➡ Tipps zum Praktikum - was beachten + Bewerbung ✔
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Rechte/Pflichten Praktikum
Hallo!
Ich hab das Gefühl, dass in meinem Praktikum gerade so einiges passiert, was nicht ganz in Ordnung ist und wollte mal Experten dazu fragen.
1) mein Praktikumsvertrag ist nicht so wie er laut Gesetz sein sollte, es fehlen wichtige Angaben (z.B. das Austrittdatum, die Übernahme als Auszubildende - die mir bereits zugesagt war, ehe ich das Praktikum angefangen habe (bzw. es fehlt einfach der Ausbildungsvertrag)- der gesetzliche Urlaubsanspruch)
Was sind meine Möglichkeiten dazu?
2) Das leidige Thema Urlaubsanspruch: Fakt ist, dass ich nach Gesetz als Praktikantin Urlaubsanspruch habe (Gesetze habe ich vorliegen). Dieser wurde im ersten Gespräch nach der Zusage als nicht existent abgetan, man gäbe mir aber dennoch vier freie Tage im Juni weil da schon ein Kurzurlaub gebucht war, den ich aber abgesagt hätte.
Vor einer Woche hatte ich den Regionalleiter gefragt, wie das denn nun sei, ob ich in diesem Unternehmen meine gesetzlichen Rechte habe. Gestern hatte ich in einer Mail bezüglich eines anderen Themas nochmals daran erinnert - heute kam von ihm am Telefon (er hatte mich wegen dieses anderen Themas angerufen) folgender, total abfällig geäußerter Satz: "ich habe derzeit keine Zeit, mich um sowas zu kümmern!"
HALLO? ist die Frage nach meinen Rechten und deren Einhaltung unverschämt - habe ich nicht das Recht, darüber informiert zu werden?!
3) ich habe seit gestern extreme Zahnschmerzen und heute bei meinem Zahnarzt angerufen - ich hätte bis 18Uhr kommen müssen, das heißt, eine halbe Stunde früher gehen. Das sei nicht drin, hieß es.
Ich arbeite von 8:30Uhr bis 18Uhr, da sind Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich - wie sehen dazu meine Rechte aus, wenn ich ein Notfall bin (ich kann nichtmal mehr zubeißen?).
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Grüße
Ich hab das Gefühl, dass in meinem Praktikum gerade so einiges passiert, was nicht ganz in Ordnung ist und wollte mal Experten dazu fragen.
1) mein Praktikumsvertrag ist nicht so wie er laut Gesetz sein sollte, es fehlen wichtige Angaben (z.B. das Austrittdatum, die Übernahme als Auszubildende - die mir bereits zugesagt war, ehe ich das Praktikum angefangen habe (bzw. es fehlt einfach der Ausbildungsvertrag)- der gesetzliche Urlaubsanspruch)
Was sind meine Möglichkeiten dazu?
2) Das leidige Thema Urlaubsanspruch: Fakt ist, dass ich nach Gesetz als Praktikantin Urlaubsanspruch habe (Gesetze habe ich vorliegen). Dieser wurde im ersten Gespräch nach der Zusage als nicht existent abgetan, man gäbe mir aber dennoch vier freie Tage im Juni weil da schon ein Kurzurlaub gebucht war, den ich aber abgesagt hätte.
Vor einer Woche hatte ich den Regionalleiter gefragt, wie das denn nun sei, ob ich in diesem Unternehmen meine gesetzlichen Rechte habe. Gestern hatte ich in einer Mail bezüglich eines anderen Themas nochmals daran erinnert - heute kam von ihm am Telefon (er hatte mich wegen dieses anderen Themas angerufen) folgender, total abfällig geäußerter Satz: "ich habe derzeit keine Zeit, mich um sowas zu kümmern!"
HALLO? ist die Frage nach meinen Rechten und deren Einhaltung unverschämt - habe ich nicht das Recht, darüber informiert zu werden?!
3) ich habe seit gestern extreme Zahnschmerzen und heute bei meinem Zahnarzt angerufen - ich hätte bis 18Uhr kommen müssen, das heißt, eine halbe Stunde früher gehen. Das sei nicht drin, hieß es.
Ich arbeite von 8:30Uhr bis 18Uhr, da sind Arzttermine außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich - wie sehen dazu meine Rechte aus, wenn ich ein Notfall bin (ich kann nichtmal mehr zubeißen?).
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Grüße
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- Bewerbungshelfer
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Meine bescheidene Meinung dazu
Austrittsdatum:
wenn ihr ein festes Datum ausgemacht habt sollte das natürlich drinstehen. Ich verstehe das aber so, dass du dein Praktikum schon angefangen hast. Grundsätzlich kannst du um "Nachbesserung" beten.
Bei dir ist es aber ein ganz komischer Fall. Vielleicht steht bei dir auch kein Datum drin, weil es bei dir als unbefristet gilt weil du angrenzend direkt als Azubi im Unternehmen bleibst ... nachfragen
Urlaub:
Was nicht im Vertrag von beiden Parteien formuliert wurde, oder nicht rechtens ist, da Gilt das Gesetzt. Das hast du ja schon neben dir liegen
Rein rechtlich MUSS der AG dir diese Tage geben. Du hast dennoch 2 Probleme. Du musst deinen Urlaub mit dem AG absprechen und wenn du das nicht tust also heute ankündigst "morgen nehm ich Urlaub" und dann daheim bleibst riskierst du womöglich deine Ausbildung
Notfall/Schmerzen:
Ganz einfach; nach der Arbeit ..
zum Allgemeinmediziner -> krankschreibenlassen -> Unternehmen telefonisch informieren -> Zahnarzt anrufen und sagen dass es sich um einen Notfall handelt -> hingehen -> rechtzeitig dem Unternehmen das Attest geben -> sich freuen keinen Urlaub verloren zu haben
Alternativ gibt es natürlich auch in dieser Berufsgruppe einen ärztlichen Notdienst sogar am Wochenende
Austrittsdatum:
wenn ihr ein festes Datum ausgemacht habt sollte das natürlich drinstehen. Ich verstehe das aber so, dass du dein Praktikum schon angefangen hast. Grundsätzlich kannst du um "Nachbesserung" beten.
