Übernahme fraglich, da noch kein Gespräch geführt - Was tun?

Fragen zu Ausbildungs- und Studiengängen, Praktikumsmöglichkeiten, Lerninhalten, Lerntipps etc.
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Meltem
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Noch Azubi, keine Übernahme, einige Fragen. Bitte um Hilfe.

Beitrag von Meltem »

Hallo leute,
ich mache zurzeit meine Ausbildung zur Bürokauffrau in einer Personalberatungsfirma. Ende Januar 2012 bin ich "hoffentlich" fertig damit. Leider kann mich mein Chef nicht übernehmen, weil er in Rente geht und noch keinen Nachfolger gefunden hat.
Diese Woche habe ich angefangen einige Stellen zu suchen und hatte zwei Bewerbungen fertig geschrieben als Personalsachbearbeiterin und Verkäuferin im Einzelhandel. Diese hat sich mein Chef angeschaut und meinte ich wäre nicht qualifiziert dafür und solle mir Anzeigen als Personaldisponentin anschauen.

Das Problem ist, alle suchen etwas zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich habe aber noch ein halbes Jahr vor mir. Was ist besser? Warten oder lieber jetzt bewerben. Wie bzw. wo kann ich als Bürokauffrau, die so gar keine Lust mehr auf 8 std hinterm PC hat und Abwechslung sucht, am besten arbeiten? Ich mache lieber gerne was mit direkten Kunden kontakt. aber mein Chef drängt mich regelrecht dazu im Personalbereich zu bleiben.

Außerdem meinte er ich soll in meine Bewerbung schreiben, dass ich eine Weiterbildung zur Personalfachfrau anstrebe. Äääää das steht 1. in den Sternen und 2. bräuchte ich nach der Ausbildung zusätzlich bis dahin 2 Jahre Berufserfahrung im Personalbereich.

Ich hoffe jemand kann mir da Weiterhelfen?!
:( :( :( :(
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FRAGEN
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Re: Noch Azubi, keine Übernahme, einige Fragen. Bitte um Hil

Beitrag von FRAGEN »

Hallo Meltem!
Meltem hat geschrieben:Das Problem ist, alle suchen etwas zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich habe aber noch ein halbes Jahr vor mir. Was ist besser? Warten oder lieber jetzt bewerben.
M. E. sind das gar keine wirklichen Alternativen... da es wirklich EXTREM unwahrscheinlich ist, dass irgendjemand einer noch nicht einmal ausgelernten Bürokauffrau ein halbes Jahr im Voraus irgendwelche Jobzusagen machen wird. Erstens werden solche Stellen (wie Du ja selbst schon bemerkt hast) grundsätzlich recht kurzfristig besetzt... und zweitens werden Deine Prüfungsergebnisse eins der wichtigsten Entscheidungskriterien sein. Wer soll jetzt ohne Not die Katze im Sack kaufen?

Jetzt "anfangen" würde ich im Sinne von Vorbereitungen: Mögliche Unternehmen suchen, Unterlagen vorbereiten, ein tolles Foto machen lassen... und wenn Du die Zeit noch hast, ruhig auch noch etwas lesen zu Themen, die Dich in Deinem weiteren Berufsleben interessieren könnten.
Meltem hat geschrieben:Ich mache lieber gerne was mit direkten Kunden kontakt. aber mein Chef drängt mich regelrecht dazu im Personalbereich zu bleiben.


Ich sehe da eigentlich keinen Widerspruch: Im Personalbereich kann man - je nach Stelle - doch ziemlich viel "Kundenkontakt" haben - und zwar ziemlich interessanten... m. E. deutlich interessanteren als bei den meisten "normalen" Verkäuferinnenstellen...
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Grundsätzlich kannst du ja alleine entscheiden, was du nach der Ausbildung machst. Da hat der Chef dir überhaupt nichts reinzureden.

Aber vielleicht sieht der Chef bei dir auch Potential, im Personalbereich weiterzuarbeiten und dort aufzusteigen. Der Chef sitzt bestimmt auch nicht den ganzen Tag vor dem Computer.

Du hast ja jetzt noch ein wenig Zeit: anstatt dich wahllos zu bewerben, solltest du so viele Informationen wie möglich gewinnen und sammeln, z.B. über deine eigenen beruflichen Wünsche und in Frage kommende Jobmöglichkeiten mit ihren Anforderungen.
Chancen
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Beitrag von Chancen »

Was ich gut finde ist, dass dir dein Chef zur Seite steht und dir Tipps bei der Bewerbung gibt.

