Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?

Fragen zum Bewerbungsgespräch und zum Interview: Welche Kleidung ist am besten? Welche Vorbereitung ist nötig? Welche Fangfragen werden gestellt? Wie bekomme ich meine Aufregung in Griff?
P
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Unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch?

Beitrag von P »

Ich bin auf Arbeitssuche und hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei
einem Personaldienstleistungsunternehmen, wo es erst einmal einen
Bogen auszufüllen galt. Zu meinem Erstaunen wurden dort neben Fra-
gen nach dem amtl. Kennzeichen meines Pkw und etwaigen laufenden
Lohnpfändungen (sprich Schulden), ob man eine Rente beziehe, auch
Fragen gestellt, von denen ich dachte dass sie unzulässig seien, u. a.
ob eine Schwangerschaft vorliege, man vorbestraft sei und falls ja wg.
welchen Delikts, ob man eine nicht ausgeheilte Krankheit habe ...



Ich sprach die Dame, die anschließend noch mit mir sprach, auf darauf
an, dass einige Fragen etwas 'ungewöhnlich' seien, genau genommen
die Frage nach der Schwangerschaft nicht zulässig sei (womit ich mir
vermutlich ein Bein gestellt habe), was dann beantwortet wurde, das
stimme, das müsse ich auch nicht wahrheitsgemäß beantworten. WA -
RUM, wenn man es weiß, stellt man dann solche Fragen, auch noch
schriftlich, in einem Bogen, den man unterschreiben soll, dass alles
wahrheitsgemäß ist unter Androhung von Schadensersatz oder so ähn-
lich ... ?!?
P
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Beitrag von P »

... und dann sollte man sein letztes Gehalt aufschreiben. Ist das
denn zulässig? Wohlgemerkt, ich musste die Richtigkeit der An-
gaben unterschreiben.
Lpunkt
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Beitrag von Lpunkt »

Klar, wo ist das Problem? Das letzte Gehalt ist für die nur ausschlaggebend, was du "jetzt" verdienst. Irgendwie wird das mit dem alten Gehalt errechnet. Hat schon alles seine Richtigkeit.

Wenn du mal in Online-Bewerbungsbögen schaust, wirst du immer nach deinem Gehaltswunsch und nach deinem letzten Gehalt gefragt.
Ich war gestern auch zum VG und sollte mein letztes Gehalt angeben...

LG, Lpunkt
P
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Beitrag von P »

Was ich öfter gesehen habe ist die Frage nach dem Gehaltswunsch, nicht
aber, was man konkret vorher verdient hat ( damit man ja nicht etwa 'zu-
viel' zahlt ?) ...

Und die Frage mit der Schwangerschaft war auch nur 'n 'Test', nicht wahr,
um zu gucken, wie der 'Kandidat' reagiert ... :wink:
Lpunkt
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Beitrag von Lpunkt »

Klar, die Frage nach der Schwangerschaft ist unzulässig und muss von dir nicht wahrheitsgemäß beantwortet haben. Aber wieso bindest du das der Personalerin so auf die Nase? Sie wusste es ja selber...aber der Wissen hält einen AG nicht davon ab, solche Fragen zu stellen...einfach nur zu sehen, wie du reagierst und wie du dich verhälst. Ich persönlich hätte diese Frage offen gelassen...Ende aus basta...oder nein hingeschrieben.
Aber wie gesagt...das letzte Gehalt ist ausschlaggebend für die Berechnung deines neuen Gehalts. Glaub mir. :wink:
drusilla
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Beitrag von drusilla »

naja, es gibt ja jobs bei denen solche fragen erlaubt sind (z.b. schwangerschaft und giftige chemikalien; krankheit und harte körperliche arbeit; diebstahl und eine stelle als kassier...) und ich denke mal, da das personaldienstleistungsunternehmen jobs in allen möglichen bereichen anbieten und wahrscheinlich für alle jobs nur einen standardfragebogen haben, wollten sie einfach alles abdecken.

ich hätte die fragen, die für meinen berufswunsch unerheblich sind, einfach nicht beantwortet, bzw. hingeschrieben "nicht relevant", dann gäbs auch kein problem mit dem "wahrheitsgemäss".
P
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Beitrag von P »

Gut und schön. Und was 'sagt' denen das jetzt? :roll:

Und wozu bitte möchte man das amtl. Kennzeichen meines
Pkw wissen; reicht es nicht zu wissen dass ich ein Auto ha-
be?
Nach Kindern wurde komischerweise gar nicht gefragt ...
Ist doch viel relevanter als das Kennzeichen meines Autos.
Die könnten ja mal krank werden.
P
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Beitrag von P »

Naja, es ist eine allg. Bürotätigkeit, das könnte man auch schwanger
bewerkstelligen.
drusilla hat geschrieben:ich hätte die fragen, die für meinen berufswunsch unerheblich sind, einfach nicht beantwortet, bzw. hingeschrieben "nicht relevant", dann gäbs auch kein problem mit dem "wahrheitsgemäss".
Okay ...
Eauvive
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Beitrag von Eauvive »

Ja. Bis der Mutterschutz einsetzt.