Bei dir ist es aber ein ganz komischer Fall. Vielleicht steht bei dir auch kein Datum drin, weil es bei dir als unbefristet gilt weil du angrenzend direkt als Azubi im Unternehmen bleibst ... nachfragen
Urlaub:
Was nicht im Vertrag von beiden Parteien formuliert wurde, oder nicht rechtens ist, da Gilt das Gesetzt. Das hast du ja schon neben dir liegen
Rein rechtlich MUSS der AG dir diese Tage geben. Du hast dennoch 2 Probleme. Du musst deinen Urlaub mit dem AG absprechen und wenn du das nicht tust also heute ankündigst "morgen nehm ich Urlaub" und dann daheim bleibst riskierst du womöglich deine Ausbildung
Notfall/Schmerzen:
Ganz einfach; nach der Arbeit ..
zum Allgemeinmediziner -> krankschreibenlassen -> Unternehmen telefonisch informieren -> Zahnarzt anrufen und sagen dass es sich um einen Notfall handelt -> hingehen -> rechtzeitig dem Unternehmen das Attest geben -> sich freuen keinen Urlaub verloren zu haben
Alternativ gibt es natürlich auch in dieser Berufsgruppe einen ärztlichen Notdienst sogar am Wochenende
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Danke für Deine Antwort!
Ich hab da nochmal Fragen und hoffe, das ist okay:
- kann ich Nachbesserung erwarten, sprich auch verlangen - oder ist das abhängig vom guten Willen des Arbeitgebers?
- angenommen, ich würde zum Ende des Monats kündigen - kann ich dann einfach ab dem 24. wegbleiben, da mir bis dahin ja 3*2Urlaubstage zustehen? Und das natürlich dem AG mitteilen? Oder hab ich dann Pech?
- zum Thema Kündigung: da steht auch nichts in meinem Vertrag. Wie ist dann die gesetzliche Kündigungsfrist?
Ich hab da nochmal Fragen und hoffe, das ist okay:
- kann ich Nachbesserung erwarten, sprich auch verlangen - oder ist das abhängig vom guten Willen des Arbeitgebers?
- angenommen, ich würde zum Ende des Monats kündigen - kann ich dann einfach ab dem 24. wegbleiben, da mir bis dahin ja 3*2Urlaubstage zustehen? Und das natürlich dem AG mitteilen? Oder hab ich dann Pech?
- zum Thema Kündigung: da steht auch nichts in meinem Vertrag. Wie ist dann die gesetzliche Kündigungsfrist?
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- Bewerbungshelfer
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Du hast schon unterschrieben, oder?Stella.2802 hat geschrieben:Danke für Deine Antwort!
Ich hab da nochmal Fragen und hoffe, das ist okay:
- kann ich Nachbesserung erwarten, sprich auch verlangen - oder ist das abhängig vom guten Willen des Arbeitgebers?
Grundsätzlich ist der Vertrag ja ein Angebot. Du bist also auf den Guten Willen angewiesen ... aber gültige Gesetzte dürfen natürlich nicht gebrochen werden (Stichwort Mindestlohn z.B.) Bei so etwas würde ich empfehlen das anszusprechen; da zieht der AG sicher mit. Sollte es sich schlicht um eine Zugabe handeln versuchen und hoffen
Ich denke hier wirst du keine Probleme haben. Der gesetzliche Urlaub steht dir zu. Dein AG hat Interesse daran, dass du ihn nimmst. Sonst könntest du Nachzahlungen verlangen und das Geld schmerzt den AG mehr als wenn du 1-2 Tage nicht da bistStella.2802 hat geschrieben: - angenommen, ich würde zum Ende des Monats kündigen - kann ich dann einfach ab dem 24. wegbleiben, da mir bis dahin ja 3*2Urlaubstage zustehen? Und das natürlich dem AG mitteilen? Oder hab ich dann Pech?
Sorry, aber aus dem Stand heraus weiß ich das auch nicht. Da muss ich nachschauen und habe leider keine Zeit ... das findest du aber sicher auch alleine ... oder jemand anders hat mehr Zeit als ich und hilft dirStella.2802 hat geschrieben:- zum Thema Kündigung: da steht auch nichts in meinem Vertrag. Wie ist dann die gesetzliche Kündigungsfrist?
p.s. sorry für die späte Antwort ... es war etwas Land unter bei mir
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Hmm, ich glaube, es handelt sich nur darum, dass ich einen einwandfreien Vertrag haben will - auf den ja auch ein gesetzlicher Anspruch besteht, denn es ist ja gesetzlich festgelegt, was ein Ausbildungs-/Praktikumsvertrag enthalten muss.
Schwierige Frage.
Ich finde mehrere Angaben zur gestezlichen Kündigungsfrist, daher fühle ich mich damit überfragt.
§622 BGB sagt, dass es vier Wochen zum Monatsende sind.
Ich finde aber auch die Angabe, dass es bei einem Praktikum keine gesetzliche Kündigungsfrist gibt und ich entweder in Einvernehmen kündigen muss oder nach einem Vorfall, der es unmöglich macht, das Praktikum weiterzuführen.
Schwierige Frage.
Ich finde mehrere Angaben zur gestezlichen Kündigungsfrist, daher fühle ich mich damit überfragt.
§622 BGB sagt, dass es vier Wochen zum Monatsende sind.
Ich finde aber auch die Angabe, dass es bei einem Praktikum keine gesetzliche Kündigungsfrist gibt und ich entweder in Einvernehmen kündigen muss oder nach einem Vorfall, der es unmöglich macht, das Praktikum weiterzuführen.
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Du musst -oder besser solltest- im Prinzip nur ändern was gegen das Recht verstößt.
Also wenn es z.B. einen Mindestlohn von 8 Euro geben würde und ihr hättet im Vertrag 5 Euro vereinbart.
Dann solltest du den Vertrag ändern lassen, weil sonst der AG "brav" nach Vertrag bezahlt
Wenn du besser weg kommst (das ist natürlich subjektiv) wirst du nichts ändern.
Wenn nichts drin steht ... im Vertrag z.B. kein Wort zur Kündigungsfrist drin steht, kannst du den AG höflich bitten das zu ergänzen, musst es aber überhaupt nicht, weil dann automatisch das Gestetzt gilt.
