Hallo, ich bin neu hier und denke Ihr könnt mir helfen.
Ich will mich für einen Neuen Arbeitsplatz bewerben. Meine Jetzige Stelle habe ich schon 7 Jahre. Ein zwischenzeugnis habe ich nicht und will auch keines verlangen ( denke ich habe derzeit eh keinen guten Stand und das zwischenzeugnis wäre evtl. dementsprechend)
Jetzt will ich eine Tätigkeitsbeschreibung machen (3. Seite) oder ist es besser es im Anschreiben reinzuschreiben (so umfangreich wäre es gar nicht denke ich).
Meine Frage ist nun was in einer solchen Tätigkeitsbeschreibung stehen sollte und was nicht. Auch für Tipps wegen der Form und Art wäre ich dankbar.
Ich muss sagen ich Arbeite bei Deutschlands grösstem elektronikeinzelhändler im Service. Bin also für Reklamationen zuständig. Ziemlich Allumfassend - also Garantie/Gewährleistungsfälle.Kostenpflichtige Reparaturen. und alles was drum rum ist. Also auch Korrespondenz jeder Art, Ersatzteilebestellung,Kasse,Kostenvoranschläge (Wareneingang/ausgang). Bei uns im Team macht eigentlich jeder mal alles. Man steht also nicht den ganzen Tag an der Theke oder geht nur ans Telefon. (Sorry für die rechtschreibung)
Tätigkeitsbeschreibung für aktuelle Stelle
Ich würde es erstmal darauf ankommen lassen und ein Zwischenzeugnis beantragen.
Wieso kommst Du darauf, daß Du keinen guten Stand hast und deswegen ein schlechtes Zeugnis erhalten würdest?
Sollte das Zwischenzeugnis wirklich schlecht ausfallen, kannst Du immernoch eine solche Tätigkeitsbeschreibung verfassen, aber ein Zeugnis kommt in einer Bewerbung wohl besser an.
Gruss
Ken
Wieso kommst Du darauf, daß Du keinen guten Stand hast und deswegen ein schlechtes Zeugnis erhalten würdest?
Sollte das Zwischenzeugnis wirklich schlecht ausfallen, kannst Du immernoch eine solche Tätigkeitsbeschreibung verfassen, aber ein Zeugnis kommt in einer Bewerbung wohl besser an.
Gruss
Ken
Also wenn ich vom Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis verlange und erhalte. Was kann ich dann machen wenn es nicht richtig ist ? Ich habe gelesen das Endzeugniss muss dann sehr an das Zwischenzeugnis angelehnt sein. Also muss ich doch gleich was unternehmen wenn das Zwischenzeugnis nicht passt. Warum ich glaube das das sein könnte ? Naja erstens hab ich einen etwas sagen wir mal unfairen Arbeitgeber. Und dann kommt noch das es in unserer Abteilung seit geraumer Zeit immer wieder einige schwierigkeiten gibt. Was nicht direkt mit mir zu tun hat aber es ist hald so das im Prinzip jeder in der Abteilung der doofe ist und auch versucht wird den einzelnen Personen Fehler und sachen die schief laufen auf´s auge zu drücken. Ich persönlich würde mich mit einer 2 Bewerten. Ich bin nicht der Spitzenmitarbeiter der perfekt ist aber eine mittelmässige oder gar schlechte Bewertung habe ich nicht verdient
Hallo Roberto 27!
