Hallo zusammen,
morgen habe ich ein Vorstellungsgespräch. In der Bewerbung habe ich angegeben dass mir das Zeugnis meines vorletzten AG (vor 5 Monaten) noch fehlt und nachgereicht wird.
Derjenige der das Zeugnis schreibt bzw absegnet ist bis Ende des Monats noch verhindert.
Habe mir heute die Zusicherung seiner Sekretärin geholt, dass ich meinen ehem. Vorgesetzten als Referenz ruhig nennen darf.
Dadurch ergab sich heute bei mir mal folgende Frage:
Warum gibt man eigentlich Personen als Referenz an, bei denen sich der neue AG erkundigen darf, wenn es oftmals auch heißt, dass die AG eh sich oft Informationen über die Bewerber bei alten AG holen?
Ist das nicht ein Widerspruch?
Gruß
ichbindabei
Nachfragen bei altem Arbeitgeber durch Gesprächspartner
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Re: Anruf bei altem Arbeitgeber / Referenzen angeben
Warum gibt man eigentlich Personen als Referenz an, bei denen sich der neue AG erkundigen darf, wenn es oftmals auch heißt, dass die AG eh sich oft Informationen über die Bewerber bei alten AG holen?
1. Ist der Anteil der Erkundigungen potentieller AG beim alten AG gar nicht so hoch wie viele Bewerber glauben.
2. Erfolgt dies nicht häufig telefonisch, denn dann könnte ja jeder kommen und den AG nach jeden (Ex-)Mitarbeiter befragen. Mit der Referenzangabe gibst du dem alten AG die (Rechts-)Sicherheit dem potentiellen AG Auskünfte zu erteilen. Daher kein Widerspruch.
Unabhängig davon zeigst Du mit dem Angebot, dass Du nichts zu verbergen hast... und hebst Dich damit wohltuend von den Vielen ab, die ihre Bewerbungen sinngemäss mit dem expliziten Wunsch abschliessen, sich nu ja nicht zu erkundigen. Auch das ist nichts Böses... wirkt aber bei WEITEM nicht so souverän...
Nachfragen beim alten Unternehmen
Hallo,
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch und dazu noch ein paar Fragen.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin vor 5 Jahren aus meinem letzten Unternehmen ausgeschieden und bin dann bis vor kurzem wieder zur Schule gegangen. Aus meiner alten Tätigkeit wurde ich fristlos gekündigt - aus selbstverschulden. Da ich während meins Schulbesuchs nur Nebenjobs hatte, ist das jetzt meine erste richtige Bewerbung seitdem, weshalb ich natürlich auf Referenzen und auch das Arbeitszeugnis meiner alten Festanstellung zurückgreifen muss.
Jetzt meine wichtigste Frage: Ist es meinem alten Arbeitgeber gestattet, Aussagen zu Einzelheiten und genauen Grüden meiner Kündigung zu machen?? Also, falls mein potentiell neuer Arbeitgeber dort anruft. Und ist das üblich, dass angerufen wird?
Ich werde natürlich erläutern, warum mir gekündigt wurde, nur würde ich das gerne etwas beschönigen, da ich die Stelle sonst sicher nicht bekomme... Man sieht definitiv, dass die Kündigung außerordentlich stattfand, da das Datum der 07.September ist....
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich möchte die Stelle unbedingt bekommen....
Danke
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch und dazu noch ein paar Fragen.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin vor 5 Jahren aus meinem letzten Unternehmen ausgeschieden und bin dann bis vor kurzem wieder zur Schule gegangen. Aus meiner alten Tätigkeit wurde ich fristlos gekündigt - aus selbstverschulden. Da ich während meins Schulbesuchs nur Nebenjobs hatte, ist das jetzt meine erste richtige Bewerbung seitdem, weshalb ich natürlich auf Referenzen und auch das Arbeitszeugnis meiner alten Festanstellung zurückgreifen muss.
Jetzt meine wichtigste Frage: Ist es meinem alten Arbeitgeber gestattet, Aussagen zu Einzelheiten und genauen Grüden meiner Kündigung zu machen?? Also, falls mein potentiell neuer Arbeitgeber dort anruft. Und ist das üblich, dass angerufen wird?
Ich werde natürlich erläutern, warum mir gekündigt wurde, nur würde ich das gerne etwas beschönigen, da ich die Stelle sonst sicher nicht bekomme... Man sieht definitiv, dass die Kündigung außerordentlich stattfand, da das Datum der 07.September ist....
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich möchte die Stelle unbedingt bekommen....