Ihr habt euch also auf eine Kündigungsfrist geeinigt, ohne dass du davon weißt
Es kann sogar gut sein, dass du den AG um Nachbesserung bittest und der antwortet "Warum was passt denn nicht? 4 Wochen wie gesetzlich festgelegt. Das wollten wir nicht extra nochmal wiederholen"
In Zukunft solltest du vielleicht jeden Punkt einzeln ansprechen. Was im Vertrag steht und was du gerne drin hättest ... sonst können wir uns natürlich nur allgemein unterhalten
Bei dem angesprochenen Absatz zur Übernahme z.B. wirst du´s schwer haben, da es da natürlich keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Hier solltest du vielleicht ZUERST abklären, dass das Angebot noch so steht und dann bitten, dass man das im Vertrag ergänzt ... oder aber, dass dir bereits jetzt ein extra Ausbildungsvertrag gegeben wird ... der dann halt erst in X Monaten beginnt.
Deine Recherche mit den 4 Wochen scheint übrigens zu stimmen. In der Probezeit gilt das natürlich nicht ... aber eine Probezeit muss dagegen im Vertrag vereinbart sein, sonst gibt es sie nicht
Also wenn es z.B. einen Mindestlohn von 8 Euro geben würde und ihr hättet im Vertrag 5 Euro vereinbart.
Dann solltest du den Vertrag ändern lassen, weil sonst der AG "brav" nach Vertrag bezahlt
Wenn du besser weg kommst (das ist natürlich subjektiv) wirst du nichts ändern.
Wenn nichts drin steht ... im Vertrag z.B. kein Wort zur Kündigungsfrist drin steht, kannst du den AG höflich bitten das zu ergänzen, musst es aber überhaupt nicht, weil dann automatisch das Gestetzt gilt.
Ihr habt euch also auf eine Kündigungsfrist geeinigt, ohne dass du davon weißt
Es kann sogar gut sein, dass du den AG um Nachbesserung bittest und der antwortet "Warum was passt denn nicht? 4 Wochen wie gesetzlich festgelegt. Das wollten wir nicht extra nochmal wiederholen"
In Zukunft solltest du vielleicht jeden Punkt einzeln ansprechen. Was im Vertrag steht und was du gerne drin hättest ... sonst können wir uns natürlich nur allgemein unterhalten
Bei dem angesprochenen Absatz zur Übernahme z.B. wirst du´s schwer haben, da es da natürlich keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Hier solltest du vielleicht ZUERST abklären, dass das Angebot noch so steht und dann bitten, dass man das im Vertrag ergänzt ... oder aber, dass dir bereits jetzt ein extra Ausbildungsvertrag gegeben wird ... der dann halt erst in X Monaten beginnt.
Deine Recherche mit den 4 Wochen scheint übrigens zu stimmen. In der Probezeit gilt das natürlich nicht ... aber eine Probezeit muss dagegen im Vertrag vereinbart sein, sonst gibt es sie nicht
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Danke für Deine Antwort!
Ich fühle mich unsicher mit einem Vertrag, der so schwammig formuliert ist und hätte deshalb gerne aufgenommen, dass die gesetzlichen Vorgaben gelten.
Es ist zum Beispiel mit dem Thema Urlaubsanspruch so, dass der Chef alles abgesprochen hatte und ich mich jetzt selbst dahinterklemmen musste, ihm das mit den Gesetzen nachzuweisen - wozu ich noch keine Antwort erhalten habe.
Was, wenn die anderen rechtlichen Vorgaben mir auch abgesprochen werden?
Dafür hätte ich gerne vertragliche Sicherheit und einen Vertrag, der so formuliert ist, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist - ich hätte gerne alle Punkte drin, die nach §26BBiG enthalten sein müssen.
Oder kann ich meine gesetzlichen Ansprüche so oder so einklagen, notfalls? Vertragsrecht ist irgendwie sehr komplex.
Die Sache mit der Übernahme - mir wurde jetzt, das hatte ich vergessen zu erwähnen, gesagt, dass der potentielle Arbeitgeber sich erst Ende Mai entscheiden will und bis dahin sei ich eben Praktikantin.
Das Problem daran ist, dass ich ja eigentlich die Zusage hatte und ich in der Zeit bis Ende Mai so gebunden bin, dass ich nicht zu anderen Vorstellungsgesprächen/Probetagen kann. Was, wenn die sich gegen mich entscheiden, dann finde ich dieses Jahr nichts mehr.
Ist die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung nicht auch viel zu lange? Ich weiß von anderen Büros, dass sie nach einer Woche Probearbeiten entscheiden und von den Auszubildenden in meinem Büro, dass sie entweder 2 Tage oder gar kein Praktikum hatten bis sie den Vertrag bekamen. Ist es okay vom Arbeitgeber, mich so lange hinzuhalten, gibt es dazu irgendwelche Regelungen?
Da in meinem Vertrag natürlich keine Probezeit enthalten ist (wie fast alles andere auch nicht) habe ich also keine. Das heißt, ich kann nicht fristlos kündigen, richtig? Wenn ich also am Dienstag kündigen würde, dann könnte ich erst zum 31.Mai aufhören? Käme nicht früher aus dem Vertrag, weil ein gegenseitiger Aufhebungsvertrag nicht möglich ist?
Kann ich auch nicht damit kommen, dass der Vertrag die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält?
Noch eine Frage: angenommen ich würde in diesem Unternehmen bleiben und bekäme einen Ausbildungsvertrag zum 1.August - wäre es rechtlich okay, wenn mir in diesem eine Probezeit erklärt würde - obwohl ich dort bereits sechs Monate war? Oder hebt das sechsmonatige Praktikum eine Probezeit auf?
Sorry für die komplizierten Fragen - ich bin derzeit etwas im Chaos, weil ich entscheiden muss, ob ich in diesem Unternehmen bleiben will, obwohl die Sache mit den Gesetzen sehr locker, zu locker für mein Empfinden, gesehen wird?
Ich fühle mich unsicher mit einem Vertrag, der so schwammig formuliert ist und hätte deshalb gerne aufgenommen, dass die gesetzlichen Vorgaben gelten.
Es ist zum Beispiel mit dem Thema Urlaubsanspruch so, dass der Chef alles abgesprochen hatte und ich mich jetzt selbst dahinterklemmen musste, ihm das mit den Gesetzen nachzuweisen - wozu ich noch keine Antwort erhalten habe.
Was, wenn die anderen rechtlichen Vorgaben mir auch abgesprochen werden?
