ᐅ Umzug zwecks Jobwechsel, welche Erfahrungen?

Auch im Berufsleben steht man immer wieder vor Herausforderungen und Problemen. Die könnt ihr hier diskutieren.
Antworten
vertigo75
Beiträge: 14
Registriert: 01.05.2012, 21:54

ᐅ Umzug zwecks Jobwechsel, welche Erfahrungen?

Beitrag von vertigo75 »

Hallo,

ich werde nun in kürze zu meinem Einstellungsgespräch geladen werden.

Das besondere an meinem potenziellen neuen Arbeitgeber ist, dass die neue Arbeitstelle 400km entfernt sein wird.

Die neue Anstellung würde also einen Umzug bedeuten, einen Umzug bei dem mir mein neuer Arbeitgeber Unterstützung zugesagt hat (Umzugsbeihilfen, Mitbeiligung etc.).

Trotzdem weiss ich nicht ganz wie ich dieses handhaben soll und würde mich über Erfahrungsberichte von euch sehr freuen.

Ich werde natürlich eine Probezeit bekommen und da frage ich mich natürlich was ich in bezug auf meine jetzige Wohnung machen soll. Diese erst kündigen wenn meine probezeit abgelaufen ist und solange in eine möbilierte Wohnung am neuen Arbeitsort ziehen?

Meine Wohnung sofort kündigen sobald der neue Arbeitsvertrag vorliegt?

Ein großer Schritt für mich das ganze und wie gesagt würde ich mich über jeden ratschlag freuen.

vielen dank im voraus.

vertigo75
Rhodus
Bewerbungshelfer
Beiträge: 4165
Registriert: 01.07.2011, 16:10

Beitrag von Rhodus »

Hallo vertigo75,

ich würde die eigene Wohnung noch nicht kündigen. Denn es gibt ja nicht nur die Unbekannte, ob der Arbeitgeber in der Probezeit kündigt. Du selber kennst den neuen Arbeitsplatz nicht, weisst noch nicht, ob Du mit den Kollegen auskommst, ob Du Dich dort wohlfühlen wirst. Was wenn die chemie nicht stimmt und die Kollegen anfangen, Dich zu mobben?

Ich würde in den ersten Wochen vorrangig auf mich achten, darauf ob ich mich dort wohlfühle. In dem Moment, in dem ich merke, dass ich dort angekommen bin, dass ich dort weiterarbeiten möchte, würde ich das Gespräch suchen, mich erkundigen, wie es der Arbeitgeber sieht, wie er die Chancen einschätzt, die Probezeit zu bestehen, da ich gerne nun Nägel mit Köpfen machen und meine alte Wohnung endgültig kündigen möchte.

Viele Grüße aus Duisburg
vertigo75
Beiträge: 14
Registriert: 01.05.2012, 21:54

Beitrag von vertigo75 »

Also wenn ich es richtig verstehen, dann wäre es also das beste, am Anfang zwei Wohnung zu haben (wobei der Arbeitgeber für eine der beiden wohnungen womöglich die Kosten übernimmt) und wenn wir beide dann der Ansicht sind, es passt, die alte Wohnung zu kündigen und mit der Unterstützung des Arbeitgebers dann auch umzuziehen, richtig?

Was in dem Zusammenhang natürlich noch interessant wäre, was wären denn in der Regel die Leistungen für die der Arbeitgeber freiwillig aufkommen könnte.

Diese Dinge wurden im Detail noch nicht besprochen, aber im Vorgriff wäre das natürlich interessant zu wissen, in welcher Form sich Arbeitgeber in der Regel beteiligen können...
Rhodus
Bewerbungshelfer
Beiträge: 4165
Registriert: 01.07.2011, 16:10

Beitrag von Rhodus »

Hallo vertigo75,

ich würde mich in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber erkundigen, in wie weit er Lösungsmöglichkeiten für die doppelte Haushaltsführung hat. dabei würde ich weniger auf die Möglichkeit hinweisen, selber das Vertragsverhältnis zu beenden, sondern ausschließlich auf das eigene Risiko für den Fall hinweisen, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in der Probezeit kündigen würde.
Man selber würde natürlich sofort die eigene Wohnung aufgeben und umziehen. Würde dann aber der worst case eintreten, wäre man plötzlich in einer fremden Umgebung alleine, in der man sich noch nicht eingelebt hätte; und wohlmöglich schon wieder umziehen müsse.

