Hallo Zusammen,
Ich habe bereits die Uni den Brief geschickt. Heute kam per EMail die Antwort:
Sehr geehrter Herr XXX,
leider ist es uns nicht möglich, Ihnen Ihre Auslagen zu erstatten. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Kosten im Rahmen Ihrer Lohnsteuerjahresabrechnung geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.-Ing. XXX
Ich finde es eine Frechheit! Vor allem nachdem wie der Prozess gelaufen ist.
Zusammengefasst ist folgendes geschehen: Ich fand eine Anzeige in der Homepage der Uni. Diese Anzeige hatte 2002 als Datum. Ich rief an und mir wurde gesagt, dass einen Fehler war, und dass ich meine Bewerbung schicken sollte, allerdings nicht an dem in der Anzeige genannte Ansprechspartner sondern an einem anderen. gesagt, getan.
Ich wurde dann eingeladen und während des Vorstellungsgespräch stellte sich heraus, dass die Anzeige doch alt war!!! Der Herr Dr. XXX sagte mir aber, dass die dennoch ständig auf der Suche nach neuen Mitarbeiter waren.
Im laufen des Gesprächs wurde mir auch gesagt, dass aus versehen mir den falschen Ansprechspartner genannt wurde, da er andere Schwerpunkte hatte als ich. Nun habe aus diesem Grund eine Absage bekommen.
Nun wollen sie mir die Kosten nicht erstatten...Fakts sind:
1.- Ich habe mich auf eine Anzeige beworben, die nach Angaben der Sekretärin nach, aktuell war)
2.- Sie haben nie gesagt, dass die Kosten nicht erstattet werden (weder vor oder während des VG).
3.- Alle Fehler wurden von der Uni gemacht, ich hab alles richtig getan.
Ich wollte nun diese Email schicken:
Sehr geehrter Herr Dr. XXX
In Ihre Einladung zum Vorstellungsgespräch wurde nicht erwähnt, dass die Resisekosten nicht erstattet werden. Wenn dies nicht gemacht wird, habe ich nach Nach §670 BGB „Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatze verpflichtet.“ Anspruch auf die Ewrstattung der Kosten.
Bei der Geltendmachung in der Lohnsteuerabrechnung werden die erstandenen Kosten nicht vollständig erstattet. Deswegen ist es nicht möglich dies zu machen (brauche ich diesen Satz?)
Was soll ich in diesem Brief noch schreiben?
Soll ich einen Frist setzen? 1 Woche.. 2 Wochen?
Danke für die Hilfe.
C.