Dafür hätte ich gerne vertragliche Sicherheit und einen Vertrag, der so formuliert ist, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist - ich hätte gerne alle Punkte drin, die nach §26BBiG enthalten sein müssen.
Oder kann ich meine gesetzlichen Ansprüche so oder so einklagen, notfalls? Vertragsrecht ist irgendwie sehr komplex.
Die Sache mit der Übernahme - mir wurde jetzt, das hatte ich vergessen zu erwähnen, gesagt, dass der potentielle Arbeitgeber sich erst Ende Mai entscheiden will und bis dahin sei ich eben Praktikantin.
Das Problem daran ist, dass ich ja eigentlich die Zusage hatte und ich in der Zeit bis Ende Mai so gebunden bin, dass ich nicht zu anderen Vorstellungsgesprächen/Probetagen kann. Was, wenn die sich gegen mich entscheiden, dann finde ich dieses Jahr nichts mehr.
Ist die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung nicht auch viel zu lange? Ich weiß von anderen Büros, dass sie nach einer Woche Probearbeiten entscheiden und von den Auszubildenden in meinem Büro, dass sie entweder 2 Tage oder gar kein Praktikum hatten bis sie den Vertrag bekamen. Ist es okay vom Arbeitgeber, mich so lange hinzuhalten, gibt es dazu irgendwelche Regelungen?
Da in meinem Vertrag natürlich keine Probezeit enthalten ist (wie fast alles andere auch nicht) habe ich also keine. Das heißt, ich kann nicht fristlos kündigen, richtig? Wenn ich also am Dienstag kündigen würde, dann könnte ich erst zum 31.Mai aufhören? Käme nicht früher aus dem Vertrag, weil ein gegenseitiger Aufhebungsvertrag nicht möglich ist?
Kann ich auch nicht damit kommen, dass der Vertrag die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält?
Noch eine Frage: angenommen ich würde in diesem Unternehmen bleiben und bekäme einen Ausbildungsvertrag zum 1.August - wäre es rechtlich okay, wenn mir in diesem eine Probezeit erklärt würde - obwohl ich dort bereits sechs Monate war? Oder hebt das sechsmonatige Praktikum eine Probezeit auf?
Sorry für die komplizierten Fragen - ich bin derzeit etwas im Chaos, weil ich entscheiden muss, ob ich in diesem Unternehmen bleiben will, obwohl die Sache mit den Gesetzen sehr locker, zu locker für mein Empfinden, gesehen wird?
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Das ist der springende Punkt. Wenn das Gesetz X Tage Urlaub vorschreibt, kannst du Sie einklagen, egal was der Vertrag sagt. In dem Fall ist es sogar einfacher wenn nix im Vertrag steht, weil sich beide Seiten dann automatisch auf das Gesetz geeinigt haben.Stella.2802 hat geschrieben: Oder kann ich meine gesetzlichen Ansprüche so oder so einklagen, notfalls? Vertragsrecht ist irgendwie sehr komplex.
AufpassenStella.2802 hat geschrieben:Die Sache mit der Übernahme - mir wurde jetzt, das hatte ich vergessen zu erwähnen, gesagt, dass der potentielle Arbeitgeber sich erst Ende Mai entscheiden will und bis dahin sei ich eben Praktikantin.
Das Problem daran ist, dass ich ja eigentlich die Zusage hatte und ich in der Zeit bis Ende Mai so gebunden bin, dass ich nicht zu anderen Vorstellungsgesprächen/Probetagen kann. Was, wenn die sich gegen mich entscheiden, dann finde ich dieses Jahr nichts mehr.
1. Du kommst zuerst!
2. Es ist halt kein vertrauenserweckendes Zeichen, wenn gemachte Zusagen relativiert werden.
Hmm gute Frage. Es gibt Regelungen, damit AN nicht als billige Praktikanten ausgenutzt werden; aber da reden wir glaube ich von ca. 2 Jahren. Ein Praktikum von einem halben Jahr (oder bist du länger dabei) ist doch z.B. für Studenten nichts außergewöhnlichesStella.2802 hat geschrieben:Ist die Zeit bis zur endgültigen Entscheidung nicht auch viel zu lange? Ich weiß von anderen Büros, dass sie nach einer Woche Probearbeiten entscheiden und von den Auszubildenden in meinem Büro, dass sie entweder 2 Tage oder gar kein Praktikum hatten bis sie den Vertrag bekamen. Ist es okay vom Arbeitgeber, mich so lange hinzuhalten, gibt es dazu irgendwelche Regelungen?
Da solltest du dich notfalls rechtlich beraten lassen. Das kann hier sicher niemand. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass du auf diese Art und Weise morgen aufhören kannst, dann würde dir ja auch das gezahlte Gehalt nicht zustehenStella.2802 hat geschrieben: Kann ich auch nicht damit kommen, dass der Vertrag die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält?
Es macht ja keinen Sinn hier nochmal eine Probezeit zu vereinbaren. Der Sinn einer Probezeit ist ja nicht, dass ein Unternehmen im Zweifelsfall schnell Leute feuern kannStella.2802 hat geschrieben:Noch eine Frage: angenommen ich würde in diesem Unternehmen bleiben und bekäme einen Ausbildungsvertrag zum 1.August - wäre es rechtlich okay, wenn mir in diesem eine Probezeit erklärt würde - obwohl ich dort bereits sechs Monate war? Oder hebt das sechsmonatige Praktikum eine Probezeit auf?
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Nochmal danke für Deine Antwort!
Ich verstehe nicht ganz, was Du mir damit sagen willst:
Mir geht es nicht um die Dauer des Praktikums, damit hätte ich kein Problem - es geht wirklich nur um die Dauer der Entscheidungsfindung und dass diese deutlich länger sein soll als in dieser Branche üblich.
Danke Dir!
Ich hoffe, ich kann morgen etwas ruhiger und selbstbewusst in das Gespräch gehen - letztlich habe ich ja nichts zu verlieren, denke ich.
Gruß
Stella.2802
Ich verstehe nicht ganz, was Du mir damit sagen willst:
Meinst Du, dass ich notfalls auch gegen den Willen diess Arbeitgebers probearbeiten gehen sollte - ich hätte glaube ich auch eine Möglichkeit, wie das ohne fristlose Kündigung gehen könnte?Aufpassen
1. Du kommst zuerst!
2. Es ist halt kein vertrauenserweckendes Zeichen, wenn gemachte Zusagen relativiert werden
Mir geht es nicht um die Dauer des Praktikums, damit hätte ich kein Problem - es geht wirklich nur um die Dauer der Entscheidungsfindung und dass diese deutlich länger sein soll als in dieser Branche üblich.
