Unerlaubte und erlaubte Fragen in einem Vorstellungsgespräch

Fragen zum Bewerbungsgespräch und zum Interview: Welche Kleidung ist am besten? Welche Vorbereitung ist nötig? Welche Fangfragen werden gestellt? Wie bekomme ich meine Aufregung in Griff?
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Caroline
Bewerbungshelfer
Beiträge: 2343
Registriert: 10.03.2004, 17:27

Unerlaubte und erlaubte Fragen in einem Vorstellungsgespräch

Beitrag von Caroline »

Hier mal ein paar Überlegungen zum Vorstellungsgespräch:

In einem Vorstellungsgespräch werden vom Arbeitgeber immer wieder unzulässige Fragen gestellt, die der Arbeitnehmer nicht oder wahrheitswidrig beantworten darf. In diesem Artikel erfahren Sie, um welche Fragen es sich dabei handelt.

Auf welche Fragen des anwerbenden Arbeitgebers darf der Bewerber lügen?

Auf eine unzulässige Frage des anwerbenden Arbeitgebers darf der Bewerber schweigen oder die Unwahrheit sagen, ohne dass dies für ihn nachteilige Folgen hat.

Wann ist eine Frage unzulässig?

Unzulässig ist eine Frage des anwerbenden Arbeitgebers dann, wenn er an der Beantwortung der Frage kein berechtigtes und schutzwürdiges Interesse hat. Das ist dann der Fall, wenn die Frage für den angestrebten Arbeitsplatz und die zu verrichtende Tätigkeit nicht von Bedeutung ist.

Wann ist eine Frage zulässig?

Zulässig ist eine Frage des anwerbenden Arbeitgebers, wenn sie mit dem zu besetzenden Arbeitsplatz oder der zu leistenden Arbeit in Zusammenhang steht.

Darf der Arbeitgeber den Bewerber danach fragen, ob er schwer behindert sei?

Ja, die Frage nach der Schwerbehinderteneigenschaft ist eine zulässige Frage, die vom Bewerber wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.

Darf der Bewerber auf die Frage nach Vorstrafen lügen?

Die Frage nach Vorstrafen ist nur zulässig, wenn und soweit es die zu besetzende Stelle oder die zu leistende Art dies erfordert. Ein Kassierer darf also zulässigerweise nach vermögensrechtlichen Vorstrafen bestraft werden. Die Strafe muss also immer einschlägig sein.

Darf der anwerbende Arbeitgeber den Bewerber nach einer bestehenden Alkoholerkrankung fragen?

Ja, wenn dadurch die Eignung des Bewerbers in Bezug auf die angestrebte Tätigkeit auf Dauer und in periodisch wiederkehrenden Abständen erheblich beeinträchtigt oder gefährdet ist. Der Bewerber muss die Frage wahrheitsgemäß beantworten, andernfalls kann der anwerbende Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Diesen Umstand muss der Bewerber sogar offenbaren, ohne dass er danach gefragt wird.

Darf der anwerbende Arbeitgeber den Bewerber nach seiner Parteizugehörigkeit fragen?

Nein. Der Bewerber darf die Frage wahrheitswidrig beantworten, ohne dass es für ihn nachteilige Folgen hat. Bei einer Bewerbung bei einer Partei kann allerdings etwas anderes gelten.

Darf eine Bewerberin auf die Frage, ob sie bald heiraten wolle, lügen?

Ja. Die wahrheitswidrige Beantwortung der Frage berechtigt den anwerbenden Arbeitgeber nicht zur Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung nach § 123 BGB.

Ist die Frage an die Bewerberin, ob sie schwanger sei, zulässig?

Grundsätzlich ist die Frage unzulässig; sie kann deshalb von der Bewerberin auch wahrheitswidrig beantwortet werden.

Kann unter Umständen die Frage an die Bewerberin, ob sie schwanger sei, auch zulässig sein?

Ja, dann nämlich, wenn die Beschäftigung dem gesundheitlichen Schutz der Mutter oder des ungeborenen Kindes zuwiderläuft. In diesem Fall muss die Bewerberin wahrheitsgemäß antworten.

Ist die Frage nach dem bisherigen Gehalt zulässig?

Das kommt darauf an. Grundsätzlich dürfte die Frage zulässig sein und muss dann wahrheitsgemäß beantwortet werden. Als unzulässig wird die Frage aber dann angesehen, wenn die bisherige Vergütung für die angestrebte Stelle keine Aussagekraft hat.

Ist es zulässig, einen Bewerber nach einer etwaigen Homosexualität zu fragen?

Nein. Die Frage ist nicht zulässig; sie betrifft die persönlichen Lebensverhältnisse. Der Bewerber darf wahrheitswidrig antworten.
Claudine
Beiträge: 51
Registriert: 15.03.2004, 19:20

Wie reagiert man auf unzulässige Fragen am geschicktesten?

Beitrag von Claudine »

Einfach zu sagen, dass die Frage unzulässig sei, ist ja wohl ziemlich plump oder? Katapultiert man sich damit nicht sofort ins "Aus"?
Caroline
Bewerbungshelfer
Beiträge: 2343
Registriert: 10.03.2004, 17:27

Beitrag von Caroline »

Hallo Claudine,

es kommt wohl entscheidend darauf an, wie das Vorstellungsgespräch bisher verlaufen ist, welchen Eindruck die Befrager machen und in welcher Situation die Frage gestellt wird. Vor allem weil eine Anwortweigerung ja oft schon zu einer negativen Einschätzung führt, obwohl die Befrager wissen, dass es auch Fragen gibt, die gegen den Persönlichkeitsschutz verstoßen.

Vielleicht mal ein paar Strategien:

Wenn das Gespräch bisher normal und auch positiv verlaufen ist und es wird dann eine unzulässige Frage gestellt, dann kann dies oft auch ein Test sein. Nämlich ein Test, wie der Bewerber damit umgeht. Man könnte jetzt z. B. sagen, dass diese Frage unzulässig ist und dass die Frage für einen selber keinen Sinn ergibt, da die Beantwortung keine Rückschlüsse auf die Qualifikation zuläßt. Am besten ist es deshalb zu fragen, welchen Sinn die Frage diesbzgl. hat. Dann liegt der Ball wieder im Spielfeld der Befrager.

Wenn die Befrager einen eher unseriösen Eindruck machen und Einstiegsfragen nach der Familienplanung, Krankheiten oder gar STOP Vorlieben gemacht werden, dann sollte man den Mut besitzen, sich für das Gespräch zu bedanken und den Raum zu verlassen. Ich würde in so einem Unternehmen jedenfalls nicht arbeiten wollen.
Claudine
Beiträge: 51
Registriert: 15.03.2004, 19:20

Beitrag von Claudine »

Hallo Caroline!
Danke für Deine Antwort. Das hat mir schon sehr weitergeholfen.
In der Tat ist es gar nicht so einfach, sich vorzustellen, dass man auch einfach aufstehen und gehen kann. Aber besser so als eine ungeliebte Stelle anzunehmen.
Claudine
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