Passagen zu Schwerbehinderung und Endfloskel so okay?

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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NurMalSo
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Registriert: 09.06.2008, 21:33

Passagen zu Schwerbehinderung und Endfloskel so okay?

Beitrag von NurMalSo »

Hallo,

bei mir steht eine Bewerbung "fürs Protokoll" bei dem Arbeitgeber an, bei dem ich jetzt schon beschäftigt bin. Details dazu tun hier nichts zur Sache. Es ist also ausgesprochen sicher, dass meiner Bewerbung eine Weiterbeschäftigung folgt. Da ich bisher aber so gut wie nie in meinem Leben Bewerbungen schreiben musste dachte ich mir es wäre an der Zeit, mal ein ordentliches Anschreiben und einen ordentlichen Lebenslauf, sowohl von der Form als auch vom Inhalt, zu erstellen.

Der Arbeitgeber besitzt nicht unverdient einen sozialen Ruf und in jeder Stellenanzeige steht mit drin: "Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt." als auch "Offen für Teilzeitmodelle".

Zwei Dinge habe ich auch mit Hilfe von Freunden bzw. Bekannten nicht ausreichend für mich klären können und demzufolge suche ich hier um Rat.

Ich bin schon länger als ich überhaupt arbeiten gehe schwerbehindert (ernstzunehmende psychische Erkrankung seit der Abiturstufe), was ich im folgenden Absatz inhaltlich aufrichtig aber dennoch vorteilhaft wiedergegeben habe. Der folgende Absatz steht so ungefähr in meinem Anschreiben drin. Kann man da etwas verbessern? Wie sieht es bei zukünftigen Arbeitgebern evtl. aus, die mich zwar schon persönlich kennen (so läuft das halt bei/mit mir und in der Wissenschaft), aber diese Facette von mir eben noch nicht? Sollte/darf man das ganze komplett verschweigen? Auswirkungen auf die Arbeit hatte es - leider - früher massiv, mittlerweile nur noch leicht bis gar nicht.
Nicht verschweigen möchte ich eine geringfügige Schwerbehinderung in Höhe von 40%, die durch eine Gleichstellung untermauert ist. Meine Leistungsfähigkeit ist aktuell auf sechs Stunden pro Tag begrenzt. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass sich mein Gesundheitszustand, nicht zuletzt durch eigenes Engagement, in den letzten Jahren stetig verbessert hat und nur noch eine Nebenrolle spielt.
Der Absatz ist mittendrin im einseitigen Anschreiben, danach folgen weitere positive Aspekte meiner Selbst usw., damit die Aufmerksamkeit zum Ende des Anschreibens wieder auf andere Bereiche gelenkt wird.

Ansonsten hätte ich gerne den einen oder anderen Kommentar, ob die folgende Schlussfloskel so okay ist oder nicht. Es bringt ja im Falle des Falles nichts, wenn der Personaler diese schon zum 100sten Mal liest.
Ich würde mich über positive Resonanz sehr freuen und stehe jederzeit zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.
MfG,
NurMalSo

31 Jahre
6 Jahre Berufserfahrung
preisgekröntes Studium mit Auszeichnung
Belastbarkeit max. 6 Stunden pro Tag bei 5 Tage pro Woche
befristet beschäftigt, läuft demnächst aus[/quote]
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Ich finde beide Formulierungen überzeugend.
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Ich muss gestehen, dass ich den fetten Teil nicht ganz verstehe:
NurMalSo hat geschrieben:Nicht verschweigen möchte ich eine geringfügige Schwerbehinderung in Höhe von 40%, die durch eine Gleichstellung untermauert ist.
Für meine Gefühl klingt auch die "geringfügige Schwerbehinderung" wie ein Widerspruch in sich. Ich würde entweder den Prozentsatz (ohne das Adjektiv "geringfügig") nennen oder von einer "geringfügigen Behinderung" reden...

Ansonsten: Ich würde wohl nicht dieselbe Formulierung für die jetzige Bewerbung wie für spätere Fälle benutzen. In der aktuellen Situation (wo man Dich kennt) kannst Du viel persönlicher werden und Deinen Ansprechpartner gewissermassen einbeziehen. So nach dem Motto: "Sicher ist auch Ihnen in den letzten Jahren meine permanent gewachsene Belastbarkeit aufgefallen...."
planlos81
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Beitrag von planlos81 »

Hallo,

ich finde das etwas unklar ausgedrückt und ohne Hintergrundwissen wirkt es etwas verwirrend.

SCHWERBEHINDERT ist man gemäß SGB IX, wenn ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt.

Arbeitsrechtlich "genießen" Schwerbehinderte einige Vorteile /Kündigungsschutz, Arbeitszeiten, Betreung, Arbeitsplatzgestaltung) um ihre geistigen oder körperlichen Einschränkungen auszugleichen und sie mit einem "normalen" Arbeitnehmer gleichzusetzen. Würde man "NurMalSo" einstellen, gilt er als schwerbehindert im Sinne des SGB IX. Das muss der Arbeitgeber vorher wissen (eben auch ob beispielsweise entsprechende Räumlichkeiten vorhanden sind, Ausfallzeiten, Belastbarkeit usw.)

Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, gelten nicht als schwerbehindert im Sinne des Gesetzes und können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder behalten können. § 2 Abs. 3 i.V.m. § 68 Abs. 2 u. 3 SGB IX.

Daher finde ich die Formulierung "Nicht verschweigen möchte ich eine geringfügige Schwerbehinderung in Höhe von 40%, die durch eine Gleichstellung untermauert ist." auch nicht sooooooo gut.
"Nicht verschweigen möchte ich eine Behinderung in Höhe von 40%. Eine Gleichstellung gemäß SGB IX liegt vor."
"Nicht verschweigen möchte ich, dass eine Schwerbehinderung im Sinne des SGB IX vorliegt."
"Ich möchte Ihnen nicht verschweigen, dass ich eine Behinderung von 40% habe und einem Schwerbehinderten gleichgestellt bin."
um mal ein paar Beispiele zu nennen :)
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