Danke Dir!
Ich hoffe, ich kann morgen etwas ruhiger und selbstbewusst in das Gespräch gehen - letztlich habe ich ja nichts zu verlieren, denke ich.
Gruß
Stella.2802
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Es kann halt im schlimmsten Falle so wie du es schilderst so ausgehen, dass dich der AG doch nicht übernimmt und du nie die Chance bekommen hast dich anderweilig zu bewerben.
Was hälst du denn davon, dass bei dem jetzigen AG ganz offen anzusprechen.
Zu sagen, dass du aufgrund der Zusage davon ausgegangen bist und wenn es jetzt scheinbar nicht mehr sicher ist, du dir zumindest das Recht erbetest dich dann auch woanders zu bewerben.
Was hälst du denn davon, dass bei dem jetzigen AG ganz offen anzusprechen.
Zu sagen, dass du aufgrund der Zusage davon ausgegangen bist und wenn es jetzt scheinbar nicht mehr sicher ist, du dir zumindest das Recht erbetest dich dann auch woanders zu bewerben.
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Hi!
Ich hab gestern noch gekündigt, weil mann mir weiterhin jegliche Rechte abgesprochen hat und der AG mir erklärt hat, ich habe kein Recht auf anderweitige Bewerbungen. Das war dann meine Grenze.
Ich habe aber noch eine Frage:ich will kein Praktikumszeugnis.
Kann ich eine Praktikumsbescheinigung fordern, in der die Dauer der Anstellung im Unternehmen und meine absolvierten Tätigkeiten aufgelistet werden, wie ist da die rechtliche Situation?
Wäre super, wenn Du mir damit nochmal helfen könntest.
Dankeschön.
Ich hab gestern noch gekündigt, weil mann mir weiterhin jegliche Rechte abgesprochen hat und der AG mir erklärt hat, ich habe kein Recht auf anderweitige Bewerbungen. Das war dann meine Grenze.
Ich habe aber noch eine Frage:ich will kein Praktikumszeugnis.
Kann ich eine Praktikumsbescheinigung fordern, in der die Dauer der Anstellung im Unternehmen und meine absolvierten Tätigkeiten aufgelistet werden, wie ist da die rechtliche Situation?
Wäre super, wenn Du mir damit nochmal helfen könntest.
Dankeschön.
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Was gilt als Praktikum?
Hallo,
momentan bewerbe ich mich in der IT Branche (~IT Architect) und hab eine ordentliche Lücke im Lebenslauf bei Praktika.
Kann ich an dieser Stelle mein FOS Praktikum aufführen? Wäre bei der Deutschen Bahn gewesen, ein Halbjahr (alle 2 Wochen) in der Metallverarbeitung, das andere HJ im Bereich Elektrotechnik.
Macht es Sinn diese mit einzubeziehen, da sie ja mit dem angestrebten Beruf eigentlich nichts zu tun haben?
Außerdem hätte ich noch ein mini Praktikum (2 Wochen), das noch zuvor von meiner Schule eingeleitet wurde. Hierfür habe ich jedoch keine Bescheinigung oder ähnliches. Muss ich alle Praktika mit einem Anhang bestätigen können?
Ich werde auch eine zeitliche Lücke nach dem Zivildienst mit meiner Mitarbeit an einem noch immer laufenden Softwareprojekt "kaschieren". Da dies jedoch eher freizeittechnisch realisiert war habe ich auch hier nichts, um dies zu belegen. Wie baue ich das am besten ein bzw. in welche Kategorie setze ich es in den Lebenslauf? Sonstiges?
Danke im Vorraus für Antworten auf die vielen Fragen
momentan bewerbe ich mich in der IT Branche (~IT Architect) und hab eine ordentliche Lücke im Lebenslauf bei Praktika.
Kann ich an dieser Stelle mein FOS Praktikum aufführen? Wäre bei der Deutschen Bahn gewesen, ein Halbjahr (alle 2 Wochen) in der Metallverarbeitung, das andere HJ im Bereich Elektrotechnik.
Macht es Sinn diese mit einzubeziehen, da sie ja mit dem angestrebten Beruf eigentlich nichts zu tun haben?
Außerdem hätte ich noch ein mini Praktikum (2 Wochen), das noch zuvor von meiner Schule eingeleitet wurde. Hierfür habe ich jedoch keine Bescheinigung oder ähnliches. Muss ich alle Praktika mit einem Anhang bestätigen können?
Ich werde auch eine zeitliche Lücke nach dem Zivildienst mit meiner Mitarbeit an einem noch immer laufenden Softwareprojekt "kaschieren". Da dies jedoch eher freizeittechnisch realisiert war habe ich auch hier nichts, um dies zu belegen. Wie baue ich das am besten ein bzw. in welche Kategorie setze ich es in den Lebenslauf? Sonstiges?
Danke im Vorraus für Antworten auf die vielen Fragen
Persönlich nach Praktikumsplatz fragen?
Wie kommt es rüber, wenn ich in einen Betrieb gehe und nachfrage, ob sie dort eventuell Praktikumsplätze anbieten? Ich möchte gerne ein Praktikum in einem Fotostudio machen, und da ich nicht so der Telefon-Typ bin, wäre es mir lieber, mit den Leuten persönlich zu sprechen; nur weiß ich nicht, ob das die Regel ist und ob es nicht irgendwie aufdringlich wirken würde.
Also aufdringlich finde ich das nicht. Du musst halt kurz fragen, ob sie ein paar Minuten Zeit in dieser Sache hätten und dann dein Anliegen vortragen. Wenn die Mitarbeiter dafür keine Zeit haben, dann muss man das akzeptieren. Persönlich gewinnen beide Seiten auch gleich einen besseren Eindruck voneinander.
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- Registriert: 18.04.2009, 19:34
Also die FOS Praktika sind aus den Jahren 2003 / 2004
Dieses 2-wöchige Praktikum kann ich auch nach genauerem Suchen sogar nicht einmal einem Jahr zuweisen. War aber vielleicht 2000 oder so...
Ich könnte natürlich einfach ein Datum dazuerfinden, doch da es ja durchaus etwas lang her is hat das kaum noch Relevanz, oder?