Danke
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Was war denn der Grund für die fristlose Kündigung?
Ich denke, dass wenn du es glaubhaft rüber bringst, da auch niemand anrufen wird. Allerdings solltest du auch abwägen, ob es wirklich gut ist deinen eventuell künftigen Arbeitgeber schon beim Vorstellungsgespräch anzuschwindeln. Die Alternative ist natürlich, dass du ehrlich bist und sagst, dass du weißt, dass es ein Fehler und sowas nicht mehr vorkommen wird.
Ich denke, dass wenn du es glaubhaft rüber bringst, da auch niemand anrufen wird. Allerdings solltest du auch abwägen, ob es wirklich gut ist deinen eventuell künftigen Arbeitgeber schon beim Vorstellungsgespräch anzuschwindeln. Die Alternative ist natürlich, dass du ehrlich bist und sagst, dass du weißt, dass es ein Fehler und sowas nicht mehr vorkommen wird.
Re: Nachfragen beim alten Unternehmen
Meines Wissens ist der Anruf des potentiellen Neu-Arbeitgebers beim Altarbeitgeber nicht erlaubt. Wenn er doch anruft, kannst du aber kaum etwas dagegen machen, weil du es schlicht und einfach nicht erfahren wirst.s_porky87 hat geschrieben:Hallo,
ich habe demnächst ein Vorstellungsgespräch und dazu noch ein paar Fragen.
Kurz zu meiner Situation: Ich bin vor 5 Jahren aus meinem letzten Unternehmen ausgeschieden und bin dann bis vor kurzem wieder zur Schule gegangen. Aus meiner alten Tätigkeit wurde ich fristlos gekündigt - aus selbstverschulden. Da ich während meins Schulbesuchs nur Nebenjobs hatte, ist das jetzt meine erste richtige Bewerbung seitdem, weshalb ich natürlich auf Referenzen und auch das Arbeitszeugnis meiner alten Festanstellung zurückgreifen muss.
Jetzt meine wichtigste Frage: Ist es meinem alten Arbeitgeber gestattet, Aussagen zu Einzelheiten und genauen Grüden meiner Kündigung zu machen?? Also, falls mein potentiell neuer Arbeitgeber dort anruft. Und ist das üblich, dass angerufen wird?
Ich werde natürlich erläutern, warum mir gekündigt wurde, nur würde ich das gerne etwas beschönigen, da ich die Stelle sonst sicher nicht bekomme... Man sieht definitiv, dass die Kündigung außerordentlich stattfand, da das Datum der 07.September ist....
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich möchte die Stelle unbedingt bekommen....
Danke
Du schreibst, du hast, nachdem du vor 5 Jahren aus der alten Arbeitsstelle ausgeschieden bist, wieder die Schule besucht. Wie viel Zeit lag zwischen dem Ausscheiden aus der Arbeitsstelle und dem Beginn der Schule?
Ich würde davon ausgehen, dass nach fünf Jahren (Schulbesuch) kein Hahn mehr danach kräht, warum du aus dem Unternehmen ausgeschieden bist. Von daher dürften deine Sorgen unbegründet sein.
Ansonsten gilt: "Qui s'excuse, s'accuse!"
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- Bewerbungshelfer
- Beiträge: 807
- Registriert: 18.01.2014, 20:00
das kann dennoch ein problem werden.
guide hat recht. liegt alles weit zurück ABER : du hast eben kein neueres zeugnis.
was das anrufen betrifft . in vielen branchen ist das absolut üblich. geh grundsätzlich davon aus das die miteinander telefonieren.
wenn es die gleiche branche ist und die betriebe geographisch nicht allzuweit auseinanderliegen kennen die sich meistens.
( Messen, Vorträge, IHK veranstaltungen, Meisterschule, weiterbildungen über neue EU Richtlinien und und und )
sei auf jedem fall vorsichtig wie du die sache beschönigst und GANZ WICHTIG: niemals schlecht über den alten arbeitgeber reden
guide hat recht. liegt alles weit zurück ABER : du hast eben kein neueres zeugnis.
was das anrufen betrifft . in vielen branchen ist das absolut üblich. geh grundsätzlich davon aus das die miteinander telefonieren.
wenn es die gleiche branche ist und die betriebe geographisch nicht allzuweit auseinanderliegen kennen die sich meistens.
( Messen, Vorträge, IHK veranstaltungen, Meisterschule, weiterbildungen über neue EU Richtlinien und und und )
sei auf jedem fall vorsichtig wie du die sache beschönigst und GANZ WICHTIG: niemals schlecht über den alten arbeitgeber reden