Eventuell hat er ja auch Kontakte zu Geschäftskunden und kann dir das ein oder andere Unterenhmen nennen, die für dich interessant sind.
Meltem
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Beitrag von Meltem »

Dankeschön, das reicht mir als antwort. Habt mir echt geholfen!
Dann werde ich mich erstmal gründlich über div. Unternhemen und Stellen informieren. Jetzt konzentrier ich mich mal für die Prüfungen :).. Schönen Sommer euch allen.
User81
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Übernahme fraglich, da noch kein Gespräch geführt - Was tun?

Beitrag von User81 »

Hallo Forum,

ich stehe kur vor dem Ende meiner Ausbildung ein wenig auf dem Schlauch was eine mögliche Übernahme betrifft (einige wissen ja, dass ich nicht bleiben will, aber bevor ich nichts anderes habe, siegt nun wohl leider doch die Vernunft).

Um den ganzen Sachverhalt einmal zu verdeutlichen hole ich besser etwas aus:

- im Vorstellungsgespräch wurde mir damals gesagt, dass Azubis in der Regel für 6 bis 12 Monate übernommen werden

- im August 2012 wurde ich gefragt was ich hab Februar 2013 vorhabe; ich habe nie ein Geheimnis davon gemacht, dass ich nur der Ausbildung wegen nach in ein anderes Bundesland bin und danach wieder in meine alte Heimat möchte; dieses habe ich wiederholt und gleichzeitig betont, dass ich mir jedoch auch vorstellen könnte noch länger zu bleiben, sollte ich nichts anderes gefunden habe; gleichzeitig habe ich gefgragt, ob die o.g. Regelung aus dem Vorstellungsgesüräch noch gültig ist; dies wurde bejaht und meine Einstellung als vernünftig angesehen

- nach meiner schriftlichen Prüfung habe ich bereits dreimal um ein Gespräch gebeten um zu klären wie es ggfs. ab Februar weitergehen kann (arbeiten, lernen und das Verfassen von vernünftigen Bewerbungen nebeneinander ist hart); einen Gespräch geschweige denn einen Termin dafür hat es bisher nicht gegeben


Auch basierend auf der Tatsache, dass ich der Meinung bin, dass der Geschäftsführer nicht vernünftig ausbilden kann und ich überlege nachdem ich dort Weg bin ein Gespräch mit der IHK darüber zu führen gibt es noch folgenden Punkt:

- unser letzter Azubi wurde nach Ausbildungsende mit knapp 1.000 € brutto bei einer 40 Stunden Woche abgespeist
- es gab keinen schriftl. Vertrag nur eine mündliche Vereinbarung


Meine konkreten Fragen lauten nun:

- Hätte mir der Geschäftsführer nicht schon längst mitteilen müssen was er mit mir konkret ab Februar plant?

- Sollte es kein Gespräch mehr geben, ich aber am Tag nach der Prüfung weiterarbeite und nicht nach Hause geschickt werde, habe ich einen unbefristeten Vertrag. Wenn mir jetzt aber auch nur diese 1.000 € brutto geboten werden, werde ich dies garantiert nicht annehmen. Welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich hier ggfs., da sich diese Summe schon fast Sittenwidrig anhört?
Zuletzt geändert von User81 am 20.01.2013, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Angesichts des bisherigen Verlaufs, den Du hier (sehr aussagekräftig, BTW) schilderst, gehe ich fest davon aus, dass man Dich in der Firma bereits seit einem halben Jahr abgeschrieben hat und dass kein Angebot mehr kommen wird... auch nicht zu einem sittenwidrigen Preis. Warum sollte man auch längerfristig mit einem Mitarbeiter planen, der aus seinen Wechselwünschen niemals einen Hehl gemacht hat? Aus Sicht des Unternehmens (für das die sichere Planbarkeit betrieblicher Abläufe natürlich an allererster Stelle steht) wäre so etwas m. E. geradezu fahrlässig. Insofern solltest Du Deine Bewerbungsaktivitäten in den nächsten Wochen noch einmal deutlich intensivieren.