Die FOS Praktika und ein privat gehaltenes Softwareprojekt, das ich etwas ausgeführt habe, da ich es auch nicht direkt belegen kann, da die SW noch nicht veröffentlicht ist (URL mit Infos wäre aber angefügt), hab ich nun zusammen unter "praktische Erfahrung" gepackt.
Sollte so in Ordnung sein, denke ich...
Dann evtl noch eine Frage zum Deckblatt. Es handelt sich hier um eine Online Bewerbung mit Formular, also muss ich hinterher das Anschreiben, den Lebenslauf und die Anhänge einzeln hochladen.
Das Deckblatt ist bei mir im Moment die erste Seite des Lebenslaufs. Ist das denn richtig? Und muss ich dann meine Personalien samt Foto aus dem Lebenslauf streichen, da dies ja bereits auf dem Deckblatt vorhanden ist?
Oder sollte ich es vor das Anschreiben setzen...
Wie gesagt, ich muss es einzeln hochladen und da gibt es keinen Punkt "Deckblatt"
Danke erstmal
Dieses 2-wöchige Praktikum kann ich auch nach genauerem Suchen sogar nicht einmal einem Jahr zuweisen. War aber vielleicht 2000 oder so...
Ich könnte natürlich einfach ein Datum dazuerfinden, doch da es ja durchaus etwas lang her is hat das kaum noch Relevanz, oder?
Die FOS Praktika und ein privat gehaltenes Softwareprojekt, das ich etwas ausgeführt habe, da ich es auch nicht direkt belegen kann, da die SW noch nicht veröffentlicht ist (URL mit Infos wäre aber angefügt), hab ich nun zusammen unter "praktische Erfahrung" gepackt.
Sollte so in Ordnung sein, denke ich...
Dann evtl noch eine Frage zum Deckblatt. Es handelt sich hier um eine Online Bewerbung mit Formular, also muss ich hinterher das Anschreiben, den Lebenslauf und die Anhänge einzeln hochladen.
Das Deckblatt ist bei mir im Moment die erste Seite des Lebenslaufs. Ist das denn richtig? Und muss ich dann meine Personalien samt Foto aus dem Lebenslauf streichen, da dies ja bereits auf dem Deckblatt vorhanden ist?
Oder sollte ich es vor das Anschreiben setzen...
Wie gesagt, ich muss es einzeln hochladen und da gibt es keinen Punkt "Deckblatt"
Danke erstmal
Also ich hab mich mal persönlich für ein Praktikum im Jugendclub vorgestellt, hab es dann auch sofort bekommen, ohne dass ich nochmal eine Bewerbung nachreichen musste. (War ein Praktikum für die Uni) Ich denk mal im Fotostudio, wird auch ziemlich locker zugehen, so dass ich mir vorstellen könnte dass es klappt.
Halbjährig gelenktes Praktikum
Moin,
ich habe im letzten Jahr eine Ausbildung zum Biologisch-technischen Assistenten abgeschlossen und zusätzlich den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt.
Nun muss ich noch ein halbjährig gelenktes Praktikum absolvieren, um die volle Fachhochschulreife zu erlangen.
Allerdings tu ich mich damit etwas schwer. Zum einen finde ich im Internet nicht besonders viel zum Thema "gelenktes Praktikum" und wie man dazu eine Bewerbung schreiben soll.
Die andere Sache wäre: Schreibe ich in die Betreffzeile einfach "...gelenktes Praktikum..." und dann weiss jeder Bescheid?
Und noch ein weiteres großes Problem ist die Zielsetzung. Ich muss nur ein Praktikum machen um die volle Fachhochschulreife zu erlangen. Anschließend werde ich studieren gehen ...und zwar in eine völlig andere Richtung. Sollte man da ehrlich sein, oder lieber ein paar unwahre Zeilen in die Bewerbung schreiben?
Im Endeffekt habe ich vor, Initiativbewerbungen an einige Firmen zu senden und dann, wenn gefordert, eine vollständige Bewerbungsmappe abzugeben.(daher auch meine Sorge ob jeder was mit einem gelenktem Praktikum anfangen kann)
Gruß,
Bewerbo
ich habe im letzten Jahr eine Ausbildung zum Biologisch-technischen Assistenten abgeschlossen und zusätzlich den schulischen Teil der Fachhochschulreife erlangt.
Nun muss ich noch ein halbjährig gelenktes Praktikum absolvieren, um die volle Fachhochschulreife zu erlangen.
Allerdings tu ich mich damit etwas schwer. Zum einen finde ich im Internet nicht besonders viel zum Thema "gelenktes Praktikum" und wie man dazu eine Bewerbung schreiben soll.
Die andere Sache wäre: Schreibe ich in die Betreffzeile einfach "...gelenktes Praktikum..." und dann weiss jeder Bescheid?
Und noch ein weiteres großes Problem ist die Zielsetzung. Ich muss nur ein Praktikum machen um die volle Fachhochschulreife zu erlangen. Anschließend werde ich studieren gehen ...und zwar in eine völlig andere Richtung. Sollte man da ehrlich sein, oder lieber ein paar unwahre Zeilen in die Bewerbung schreiben?
Im Endeffekt habe ich vor, Initiativbewerbungen an einige Firmen zu senden und dann, wenn gefordert, eine vollständige Bewerbungsmappe abzugeben.(daher auch meine Sorge ob jeder was mit einem gelenktem Praktikum anfangen kann)
Gruß,
Bewerbo
Kein Praktikumsnachweis
Hello.
Ich hab vor zwei Jahren ein sechsmonatiges Praktikum absolviert. Als das fertig wr, wollte ich natürlich einen Nachweis, wurde deswegen aber immer vertrötest. Dummerweise hab ich dann irgendwann nachgelassen...
Nun brauch ich den Nachweis aber, mein damaliger Chef antwortet aber keine meiner Anfragen (vor 2-3 Wochen geschrieben, seitdem noch drei weitere Emails ohne Antwort).
An wen kann ich mich da wenden? An die IHK?
Danke schonmal.
Gruß
Kisch
Ich hab vor zwei Jahren ein sechsmonatiges Praktikum absolviert. Als das fertig wr, wollte ich natürlich einen Nachweis, wurde deswegen aber immer vertrötest. Dummerweise hab ich dann irgendwann nachgelassen...