Unzulässige Fragen können in solchen Bögen natürlich damit begründet werden, dass - wie du sagst - dort auch Leute in Bereiche vermittelt werden, in denen diese Dinge relevant sind und zulässig.

Du hättest sie schlicht nicht beantworten müssen.

Dass Deutsche sich von allem, was sie unterschreiben sollen, unheimlich beeindrucken lassen, ist ein Mentalitätsproblem.

Ich kann viel unterschreiben - deshalb ist es noch lange nichts "Offizielles".
P
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Beitrag von P »

Eauvive hat geschrieben:Du hättest sie schlicht nicht beantworten müssen.
OK nächstes mal. Was auch immer denen das dann 'sagt'.
Aber ich werde es wohl sicherlich nicht erfahren ... :wink:
Eauvive
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Beitrag von Eauvive »

Wie bereits erwähnt wurde: Du musst "nicht wahrheitsgemäß" antworten. Sprich: Du kannst das reinschreiben, was die hören wollen, solange es nicht vertragsrelevant ist.
Romanum
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Beitrag von Romanum »

Nicht immer nur mit Ja oder Nein antworten, sondern den Platz nutzen:

Nein, mein letzter Chef war zeugungsunfähig.

Nein, sechs Gören reichen vorerst.

Ja, wollen Sie Patentante werden?

Ja, Ihr Mann hat sogar schon einen Namen ausgesucht! :twisted:
P
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Beitrag von P »

Romanum hat geschrieben:Nicht immer nur mit Ja oder Nein antworten, sondern den Platz nutzen:

Nein, mein letzter Chef war zeugungsunfähig.

Nein, sechs Gören reichen vorerst.

Ja, wollen Sie Patentante werden?

Ja, Ihr Mann hat sogar schon einen Namen ausgesucht! :twisted:
:lol:
Renz
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Beitrag von Renz »

ist schon ein bisschen komisch das sie solche itimen Fragen stellen ....
man kann auch direkt sagen das man dazu keien asukunft geben will .... bzw. ja einfach nix schreiben ....

:)
P
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Beitrag von P »

Fand das mit dem Kfz-Kennzeichen auch etwas eigenartig.
Mir ist auch nicht klar, warum man wissen möchte, ob ich
vor habe meine Krankenkasse (welche?) zu wechseln und
wenn ja zu welcher ...
P
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Beitrag von P »

Mir ist noch etwas eingefallen: Und zwar wurde in dem Bogen auch die
Frage gestellt, ob ich schon mal bei einem Personaldienstleistungsun -
ternehmen gearbeitet hätte und wenn ja bei welchem. So weit so gut -
es geht ja auch aus dem Lebenslauf hervor. Es wurde dann aber nach
Einsätzen gefragt, wo ... also wurde nach Kunden gefragt. Darf ich das
beantworten?

Einerseits wieder die Sache mit der Unterschrift für wahrheitsgemäße
Beantwortung der Fragen in dem Bogen, andererseits habe ich da wo-
möglich Schweigepflicht dem Ex-Arbeitgeber gegenüber? Wie verhalte
ich mich?
Eauvive
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Beitrag von Eauvive »

Ob du ne Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet hast müsstest DU doch wissen...

Und nochmal: Nur weil ich irgendwas unterschreibe, wird es noch lange nicht relevant..
P
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Beitrag von P »

In der Tat wüsste ich wenn ich eine Verschwiegenheitserklärung
unterzeichnet hätte, dann würde ich sicherlich nicht fragen!

Dies ist nicht der Fall. In dem Arbeitsvertrag steht halt nur, dass
man nicht inhaltlich über Kunden irgendwas zu sagen hat. Darum
ging es nicht; dass man nicht negativ über A 'geber oder Kunden
spricht oder Firmeninterna 'ausplaudert' kann ich mir denken, es
gehört sich nicht und darf man nicht, klar, aber es ging mir darum
ob ich sie namentlich überhaupt erwähnen, also angeben darf.
Wenn ich gefragt werde wo ich eingesetzt war erzähle ich ja nicht
inhaltlich, ich meine Firmeninterna. In meinem Zeugnis wurde ein
Kunde, wo ich längere Zeit eingesetzt war, nicht namentlich er -
wähnt (kein Kunde wurde namentlich erwähnt).
P
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Beitrag von P »

Eauvive hat geschrieben: Und nochmal: Nur weil ich irgendwas unterschreibe, wird es noch lange nicht relevant..
Im Umkehrschluss hieße das ich könnte lügen wie gedruckt.
Macht dann alles nicht viel Sinn ... :wink:
Eauvive
Bewerbungshelfer
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Beitrag von Eauvive »

Wieso nicht?

