Hallo,
ich habe echt ein dickes Problem.
"Kurz" zu meiner Situation:
Ich habe von 2012-2014 eine Umschulung zur Immobilienkauffrau gemacht.
Die schriftlichen Prüfung habe ich bestanden. Die mündliche nicht. Aus heutiger Sicht total blöd - ist aber nunmal so gewesen - habe ich 2 Jahre lang mehr oder weniger den Kopf in den Sand gesteckt (war frustriert, sauer auf mich selber....etc. etc.) und die Prüfung nicht wiederholt.
So ganz in Ruhe gelassen hat mich die Sache aber doch nicht. Also bin ich im April mit der ganzen Sache noch einmal von vorn gestartet.
Ich arbeite seit 06/2013 TZ im Einzelhandel und gehe jetzt meist 3 x der Woche nachmittags zur Schule.
Letztendlich denke ich, dass es einfacher ist die Prüfung zu bestehen, wenn man praktische Erfahrung hat bzw. habe es so bei der letzten Prüfung empfunden.
Lange Rede - kurzer Sinn:
Ich bin nun auf der Suche nach einen Bürojob (anstatt Einzelhandel) bei einer Hausverwaltung.
Die Frage, die ich mir nun stelle: Schreibe ich die erste Umschulung mit rein oder lasse ich sie unter den Tisch fallen?
Wenn ich sie mit reinschreibe - wie kommt es positiv rüber?? Ich kann ja schlecht schreiben - habe 2 Jahre den Kopf in den Sand gesteckt.
Wie würdet es handhaben???
Bin für jeden Tipp dankbar.
LG
Unterbrochene Umschulung in Bewerbung erwähnen
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 1961
- Registriert: 20.12.2015, 15:18
Warum wartest Du mit der Bewerbung nicht einfach, bis Du die neue Prüfung bestanden hast? Dann hättest Du erstens einen spitzenmässigen Aufhänger, zweitens ein gutes Einstellungsargument... und drittens nicht die (m. E. extrem ungünstige) Situation, dass der Prüfungsstress der Fortbildung mit dem Einarbeitungsstress des Bürojobs zusammenfällt... falls es zu letzterem käme...
Momentan hast Du nichts von alledem... sondern eher das Gegenteil: Nämlich den (scheinbaren) Gegenbeweis, dass Deine Pläne eigentlich eine Nummer zu gross für Dich sind. Ich würde mir diesen Mehrfachstress einschliesslich absehbarer Frustrationen im Bewerbungsprozess gerade jetzt nicht antun - sondern zunächst einmal mit uneingeschränktem Einsatz auf ein möglichst gutes Ergebnis sämtlicher Prüfungsbestandteile hin arbeiten. Das erleichtert im ersten Schritt den Abschluss... und im zweiten dann alles andere...
Momentan hast Du nichts von alledem... sondern eher das Gegenteil: Nämlich den (scheinbaren) Gegenbeweis, dass Deine Pläne eigentlich eine Nummer zu gross für Dich sind. Ich würde mir diesen Mehrfachstress einschliesslich absehbarer Frustrationen im Bewerbungsprozess gerade jetzt nicht antun - sondern zunächst einmal mit uneingeschränktem Einsatz auf ein möglichst gutes Ergebnis sämtlicher Prüfungsbestandteile hin arbeiten. Das erleichtert im ersten Schritt den Abschluss... und im zweiten dann alles andere...
@Fragen @katerfreitag
Die Prüfung ist übernächstes Jahr.
Ich hoffe, dass die Einarbeitung bis dahin schon abgeschlossen ist .
Aber trotzdem vielen Dank für den Gedankenanstoss.
Es ist halt alles irgendwie doof.
Wie gesagt: Die praktische Erfahrung würde mir echt weiterhelfen. Und das Geld ehrlich gesagt auch. Auf der anderen Seite würde mir natürlich die Zeit zum Lernen fehlen - da ich jetzt ja nur einen TZ Job hab.
Ich werde mir nochmal Gedanken machen.