Dass es einen Stichtag gibt, ab dem man Dich von Seiten des Unternehmens über deren Absichten informieren müsste, wüsste ich nicht. Welche Vergütung in "automatischem" Übergang Deines Lehrvertrags in ein reguläres Arbeitsverhältnis legal ist, kann Dir wohl nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (und auch der nur nach Studium des konkreten Vertrags) sagen. Gefühlsmässig vermuten (wie gesagt: vermuten!) würde ich, dass die Vergütung des dritten Lehrjahrs die rechtliche Untergrenze darstellt. Bin aber kein Anwalt...
User81
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Beitrag von User81 »

FRAGEN hat geschrieben:Angesichts des bisherigen Verlaufs, den Du hier (sehr aussagekräftig, BTW) schilderst, gehe ich fest davon aus, dass man Dich in der Firma bereits seit einem halben Jahr abgeschrieben hat und dass kein Angebot mehr kommen wird... auch nicht zu einem sittenwidrigen Preis.

Warum sollte man auch längerfristig mit einem Mitarbeiter planen, der aus seinen Wechselwünschen niemals einen Hehl gemacht hat?

Welche Vergütung in "automatischem" Übergang Deines Lehrvertrags in ein reguläres Arbeitsverhältnis legal ist, kann Dir wohl nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (und auch der nur nach Studium des konkreten Vertrags) sagen. Gefühlsmässig vermuten (wie gesagt: vermuten!) würde ich, dass die Vergütung des dritten Lehrjahrs die rechtliche Untergrenze darstellt. Bin aber kein Anwalt...
Danke für deine Einschätzung. Ich sollte evtl. noch dazu sagen, dass die Firma nur aus Geschäftführer (im Rentenalter; sieht, dass es der Firma seit Jahren immer schlechter geht, will aber partout nichts an der Geschäftsausrichtung ändern), dessen Frau (hält sich aus dem Tagesgeschäft raus) und zwei Azubis (einer davon bin ich) besteht. Die Abwicklung aller größeren Projekte läuft quasi über meinen Schreibtisch und Chef heimst nur die Lorbeeren ein. Dem anderen Azubi graut es im übrigen schon vor dem Tag an dem ich weg bin.


- Wenn man mir zuvor sagt, dass man, wenn überhaupt, nur für 6 bis 12 Monate übernommen wird, sollte es eigentlich legitim und verständlich sein, dass man frühzeitig für klare Verhältnisse sorgt. Dies ist bisher nicht geschehen. Die beiden Azubis vor mir sind jeweils knapp 12 Monate nach Ende geblieben (aber auch nur weil noch nichts anderes hatten; sobald sich die Chance ergab waren sie weg und man hat nie wieder was von denen gehört).

- Das Wort "Sittenwirdig" fiel als ich mit einem Bekannten der bei der Arbeitsagentur arbeitet über diese Gehalt gesprochen habe. Er war sich nicht sicher, im Zweifelsfall sollte man das aber mal überprüfen. Branchenübliche Einstiegsgehälter liegen irgendwo zwischen 1.900 € und 2.400 € brutto. Er will also mal gerade knapp 50% davon zahlen.

- Bei einem automatischen, oder stillschweigendem Übergang, habe ich zunächst ja keinen schriftlichen Vertrag. Das würde sicherlich in der Verhandlung Interessant werden.
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Bei einem wirklich "automatischen" gäbe es auch keine Verhandlung. Dann würden die bisherigen Vereinbarungen im Grunde einfach weiter laufen. Das macht den genauen Wortlaut des Vertrages ja so interessant. Wie ist die "Automatik" bzw. die Situation zum Ende der Ausbildung da überhaupt umschrieben?
User81
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Beitrag von User81 »

FRAGEN hat geschrieben:Wie ist die "Automatik" bzw. die Situation zum Ende der Ausbildung da überhaupt umschrieben?
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/index.html

§ 21 Beendigung
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

§ 24 Weiterarbeit
Werden Auszubildende im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Die "bisherige Vereinbarung" wäre die Ausbildungsvergütung und die ist nach Ausbildungsende definitiv Sittenwidrig. Und wie gesagt, einen schriftlichen Vertrag gibt es im Falle einer stillschweigenden Weiterbeschäftigung zunächst nicht, dann man muss sich ja im Nachhinein einigen.

Werde bei Gelegenheit mal einen Tag Urlaub vor der letzten Prüfung einreichen und bei "erster Arbeitstag" (nach dem Urlaub) mal nichts eintragen. Könnte man mir so auslegen, als hätte ich damit abgeschlossen, vielleicht bringt es aber auch was.

Wie viele Urlaubstage habe ich eigentlich im Januar wenn mir am Ende ein Tag für einen vollen Monat fehlt?

