Wie lang sollte ein Lebenslauf sein dürfen?

Fragen zum Lebenslauf: Wie sieht ein tabellarischer Lebenslauf und wie ein handschriftlicher Lebenslauf aus? Welche Daten müssen unbedingt in den Lebenslauf und welche nicht?

Wie lang soll ein Lebenslauf sein?

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So lang bis man alles erfasst hat
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Insgesamt abgegebene Stimmen: 14

daawuud
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Beitrag von daawuud »

"Art und Weise" hat sich nicht auf Hilfe von anderen, sondern auf deinen Fall bezogen.

Zu Qualifikationen gehört auch das individuelle Schreiben einer Bewerbung -evtl. mit Hilfe von anderen-. Das von dir genannte ist ein automatischer Prozess, wovon ich -und viele- wenig halten.

Mag sein, dass du eine gute Absicht beim Verfassen deines Beitrags hattest, doch in "Sonstiges" mit dem Betreff "Alternative zur üblichen Bewerbungsprozedur" hätte es mehr gepasst.
jk54
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Beitrag von jk54 »

daawuud hat geschrieben:naja ausgehend von 130 € bei 1,5h, sechs h/Tag und 24 Tagen kommen schon 18.720 € zusammen; ein netter Umsatz würde ich sagen und das ist denke ich nur ein Teil der vielen Tätigkeiten, erzielt durch einen Mitarbeiter^^.
Total sinnlose Berechnung, sei mal selbständig dann siehst du sowas anders :D. Diese 1.5h Stunden waren für den Kunden vlt. nachprüfbar, da direkter Kontakt bestand, aber die Zeit der Erstellung, Kontaktaufnahme, Anwerbung etc. wird da nicht eingerechnet...

@Daniela2508: Kannst du deinen Lebenslauf mal anonymisiert hochladen?
daawuud
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Beitrag von daawuud »

als Laie oder Kunde interessiert mich der Stundenpreis und nicht wie sich dieser zusammensetzt.
Harli
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Beitrag von Harli »

hmmm....ich hatte auch acht Bewerbungen losgeschickt, hatte 5 Vorstellungsgespräche und daraus eine unbefristete Festanstellung. OHNE FREMDHILFE :D
Heißt das jetzt ich sollte mich doch lieber selbständig machen?? Mit Lebenslauf für Fremde schreiben :P
daawuud
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Beitrag von daawuud »

Harli, Alternativen gibts immer ;D - kommt nur auf die Qualität bzw. wie man sie rüberbringt an.
jk54
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Beitrag von jk54 »

daawuud hat geschrieben:als Laie oder Kunde interessiert mich der Stundenpreis und nicht wie sich dieser zusammensetzt.
Das ist aber kein Stundenverdienst, sondern scheinbar ein Festpreis!
daawuud
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Beitrag von daawuud »

Fakt ist, dass ich als Laie 130 Taler für 1,5h abdrücken darf :D
jk54
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Beitrag von jk54 »

daawuud hat geschrieben:Fakt ist, dass ich als Laie 130 Taler für 1,5h abdrücken darf :D
Du hast eine arg beschränkte Vorstellungskraft :roll:
daawuud
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Beitrag von daawuud »

Wenigstens ist meine Artikulation sachlich ;D - warum verteidigst du das so sehr?
Harli
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Beitrag von Harli »

Wenigstens ist meine Artikulation sachlich ;D - warum verteidigst du das so sehr?
:roll: :roll: :roll: hmmmm.....warum wohl....LOL
jk54
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Beitrag von jk54 »

10 Offtopic Postings, klasse...
therese
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Beitrag von therese »

Auch wenns nun schon ein paar Tage her ist und in der heutigen Gesellschaft solch ein Thread schon als "alt" gewertet wird, hier noch mein Senf:

Es kommt letztlich darauf an, wo du dich bewerben willst. Einen Kindergarten interessiert dein IT-Wissen nicht. Eine IT-Firma interessiert das schon.
Da du selbst sagst, du willst gar nicht mehr in die IT frage ich mich, warum du deinen LL trotzdem so gestaltest.
Wenn du kompetente Hilfe willst, dann such eine konkrete Stellenanzeige, damit wir dir sagen können was du im LL erwähnen solltest und was nicht.

Deutschkenntnisse sind wie schon erwähnt nur erwähnenswert, wenn es nicht deine Muttersprache ist, resp. sollte es dann als MS erwähnt werden - wobei ich es unnötig finde, vor allem in Hinblick auf die gewünsche Platzersparnis.