Es ist ja denkbar, dass der Arbeitgeber über "freien Wohnraum" verfügt, den er dann vorübergehend zur Verfügung stellen kann. Falls nicht, solltest Du dann Dir ein paar Notizen machen, wegen der doppelten Mietkosten, damit der Arbeitgeber erkennt, dass Du dann ja in der Probezeit eigentlich nur arbeitest, um die zweite Miete zu finanzieren. So kann man dann die Möglichkeit schaffen, über einen "finanziellen Ausgleich" zu sprechen.

Viele Grüße aus Duisburg
vertigo75
Beiträge: 14
Registriert: 01.05.2012, 21:54

Beitrag von vertigo75 »

Nachdem es nun ein paar Tage gedauert hat und ich immer noch keine positive Antworten erhalten hatte, habe ich beim Unternehmen Rücksprache gehalten und mir wurde gesagt, dass die Geschäftsführung meiner Einstellung zugestimmt hat. Ein Einstellungsgespräch hält man nicht unbedingt für erforderlich und man wird in Kürze mit den Vertragsunterlagen auf mich zukommen.

Ich würde aber dennoch gerne ein zweites Mal vor Ort sein, die Kollegen, den Betrieb etc. besser kennenlernen und vor allem die Stadt.

Wäre es zu offensiv wenn ich den Arbeitgeber um ein weiteres Treffen bitte?
Rhodus
Bewerbungshelfer
Beiträge: 4165
Registriert: 01.07.2011, 16:10

Beitrag von Rhodus »

Hallo vertigo75,

erst einmal herzlichen Glückwunsch. Was will man mehr?

Da Du ja jetzt vor Ort Dich nach einer vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeit erkundigen dürftest, bietet es sich ja geradezu an, dabei auch einmal beim Arbeitgeber vorbeizuschauen, um die neuen Kollegen kennenzulernen.

Insofern ist es absolut okay, wenn Du kurz dort anrufst und nachfragst, wie es aussieht, Du kämst an dem Tag X nach Y, um Dich auf dem Wohnungsmarkt umzusehen und wolltest auf einen Kaffee vorbeischauen, ...

Viele Grüße aus Duisburg
Harli
Bewerbungshelfer
Beiträge: 341
Registriert: 24.05.2011, 12:26

Beitrag von Harli »

Ich hatt auch schon in einem Unternehmen gearbeitet welches 280 km von meinem Ursprungswohnort entfernt war.
Der AG hat den Leuten die von weiter weg waren ein möbliertes Zimmer für die Probezeit bezahlt. Ich wollte das nicht, sondern hatte mir gleich eine Wohnung gesucht.
Die Fluktuation war in dem Unternehmen durch den Cholerischen Chef jedoch so groß, das ich im Nachhinein besser ein möbliertes Zimmer hätte nehmen sollen.
Ich hab es da ein Jahr ausgehalten (was schon großartig war.....andere haben es oftmals höchstens ein halbes Jahr ausgehalten.)