Update: Urlaub wurde kommentarlos genehmigt. Jetzt fange ich an mir Gedanken zu machen...
Zuletzt geändert von User81 am 21.01.2013, 16:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von User81 »

Kleines Update im letzten Posting.
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

User81 hat geschrieben:Werde bei Gelegenheit mal einen Tag Urlaub vor der letzten Prüfung einreichen und bei "erster Arbeitstag" (nach dem Urlaub) mal nichts eintragen. Könnte man mir so auslegen, als hätte ich damit abgeschlossen, vielleicht bringt es aber auch was.
User81 hat geschrieben:Urlaub wurde kommentarlos genehmigt. Jetzt fange ich an mir Gedanken zu machen...
Das heisst wohl, dass das Thema durch ist. Von daher: An die Bewerbungen... und GO FOR GOLD!
User81
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Beitrag von User81 »

Nur falls es noch wen interessiert: Ausbildung erfolgreich bestanden und stillschweigend übernommen. Am zweiten Tag habe ich um ein Gespräch gebeten und nachdem das gebotenene Gehalt tatsächlich ein Witz war (definitiv Sittenwidrig), konnte ich wenigstens meine wöchentliche Stundenzahl reduzieren. Hat dem Geschäftsführer aber sichtlich nicht geschmeckt. Ich liege jetzt übrigens immer noch unter dem von einigen Organisationen geforderten Mindestlohn von 8,50 € /h. Und das mit einer kaufmännischen Ausbildung und einer 1 vor dem Komma...

Ich glaube übrigens, dass der GF gar nicht weiß, dass ich unbefristet übernommen bin, da ich im Gespräch den Eindruck hatte, dass er dachte es würde generell darum gehen, ob ich bleibe oder nicht (ziemlich sinnlos, dann ich würde bestimmt keinen Tag umsonst arbeiten).
Romanum
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Beitrag von Romanum »

Glückwunsch zur bestandenen Ausbildung. :)

Der Normalfall ist ein vernünftiger Arbeitsvertrag, wo die Rechte und Pflichten niedergeschrieben sind. Der § 24 Weiterarbeit ist nur eine gesetzlich verankerte Sicherheit für den dann Arbeitnehmer, so dass dieser nicht der Willkür des AG ausgesetzt ist, weil dem AG irgendwann mal einfällt, dass die Ausbildung ja schon beendet wurde.
User81
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Beitrag von User81 »

Romanum hat geschrieben:Glückwunsch zur bestandenen Ausbildung. :)

Der Normalfall ist ein vernünftiger Arbeitsvertrag, wo die Rechte und Pflichten niedergeschrieben sind. Der § 24 Weiterarbeit ist nur eine gesetzlich verankerte Sicherheit für den dann Arbeitnehmer, so dass dieser nicht der Willkür des AG ausgesetzt ist, weil dem AG irgendwann mal einfällt, dass die Ausbildung ja schon beendet wurde.
Danke, aber die Freude über die bestandene Ausbildung ist aber irgendwie nicht so groß wie gedacht. Mir wäre es lieber ich hätte mein Studium erfolgreich abgeschlossen und den "Notnagel Ausbildung" nicht benötigt hätte...


Bezüglich Arbeitsvertrag: Mein Vorgänger hat hier knapp 12 Monate nach Ausbildungsende ohne Vertrag gearbeitet und zwar zu ähnlich miesen Konditionen. Ich bin seit Jahren der erste ehemalige Azubi dem das nicht gepasst hat und der verhandelt hat. Willkür kann es von Arbeitgeberseite her nicht geben, da von nun an die gesetzlichen Regelungen greifen was Urlaubstage und Kündigungsfristen betrifft. Im Zwifelsfall lasse ich es ad gerne auf einen Rechtsstreit ankommen.
GutOderSchlecht
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Beitrag von GutOderSchlecht »

Trotzdem solltest du dich vielleicht schon anfangen woanders zu bewereben. Auf Dauer wirst du so sicherlich nciht glücklich da und ein Gerichtsurteil macht einen auch nicht beliebter.
User81
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Beitrag von User81 »

GutOderSchlecht hat geschrieben:Trotzdem solltest du dich vielleicht schon anfangen woanders zu bewereben. Auf Dauer wirst du so sicherlich nciht glücklich da und ein Gerichtsurteil macht einen auch nicht beliebter.
Habe zum Glück schon mit dem Schreiben angefangen und werde das sinkende Schiff bei der erstbesten Gelegenheit verlassen.
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