Was die unterstellte Pampigkeit angeht: Einige deiner Antworten kann man durchaus als pampig verstehen. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass in einem Forum keine Emotionen übertragen werden können und selbst Smilies können einen nicht vor Missverständnissen retten.

Wenn deine Postings nicht den Eindruck machen, dass du wirklich Hilfe suchst und sie auch annehmen willst, dann landest du schnell in der Ablage.
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Schneeflöckchen
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Beitrag von Schneeflöckchen »

@daawuud
Hey Dawud!
Deine Idee mit Leitfaden finde ich klasse und weil du Thread ständig aktualisierst, hab ich ein Vorschlag für dich :wink:
daawuud hat geschrieben:Danke Schneeflöckchen

und

- Deutsch gehört in Deutschland nicht zu Sprachkenntnissen, außer man verfügt über eine C1 oder höhere Einstufung.
Hier du hast mich ein wenig falsch verstanden.
Deutschkenntnisse sind nur erwähnenswert im Verbindung mit eine andere Muttersprache aber auch nicht immer hat es ein Sinn.

Es kommt drauf an wie lange oder seit wann(Alter) Bewerber schon in Deutschland lebt...
Also als bsp. wenn im LL steht das ich Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium abgeschlossen oder sogar Ausbildung gemacht habe und entsprechende Zeugnisse habe muss ich natürlich Deutsch nicht erwähnen, es ergibt sich von allein.
Aber wenn ich später ausgewandert bin, erwähne ich Deutschkenntnisse und wenn ich es mit Zertifikaten unter C1 Stufe (A1, A2, B1, B2) belegen kann, kann ich es auch im LL erwähnen.
daawuud
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Beitrag von daawuud »

Hi,

könnts du das schreiben, dass ich dich zitieren kann?

MfG
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Schneeflöckchen
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Beitrag von Schneeflöckchen »

Hi Dawud,
ich weiß nicht was du ja meinst :) aber ich versuch ja mal.
Deutsch gehört in Deutschland nicht zu Sprachkenntnissen, außer man verfügt über eine C1 oder höhere Einstufung war falsch ausgedrückt weil
C1 und C2 Stufe ist schon mal nahezu "muttersprachliches Niveau"
* C1: fortgeschrittenes Kompetenzniveau
* C2: nahezu muttersprachliche Sprachbeherrschung

Deutsch gehört in Deutschland nicht zu Sprachkenntnissen und nur erwähnenswert, im Verbindung mit eine andere Muttersprache.
Wenn ich Frau Müller heiße und im Lebenslauf Geburtsort Bremen steht muss ich nicht schreiben Deutsch-Muttersprache. Aber alle andere Sprachkenntnissen sollten selbstverständlich erwähnt werden und zwar die nachfolgende Abstufung ist verbreitet:

Grundkenntnisse
Gute Kenntnisse
Sehr gute Kenntnisse
Fließend
(in Wort und Schrift) Sie beherrschen eine Sprache „fließend“, wenn Sie sich in dieser Sprache ohne Probleme verständigen können.
Verhandlungssicher Verhandlungssicher ist eine Ebene höher angesiedelt als fließend und besagt, dass Sie über komplexe Themen diskutieren können. Darüber hinaus verfügen Sie über das entsprechende fachliche Vokabular für eine Verhandlung. Dies schließt auch die Deutung von Gesten und Bedeutungsnuancen ein.

Sie brauchen ihre Muttersprache im Lebenslauf nicht aufzuführen weil es aus ihrem Namen/Herkunft herleiten lässt.
Belegen Sie Kenntnisse mit Zertifikaten, sofern diese vorhanden sind und Volkshochschulniveau übersteigen.
Zum Beispiel das TOEFL-Ergebnis, das Cambridge-Certificate für die englische Sprache oder das DELF/DALF

Nur bei Bewerbern, die einen offensichtlich ausländischen Namen haben macht es Sinn Deutschkenntnisse zu erwähnen.
Name: Herr Vito Corleone
Geburtsort: Provinz Palermo in der Region Sizilien /Italien
Sprachkenntnisse:
Deutsch Verhandlungssicher (muttersprachliches Niveau) oder auch Muttersprache ***
Italienisch (Muttersprache)
Englisch Fließend (in Wort und Schrift)

*** Als "Muttersprache" bezeichnet man wirklich nur die Sprachen, mit denen man aufgewachsen ist - selbst wenn man eine fremde Sprache noch so gut beherrscht.

Und bitte Kleingedrucktes lesen! :D
Alle Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.

Liebe Grüß
Schneeflöckchen
daawuud
Bewerbungshelfer
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Beitrag von daawuud »

Hi,

vielen Dank!

MfG
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