Auch wenn ich kein Arbeitsrechtler bin - das mit dem ZZ würde ich mir an Deiner Stelle gut überlegen: Wenn Du schon 7 Jahre da bist, nie nach einem Zeugnis gefragt hast und auch jetzt keine typischen "ZZ-Umstände" (wie z. B. Restrukturierungen, Führungswechsel) eingetreten sind, muss es Deinem AG klar sein, was Deine Anfrage zu bedeuten hat. Dass so ein Zeugnis gewisse Bindungen für das Schlusszeugnis mit sich bringt, wird ihm mindestens so klar sein wie Dir. Wenn er also a) sich generell schon unfair verhält und b) nicht allzu viel von Dir hält (egal, ob er damit richtig liegt)... warum sollte er sich aus freien Stücken Einschränkungen bzgl. seines stärksten Druckmittels (Abschlusszeugnis nach so langer Zeit) auferlegen? Da müsste er (aus seiner Sicht) doch bescheuert sein! Wäre ich ein Charakterschwein von Chef, würde ich Dir aus Prinzip ein ZZ schreiben, mit dem Dich garantiert NIEMAND von der Konkurrenz nimmt... und ob Du (als gewissermassen aktenkundig "pflegeleichter" Kandidat nach 7 Jahren) den Nerv hättest, im laufenden Vertragsverhältnis zum Arbeitsgericht zu gehen, wollte ich dann erstmal sehen... Wie gesagt: Nicht MEINE persönliche Denkweise - sondern die eines Chefs, wie Du ihn beschreibst...
An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall den umgekehrten Weg gehen: Meinerseits vollendete Tatsachen bzgl. neuen Jobs schaffen und meinen Chef dann informieren, wenn soweit alles wasserdicht ist. Das fehlende ZZ ist m. E. eher die Regel als die Ausnahme bei Bewerbungen - umso höher sind allerdings die Anforderungen an Dich bei der Beschreibung Deiner Tätigkeiten. Was die Form angeht... kommt auf den Inhalt an...
Ich würde es zunächst immer mit dem einfachsten Weg versuchen: In Deinem Falle mit der Beschreibung meiner Tätigkeiten im Anschreiben. Erst wenn mir auffiele, dass ich nicht alles Wesentliche auf 1-1,5 Seiten unter bekäme, würde ich über andere Formen nachdenken...
Auch wenn ich kein Arbeitsrechtler bin - das mit dem ZZ würde ich mir an Deiner Stelle gut überlegen: Wenn Du schon 7 Jahre da bist, nie nach einem Zeugnis gefragt hast und auch jetzt keine typischen "ZZ-Umstände" (wie z. B. Restrukturierungen, Führungswechsel) eingetreten sind, muss es Deinem AG klar sein, was Deine Anfrage zu bedeuten hat. Dass so ein Zeugnis gewisse Bindungen für das Schlusszeugnis mit sich bringt, wird ihm mindestens so klar sein wie Dir. Wenn er also a) sich generell schon unfair verhält und b) nicht allzu viel von Dir hält (egal, ob er damit richtig liegt)... warum sollte er sich aus freien Stücken Einschränkungen bzgl. seines stärksten Druckmittels (Abschlusszeugnis nach so langer Zeit) auferlegen? Da müsste er (aus seiner Sicht) doch bescheuert sein! Wäre ich ein Charakterschwein von Chef, würde ich Dir aus Prinzip ein ZZ schreiben, mit dem Dich garantiert NIEMAND von der Konkurrenz nimmt... und ob Du (als gewissermassen aktenkundig "pflegeleichter" Kandidat nach 7 Jahren) den Nerv hättest, im laufenden Vertragsverhältnis zum Arbeitsgericht zu gehen, wollte ich dann erstmal sehen... Wie gesagt: Nicht MEINE persönliche Denkweise - sondern die eines Chefs, wie Du ihn beschreibst...
An Deiner Stelle würde ich auf jeden Fall den umgekehrten Weg gehen: Meinerseits vollendete Tatsachen bzgl. neuen Jobs schaffen und meinen Chef dann informieren, wenn soweit alles wasserdicht ist. Das fehlende ZZ ist m. E. eher die Regel als die Ausnahme bei Bewerbungen - umso höher sind allerdings die Anforderungen an Dich bei der Beschreibung Deiner Tätigkeiten. Was die Form angeht... kommt auf den Inhalt an...

Ich würde es zunächst immer mit dem einfachsten Weg versuchen: In Deinem Falle mit der Beschreibung meiner Tätigkeiten im Anschreiben. Erst wenn mir auffiele, dass ich nicht alles Wesentliche auf 1-1,5 Seiten unter bekäme, würde ich über andere Formen nachdenken...