Schulbildung weglassen im Lebenslauf: wie weit zurück?
Als Berufspraktikerin kannst du im Lebenslauf deine Schulbildung weglassen. Das heißt: Du gibst nur deinen höchsten Schulabschluss in der Rubrik „Bildung“ an. Das gilt auch dann, wenn du Berufsanfänger bist. …