In jedem Falle wünsche ich Dir viel Glück in Deiner neuen Firma. Herzlichen Glückwunsch zum Vertrag :D
vertigo75
Beiträge: 14
Registriert: 01.05.2012, 21:54

Mitbeihilfe durch Arbeitsamt

Beitrag von vertigo75 »

Harli hat geschrieben:Ich hatt auch schon in einem Unternehmen gearbeitet welches 280 km von meinem Ursprungswohnort entfernt war.
Der AG hat den Leuten die von weiter weg waren ein möbliertes Zimmer für die Probezeit bezahlt. Ich wollte das nicht, sondern hatte mir gleich eine Wohnung gesucht.
Die Fluktuation war in dem Unternehmen durch den Cholerischen Chef jedoch so groß, das ich im Nachhinein besser ein möbliertes Zimmer hätte nehmen sollen.
Ich hab es da ein Jahr ausgehalten (was schon großartig war.....andere haben es oftmals höchstens ein halbes Jahr ausgehalten.)

In jedem Falle wünsche ich Dir viel Glück in Deiner neuen Firma. Herzlichen Glückwunsch zum Vertrag :D
Vielen Dank. Habe den Beitrag erst jetzt gelesen:-)


Also das Unternehmen wird mir 6 Monate lang ein möbiliertes Zimmer bezahlen. Zum größten Teil zumindest. Heißt für mich aber, dann das ich einen kleinen Betrag dazu zahlen muss, sowie meine erstwohnung.

Aus diesem Zusammenhang ergibt sich für mich die folgende Frage. Ich bin seit dem 01.07. in einer Transfergesellschaft und beziehe Kurzarbeitergeld bis das ich den neuen Job beginne.

Ich habe mal gelesen, dass bei einem berufbedingten Umzug im Falle der ARbeitslosigkeit, das Arbeitsamt Kosten übernimmt. Könnte es daher sein, dass das arbeitsamt den differenzbetrag für die zweitwohnung bezahlt und für den Zeitraum vor Beginn des Arbeitsvertrag (schließlich sollte ich schon ein paar tage dort vorher wohnen) den Betrag ganz übernimmt?

vielen dank für eure hilfe.
Rhodus
Bewerbungshelfer
Beiträge: 4165
Registriert: 01.07.2011, 16:10

Beitrag von Rhodus »

Hallo vertigo75,

in der Tat KANN die Agentur BEIM berufsbedingten UMZUG Kosten übernehmen. Gemeint sind dabei natürlich die UMZUGSKOSTEN; also die entstehen, wenn man eine Umzugsfirma beauftragt, die Möbel und den Hausrat von A nach B zu transportieren.

Viele Grüße aus Duisburg
vertigo75
Beiträge: 14
Registriert: 01.05.2012, 21:54

Beitrag von vertigo75 »

Hallo,

wie zuvor berichtet, werde ich ab September also die anstellung in bremen beginnen.

Für die Zeit der Probezeit möchte ich mir eine möbilierte Zweitwohnung zulegen. Meine Wohnung in meiner Heimatstadt die 400 km entfernt ist, solange behalten. Die doppelte Haushaltsführung wird mir durch den ARbeitgeber in Bremen bezahlt werden.

Nun habe ich eine Anfrage an die Stadt gestellt, meinen Sachverhalt dargestellt und nachgefragt was ich in bezug auf ummeldung beachten muss.

Das kam ich als Antwort und weiß mit einer Nebenwohnsitzsteuer überhaupt nichts anzufangen....

Sehr geehrter Herr xxxx,

Anmelden können Sie sich in einen unserer 3 BürgerServiceCentern. Mitzubringen sind Personalausweis und Namen + Anschrift Ihres Wohnungsgebers. Unter www.bremen.de finden Sie alle Informationen über Terminvergabe und Öffnungszeiten.
Vorsorglich möchten wir Sie auf eine Nebenwohnsitzsteuer hinweisen, die seitens vom Finanzamt Bremen erhoben wird.

Kann mir das jemand erklären....

Vielen dank im voraus
Rhodus
Bewerbungshelfer
Beiträge: 4165
Registriert: 01.07.2011, 16:10

Beitrag von Rhodus »

Hallo vertigo75,

da findest Du alles wichtige zum Thema Nebenwohnsitzsteuer bzw. Zweitwohnungssteuer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zweitwohnungsteuer

Viele Grüße aus Duisburg
Antworten