Danke euch beiden
Ich hoffe, dass die Einarbeitung bis dahin schon abgeschlossen ist .
Aber trotzdem vielen Dank für den Gedankenanstoss.
Es ist halt alles irgendwie doof.
Wie gesagt: Die praktische Erfahrung würde mir echt weiterhelfen. Und das Geld ehrlich gesagt auch. Auf der anderen Seite würde mir natürlich die Zeit zum Lernen fehlen - da ich jetzt ja nur einen TZ Job hab.
Ich werde mir nochmal Gedanken machen.
Danke euch beiden
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 1961
- Registriert: 20.12.2015, 15:18
Und wenn Du Dir jetzt einen TZ-Job im Bürobereich suchst?
Die allereinfachste Möglichkeit wäre es, bei einer Zeitarbeitsfirma nachzufragen, ob die überhaupt Bedarf haben - Arbeitszeit bezogen sind die meist flexibler und überhaupt auch weniger anspruchsvoll im Hinblick auf 'beweisbare' Qualifikationen. Du würdest bei verschiedenen Kunden ein Riesenmenge Erfahrungen sammeln und hättest als fettes Plus auch noch Einblicke in den alltäglichen Trott bei späterhin potentiellen direkten AGs
Die allereinfachste Möglichkeit wäre es, bei einer Zeitarbeitsfirma nachzufragen, ob die überhaupt Bedarf haben - Arbeitszeit bezogen sind die meist flexibler und überhaupt auch weniger anspruchsvoll im Hinblick auf 'beweisbare' Qualifikationen. Du würdest bei verschiedenen Kunden ein Riesenmenge Erfahrungen sammeln und hättest als fettes Plus auch noch Einblicke in den alltäglichen Trott bei späterhin potentiellen direkten AGs
Bei der Stelle, die ausgeschrieben ist steht nicht, ob Voll- oder Teilzeit. Dazu kommt, dass die Firma eine Mitarbeiterin sucht - also nicht....man muss den Abschluss XYZ haben. Deswegen kommt es mir ja entgegen.
Zeitarbeit kommt für mich nicht in Frage. Da lasse ich lieber alles so, wie es ist und mache in 1 3/4 Jahren meine Prüfung.
Vielen Dank für deine Gedanken.
LG
Zeitarbeit kommt für mich nicht in Frage. Da lasse ich lieber alles so, wie es ist und mache in 1 3/4 Jahren meine Prüfung.
Vielen Dank für deine Gedanken.
LG
Wenn du seit 06/2013 einen durchgängigen Job im Einzelhandel hattest, dann sehe ich keine große Erklärungsbedürftigkeit.
Du könntest im Lebenslauf einfach die korrekten Angaben zur Ausbildung/Umschulung machen; 2014 ergänzt mit dem Hinweis einer Unterbrechung aufgrund gesundheitlicher oder finanzieller Probleme. Im Anschreiben gehst du dagegen nicht gesondert darauf ein. Also zum Beispiel so:
Näheres kann dann in einem Vorstellungsgespräch werden, wo auch alle Karten auf den Tisch kommen können. Es ist jedenfalls dein Recht, Prüfungen zu wiederholen, so lange man das Prüfungsrecht noch nicht verwirkt hat.
Du könntest im Lebenslauf einfach die korrekten Angaben zur Ausbildung/Umschulung machen; 2014 ergänzt mit dem Hinweis einer Unterbrechung aufgrund gesundheitlicher oder finanzieller Probleme. Im Anschreiben gehst du dagegen nicht gesondert darauf ein. Also zum Beispiel so:
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seit 07/2012 Ausbildung zur ... bei ...
Lernfelder/Aufgaben:
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08/2014 - 08/2016 Unterbrechung der Ausbildung
aufgrund einer finanziellen Notlage
Näheres kann dann in einem Vorstellungsgespräch werden, wo auch alle Karten auf den Tisch kommen können. Es ist jedenfalls dein Recht, Prüfungen zu wiederholen, so lange man das Prüfungsrecht noch nicht verwirkt hat.