Nun brauch ich den Nachweis aber, mein damaliger Chef antwortet aber keine meiner Anfragen (vor 2-3 Wochen geschrieben, seitdem noch drei weitere Emails ohne Antwort).
An wen kann ich mich da wenden? An die IHK?
Danke schonmal.
Gruß
Kisch
Was verstehst du denn unter einem Nachweis? Meinst du damit ein einfaches bzw. qualifiziertes Praktikumszeugnis oder einfach nur eine Teilnahmebestätigung am (eventuell) EQJ? Es ist auch wichtig, ob du diesen Nachweis anfangs schriftlich angefordert hast. Wenn nicht sieht es noch schlechter aus, obwohl der Arbeitgeber gegenüber Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht hat, die auch nach der Beschäftigung gilt. Aber der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis kann auch verfallen und verjähren - abhängig vom Einzelfall.
Wenn es bei dir um die Verkürzung der Ausbildungszeit geht, dann sehe ich dennoch gute Chancen auf einen einfachen Nachweis. Aber du solltest dich 1. an die IHK wenden und 2. direkt bei dem Unternehmen vorbeigehen und deine Anfragen etwas "drohender" schreiben, indem du bspw. auf die nachwirkende Fürsorgepflicht und die sich daraus ergebenden Schadenersatzansprüche hinweist.
Wenn es bei dir um die Verkürzung der Ausbildungszeit geht, dann sehe ich dennoch gute Chancen auf einen einfachen Nachweis. Aber du solltest dich 1. an die IHK wenden und 2. direkt bei dem Unternehmen vorbeigehen und deine Anfragen etwas "drohender" schreiben, indem du bspw. auf die nachwirkende Fürsorgepflicht und die sich daraus ergebenden Schadenersatzansprüche hinweist.
Wenn man sich so lange nicht gemeldet hat, dann sollte man allerdings auch nicht rumnerven, auch wenn du diesen Nachweis jetzt dringendst brauchst. Der Chef eventuell auf Geschäftsreise oder im Urlaub?mein damaliger Chef antwortet aber keine meiner Anfragen (vor 2-3 Wochen geschrieben, seitdem noch drei weitere Emails ohne Antwort).
Soll einfach nur ein Zeugnis sein, dass ich die 6 Monate dort verbracht hab, sonst ist das eine recht unschöne Lücke im Lebenslauf. Geht also auch nicht um Verkürzung. Schriftlich angefordert hatte ich nichts. Lediglich am Ende des Praktikums danach gefragt.
Persönlich hinfahren ist so ne Sache. Ich bin sowieso knapp bei Kasse und Tickets für die Hin/Rückfahrt würden wahrscheinlich um die 30€ kosten (ist leider nicht bei mir um die Ecke gewesen).
Aber ich werds mal bei der IHK versuchen. Wenns nicht hilft muss es halt ohne Nachweis gehen.
Ist es eigentlich "Legitim" das so in eine Bewerbung zu übernehmen? Also dass man das Praktikum dort gemacht hat, aber kein Zeugnis erhalten hat und man keine Antwort auf Anfragen bekommen hat?
Danke und Gruß
Persönlich hinfahren ist so ne Sache. Ich bin sowieso knapp bei Kasse und Tickets für die Hin/Rückfahrt würden wahrscheinlich um die 30€ kosten (ist leider nicht bei mir um die Ecke gewesen).
Ich würde jetzt nicht rumnerven, wenn er mir den Nachweis direkt gegeben hätte. Auf Geschäftsreise/Urlaub ist sehr unwahrscheinlich, da es nur ein zwei Mann IT Unternehmen ist und mein Chef es sich quasi nicht erlauben kann.Wenn man sich so lange nicht gemeldet hat, dann sollte man allerdings auch nicht rumnerven, auch wenn du diesen Nachweis jetzt dringendst brauchst. Der Chef eventuell auf Geschäftsreise oder im Urlaub?
Aber ich werds mal bei der IHK versuchen. Wenns nicht hilft muss es halt ohne Nachweis gehen.
Ist es eigentlich "Legitim" das so in eine Bewerbung zu übernehmen? Also dass man das Praktikum dort gemacht hat, aber kein Zeugnis erhalten hat und man keine Antwort auf Anfragen bekommen hat?
Danke und Gruß
Praktikum als Erzieherin-wie bewerbe ich mich richtig?
Hallo allerseits,
ich bin neu hier und auf der suche nach Leuten, die mir helfen können.
Ich musste mein Studium kürzlich abbrechen und habe nun beschlossen Erzieherin zu werden. Da mir die große weite Arbeitswelt aber noch weitgehend fremd ist und ich leider niemanden in meinen Familien- und Bekanntenkreis habe, der mit diesem Berufsfeld und seinen bürokratischen Feinheiten vertraut ist, dachte ich mir, dass ich hier vielleicht antworten auf meine Fragen finde. Gute Tipps oder Erfahrungen von Gleichgesinnten sind natürlich auch herzlich willkommen.
Also zuallererst musste ich herausfinden, dass ich ein 6-monatiges Praktikum in einem Kindergarten brauche, um überhaupt auf die Berufsschule gehen zu können. Jetzt ist für mich erstmal unklar:
1. Muss ich persönlich in die Kindergärten gehen und mich dort mit/ohne Bewerbungsunterlagen vorstellen oder reicht es anzurufen? Oder nur schriftlich? Und wenn ja, in welcher Form? Also mit Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Zeugnissen etc. oder erstmal nur einer einseitigen Kurzbewerbung?
2. Gibt es bei Praktika auch ein Vorstellungsgespräch?
3. Dann hab ich gehört, dass es in vielen Kindergärten üblich ist, dass man vorher für einen Schnuppertag in den Betrieb kommt, damit die Vorgesetzten sehen, wie man mit den Kindern umgeht, etc., stimmt das und wenn ja, wie muss ich vorgehen, um an sowas zu kommen? Also anrufen, schreiben oder persönlich vorstellen? Mit oder ohne Unterlagen und in welchem Umfang?
Ihr seht, ich bin ein Greenhorn. Hoffe jemand kann mir helfen. Würd mich riesig freuen.
Viele Grüße
Sisi
ich bin neu hier und auf der suche nach Leuten, die mir helfen können.