So lange die Daten nicht relevant für den Vertragsabschluss sind - und zwar unmittelbar, sprich, so relevant, dass ein Gericht bestätigung würde, dass man dich nicht eingestellt hätte, hätte man das gewusst, weil man davon ausgehen hätte müssen, du könntest den Job nicht machen, kannst du da reinschreiben was immer du möchtest.

Auch MIT Unterschrift drunter. Die macht nämlich entgegen deutscher Allgemeinmeinung NICHT aus jedem Wisch ein Dokument..

Grade Agenturen etc. LEBEN förmlich von der Ahnungslosigkeit und Formularhörigkeit des deutschen Kleinbürgers..

Und da du keine weiterführende Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet hast, darfst du natürlich sagen, bei wem du eingesetzt warst!
P
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Beitrag von P »

Eauvive hat geschrieben:Und da du keine weiterführende Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet hast, darfst du natürlich sagen, bei wem du eingesetzt warst!
Danke.

Im Zweifel würde ich es offen lassen und bei evtl. Nachfrage im
Gespräch mich auf irgendwelche Verträge, Erklärungen berufen
ob's so ist oder nicht.

Ich fühlte mich ziemlich ... ausgehorcht irgendwie. Unangenehm.
P
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Beitrag von P »

P hat geschrieben:... und dann sollte man sein letztes Gehalt aufschreiben. Ist das
denn zulässig? Wohlgemerkt, ich musste die Richtigkeit der An-
gaben unterschreiben.
Lpunkt hat geschrieben:Klar, wo ist das Problem? Das letzte Gehalt ist für die nur ausschlaggebend ...
Hierzu habe ich folgendes in dem (alten) Arbeitsvertrag gefunden:

Interessenwahrnehmung und Geheimhaltung

Der/die Mitarbeiter/in hat die Interessen von ... wahrzunehmen und
verpflichtet sich, seine/ihre Aufgaben bei den jeweiligen Kunden ge-
wissenhaft zu erfüllen.


Klar ...

Er/Sie ist zur Geheimhaltung über die Höhe seiner/ihrer Be-
züge sowie aller Geschäftsangelegenheiten von ... und den
Kunden von ... verpflichtet.


Heißt genau was? Dass ich die Bezüge nicht nur 'draussen', z. B. ande-
ren Firmen, wie oben, Bekannten, nicht nennen darf, sondern auch in
den Entleihbetrieben selbst nicht nennen darf? Da bin ich schon mal so
komisch gefragt worden, hatte es den Mitarbeitern des Kunden aufgr.
dieses Passus nicht genannt ... :oops:

Personenbezogene Daten ... im Rahmen der Tätigkeit ... nicht unbefugt
verarbeiten ... verbreiten ... usw.


Völlig klar. Da bedarf es auch keiner weiteren 'Verschwiegenheitser-
klärung'.


Das verstehe ich so, dass ich das Gehalt nirgends zu nennen habe! Wo
ich eingesetzt war, darf ich aber namentlich sagen; die Firma nennen,
das ist ja nicht 'Geschäftsangelegenheiten' (Firmeninterna) des Kunden
preisgeben, und es ist auch nicht 'personenbezogene Daten' verbreiten
etc. (Datensätze von Kunden des Kunden irgendwie 'gebrauchen') ...

Letzteres ist alles völlig klar, aber mit dem Geld nicht so ganz. Heißt für
mich, ich darf's eben nicht irgendwo nennen.
Eauvive
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Beitrag von Eauvive »

Der Passus steht in nahezu jedem Arbeitsvertrag - auch außerhalb der Personaldienstleistung. Der dient vor allem dazu zu verhindern, dass Kollegen sich fröhlich austauschen darüber, was sie verdienen, und es dann zu Unruhen kommt, weil A mehr verdient als B im gleichen Job etc.

Deshalb sagt man bei Gehaltsvorstellungen relativ grundsätzlich "ca."

Im Sinne von "Mein Gehalt beläuft sich derzeit auf ca. XXXXX Euro brutto im Jahr"

Auch in diesem Bogen kann man einfach runden. Und schon wird nicht mehr die verbotene Angabe gemacht.
P
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Beitrag von P »

Die hatten in dem Bogen konkret gefragt, wieviel Stunden lohn
ich vorher hatte. Da kann man im Gegensatz zu einer Jahresan-
gabe von 'ca.' kaum reden ...

OK, künftig heißt es egal wie wo und was bei Geld nur noch 'ca'.

In diesem Passus stand halt während und nach Vertragsbeendi-
gung ...

'Wir zahlen nach Tarif. War vorher auch so? Welcher Tarif?' Ich:
Es war nach Tarif.' Punkt.
Eauvive
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Beitrag von Eauvive »

Na den Tarif kannste dir ja raussuchen..

Unterm Strich wird kein Gericht der Welt dich verurteilen, weil du in einem Bewerbungsgespräch die Gehaltsfrage erörterst...
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