Hab ich auchGeorg.mp hat geschrieben:Was ist mit dem erst Helfer was ich habe ist nichts großes aber könnte für ein unternehmen auch ein kleiner Vorteil sein! Soll ich das auch mitschicken? Oder wo könnte ich das erwähnen?
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
und im Lebenslauf unter "Sonstiges" erwähnt, aber nichts beigelegt:
(Datum) Ersthelfer (nach § 10 Arbeitsschutzgesetz)