➡ Teilweise Erstattung von Bewerbungskosten ✔

Welche anderen Bewerbungsstrategien kennt ihr noch? Fragen dazu bitte hier reinschreiben.
Schnee-Wittchen
Bewerbungshelfer
Beiträge: 2101
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Beitrag von Schnee-Wittchen »

Erstens sind die wenigsten Schüler arbeitssuchend gemeldet; aber okay, das kann man ja ändern.
ausbildungsplatzsuchend melden!!!


Nur ist das einzige Problem nicht nur, dass Sie die Kosten vorher beantragen muss, sondern, dass sie sich auch eine Unterschrift / Bestätigung von dem AG holen muss, dass sie "auch da war".

Da kann cherry nun wirklich gar nichts dafür; aber ich finde, dass das nicht gerade eine Hilfe ist, wenn man sich dem AG präsentieren will
Klar braucht sie auch die Bestätigung des AG, dass sie da war. Das stellt in meinen Augen kein Problem dar. Erst mal braucht sie die Bescheinigung nicht gleich vorlegen. Könnte sie später immer noch per Post senden.
Bei meinen Bewerbungen habe ich die Erfahrung gemacht, dass die AG teilweise sogar gefragt haben, wer seine Teilnahme bestätigt haben will.

Gerade bei Schülern finde ich das eine wichtige Hilfe. Gut bei 60 km sind die Kosten absehbar. Aber bei langen Anreisen und das oft mehrmals sind die Kosten enorm. Warum also darauf verzichten?

LG
ice_and_fire
Bewerbungshelfer
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Beitrag von ice_and_fire »

Du hast mich leider vollkommen falsch verstanden.

Natürlich soll sie sich in so einem Fall suchend melden. Aber ich bin einfach der Meinung, dass die Vorlage so eines Dokumentes nicht unbedingt Vertrauen schafft bzw. die Chancen erhöht.

V.a. dass ein AG danach frägt, hab ich noch nie gehört. Aber da können die Erfahrungen ja auch auseinander gehen.

Jetzt mag das alles im zarten Schulalter noch nicht dramatisch sein. Ich würde mich aber schon fragen, ob ich nicht lieber die X Euro zahlen will und dafür meine Chancen mit so einem Zettel nicht beeinflusse. Wenn das Geld gar so wichtig ist und der AG nicht angekündigt hat nichts zu zahlen, kann ich ihn ja auch so hinterher um die Kosten bitten.
cherry898
Beiträge: 40
Registriert: 11.08.2008, 20:36

Beitrag von cherry898 »

hallo!

ich bin bereits bei der Arbeitsagentur als ausbildungssuchend gemeldet. läuft es mit der rückerstattung so, dass man die AG einen Zettel (von der Abrietsagentur) unterschreiben lassen muss oder reicht es auch wenn ich der Arbeitsagentur die Bestätigung (für die Schule) vorlege?

Noch eine andere Frage: Muss ich das Geld das mit erstattet wird im Verlaufe meines Lebens wieder an die Arbeitsagentur zurücküberweisen?
Schnee-Wittchen
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Registriert: 27.06.2007, 18:08

Beitrag von Schnee-Wittchen »

Noch eine andere Frage: Muss ich das Geld das mit erstattet wird im Verlaufe meines Lebens wieder an die Arbeitsagentur zurücküberweisen?
nein

Der Antrag auf Gewährung von Reisekosten beteht aus drei Seiten. Die Bescheinigung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit muss vom Unternehmen ausgefüllt werden.

LG
verm
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Registriert: 04.08.2009, 09:06

Bewerbungskosten -- Belege bei Anreise per PKW

Beitrag von verm »

Hallo,

hatte ein Bewerbungsgespräch.
Inszwischen leider Absage.
Reiseweg war ca. 350 km.
Das Unternehmen hat vorher geschrieben maximal nur die Kosten einer Bahnfahrt 2.Klasse übernehmen.
Bin mit meinen PKW gefahren und habe um Reisekostenerstattung für die 350 km per PKW gebeten. Dies wurde abgeleht mit der Aufforderung entsprechende Belege vorzulegen - dann würden die Reisekosten bis max. in Höhe einer Bahnfahrt bezahlt.

Wie soll ich den Belege für die Anreise vorlegen. Getankt habe ich bereits einige Tage vorher. Beleg habe ich nicht mehr. Zudem Abnutzung des Autos - soll ich hier ein Gutachten erstellen lassen oder wie ist das gedacht?

Danke für Tipps!!
Gutemine
Bewerbungshelfer
Beiträge: 290
Registriert: 27.09.2009, 12:11

Beitrag von Gutemine »

Ein Unternehmen ist grundsätzlich verpflichtet, die (Fahrt)Kosten für das Vorstellungsgespräch zu übernehmen = wer einlädt, zahlt :)

ABER: Wird auf der Einladung mitgeteilt, dass entweder keine Fahrtkosten erstattet werden oder, dass nur Fahrtkosten bis zu einer bestimmten Höhe erstattet werden, dann ist das bindend!!!
Mit dem eigenen PKW zu fahren, war DEINE Entscheidung ...
Was tun? Entweder das Berwerbungsgespräch absagen ... oder sich bereits vorher klarmachen, dass wenn ich meine Auslagen wiederhaben möchte, ich Belege aufheben muss :!:
Vorschlag 1: Erstelle eine Abrechnung, in der Du die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit dem Faktor der derzeit vom FA anerkannten Km/Pauschale multiplizierst ... Wenn du keine Belege hast, wirst du nicht mehr bekommen ...
Vorschlag 2: Du lässt Dir von der DB einen Reisekostenvoranschlag für die Fahrt 2. Kl. erstellen und reichst den ein.
Trüffel
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Beiträge: 219
Registriert: 31.08.2007, 13:07

Beitrag von Trüffel »

Sie haben ja nicht gesagt, dass sie die Kosten für die Autofahrt NICHT übernehmen, sondern eben nur BIS in Höhe der 2. Klasse-Bahnfahrt. Also würde ich beides tun. KOstenvoranschlag von der Bahn + tatsächlich gefahrene Kilometer mit dem Auto, damit bekommst du dann das Geld in Höhe der Bahntickets wieder....
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