Ich musste mein Studium kürzlich abbrechen und habe nun beschlossen Erzieherin zu werden. Da mir die große weite Arbeitswelt aber noch weitgehend fremd ist und ich leider niemanden in meinen Familien- und Bekanntenkreis habe, der mit diesem Berufsfeld und seinen bürokratischen Feinheiten vertraut ist, dachte ich mir, dass ich hier vielleicht antworten auf meine Fragen finde. Gute Tipps oder Erfahrungen von Gleichgesinnten sind natürlich auch herzlich willkommen.
Also zuallererst musste ich herausfinden, dass ich ein 6-monatiges Praktikum in einem Kindergarten brauche, um überhaupt auf die Berufsschule gehen zu können. Jetzt ist für mich erstmal unklar:
1. Muss ich persönlich in die Kindergärten gehen und mich dort mit/ohne Bewerbungsunterlagen vorstellen oder reicht es anzurufen? Oder nur schriftlich? Und wenn ja, in welcher Form? Also mit Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Zeugnissen etc. oder erstmal nur einer einseitigen Kurzbewerbung?
2. Gibt es bei Praktika auch ein Vorstellungsgespräch?
3. Dann hab ich gehört, dass es in vielen Kindergärten üblich ist, dass man vorher für einen Schnuppertag in den Betrieb kommt, damit die Vorgesetzten sehen, wie man mit den Kindern umgeht, etc., stimmt das und wenn ja, wie muss ich vorgehen, um an sowas zu kommen? Also anrufen, schreiben oder persönlich vorstellen? Mit oder ohne Unterlagen und in welchem Umfang?
Ihr seht, ich bin ein Greenhorn. Hoffe jemand kann mir helfen. Würd mich riesig freuen.
Viele Grüße
Sisi
Hallo
zu 1. es macht doch durchaus einen guten Eindruck persönlich vorbei zu gehen und sich vorzustellen. Ich würde dann aber schon Bewerbungsunterlagen mitnehmen, die du direkt da lassen kannst. Vollständig mit Lebenslauf und Zeugnissen.
zu 2. ein kurzes Gespräch wird sicher jeder führen. Wie ausführlich es für ein Praktikum ausfällt, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich
zu 3. möglich ist es, dass du quasi Probearbeiten sollst. Das kannst du doch ansprechen, wenn du persönlich vorbei gehst, oder auch in ein Anschreiben einbauen, wenn du die Bewerbung schriftlich verschickst. Ich vermute aber, dass der Kindergarten dir das dann sowieso sagen wird, wenn sie so etwas machen.
zu 1. es macht doch durchaus einen guten Eindruck persönlich vorbei zu gehen und sich vorzustellen. Ich würde dann aber schon Bewerbungsunterlagen mitnehmen, die du direkt da lassen kannst. Vollständig mit Lebenslauf und Zeugnissen.
zu 2. ein kurzes Gespräch wird sicher jeder führen. Wie ausführlich es für ein Praktikum ausfällt, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich
zu 3. möglich ist es, dass du quasi Probearbeiten sollst. Das kannst du doch ansprechen, wenn du persönlich vorbei gehst, oder auch in ein Anschreiben einbauen, wenn du die Bewerbung schriftlich verschickst. Ich vermute aber, dass der Kindergarten dir das dann sowieso sagen wird, wenn sie so etwas machen.
Praktikumsplatz absagen, wenn ja, wie?
Hi,
wir mussten uns vor einiger Zeit um ein vierwöchiges Schulpraktikum bewerben. Dazu hatte die Schule (HöHa) eine Liste an Firmen in unserer näheren Umgebung erstellt, die bereit waren, einen oder mehrere Schüler während dieser Zeit aufzunehmen. Jeder durfte sich drei Firmen aussuchen und musste eine formvollendete Bewerbung schreiben. Es sollte unter uns ein fairer Wettbewerb entstehen. Ich hatte mich u.a. bei zwei Firmen beworben, bei denen ich mich auch um einen Ausbildungsplatz beworben haben. Die eine hat mir schnell geantwortet-ich hatte den Personaler auch auf einer Ausbildungsmesse angesprochen, die andere Firma hat noch keinem geantwortet, da sie wohl eben auch viele andere Bewerbungen zu laufen haben.
Jetzt will meine Klassenlehrerin, dass ich meine anderen Bewerbungen um ein Praktikum im Groß- und Außenhandel zurückziehe. Klar, verstehe ich auch. Sehr viele Mitschüler haben eben noch keine Zusage! Nun habe ich Angst, diese Firma zu verprellen, indem ich meine Praktikumsbewerbung zurückziehe. Im anderen Fall verprelle ich aber meine Lehrerin und riskiere womöglich eine schlechte Note im Sozialverhalten.
Was soll ich nur machen?
Bennie
Dass ich bei der dritten Firma, die keinen Ausbildunsgplatz anbietet, absage, ist selbstverständlich.
wir mussten uns vor einiger Zeit um ein vierwöchiges Schulpraktikum bewerben. Dazu hatte die Schule (HöHa) eine Liste an Firmen in unserer näheren Umgebung erstellt, die bereit waren, einen oder mehrere Schüler während dieser Zeit aufzunehmen. Jeder durfte sich drei Firmen aussuchen und musste eine formvollendete Bewerbung schreiben. Es sollte unter uns ein fairer Wettbewerb entstehen. Ich hatte mich u.a. bei zwei Firmen beworben, bei denen ich mich auch um einen Ausbildungsplatz beworben haben. Die eine hat mir schnell geantwortet-ich hatte den Personaler auch auf einer Ausbildungsmesse angesprochen, die andere Firma hat noch keinem geantwortet, da sie wohl eben auch viele andere Bewerbungen zu laufen haben.
Jetzt will meine Klassenlehrerin, dass ich meine anderen Bewerbungen um ein Praktikum im Groß- und Außenhandel zurückziehe. Klar, verstehe ich auch. Sehr viele Mitschüler haben eben noch keine Zusage! Nun habe ich Angst, diese Firma zu verprellen, indem ich meine Praktikumsbewerbung zurückziehe. Im anderen Fall verprelle ich aber meine Lehrerin und riskiere womöglich eine schlechte Note im Sozialverhalten.
Was soll ich nur machen?
Bennie
Dass ich bei der dritten Firma, die keinen Ausbildunsgplatz anbietet, absage, ist selbstverständlich.
Zuletzt geändert von Bennie am 05.05.2010, 20:54, insgesamt 1-mal geändert.