ich habe einen nicht gerade vorbildlichen Lebenslauf und wollte an dieser Stelle um ein paar Tipps bitten, wie man die Lücken evtl. kaschieren könnte und fragen, ob dieser Lebenslauf überhaupt mein Hauptproblem ist.
Ich fasse meine Probleme, bzw. das, was ich bei der Jobsuche als problematisch erachte, mal stichwortartig zusammen:Beruflicher Werdegang
Seit 05/2013 Ohne Anstellung nach betriebsbedingter Kündigung
07/2012 – 05/2013 Vertriebsassistent
09/2006 – 06/2012 Kaufmännischer Angestellter / Büroleiter
07/2005 – 08/2006 Ohne Anstellung wegen Nichtübernahme durch den Ausbildungsbetrieb
09/2002 – 07/2005 Berufsausbildung zum Kaufmann für Bürokommunikation mit IHK-Abschluss
11/2001 – 01/2002 Sachbearbeiter in der Abwicklung
04/1999 – 05/2001 Kommissionierer / Teamleiter
Studium
05/1997 – 08/2002 Studium der Rechtswissenschaften (ohne Abschluss)
08/1996 – 02/1997 Studienkolleg für ausländische Studierende
Schule
09/1988 – 06/1996 Allgemeinbildende Schule
Abschluss: Abitur (Fachoberschulreife)
Botschaft der xxxxxxx in Deutschland
09/1986 – 06/1988 Grundschule
Ausland
- ausländischer Name (O-Ton meiner Sachbearbeiterin beim Amt), ausländischer Schulabschluss.
- ein nach 11 Semestern abgebrochenes Jurastudium.
- große Lücken im beruflichen Werdegang während des Studiums.
- einjährige Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung.
- 8-monatige Arbeitslosigkeit nach dem letzten Job.
Nun zu meinen Fragen:
- Muss man das abgebrochene Studium irgendwie nachweisen? Ich habe noch die Immatrikulationsbescheinigung aus dem 11. Semester, aber will die jemand sehen oder kann ich mir das direkt sparen, sie mit den Zeugnissen mitzuschicken?
- Muss der Abbruch des Studiums im LL ausführlicher begründet werden?
- Sind die Lücken im beruflichen Werdegang während des Studiums schlimm? Ich hatte die ersten zwei Jahre BAföG bezogen, danach 2 Jahre auf 400 €-Basis und schliesslich bis zu meiner Ausbildung aufgrund psychischer Probleme fast gar nicht mehr gearbeitet. Im letzten Abschnitt vor der Ausbildung hielt ich mich öfters im Ausland (Schweiz) auf, allerdings aus privaten Gründen.
- Die erste Arbeitslosigkeit begründe ich mit der Nichtübernahme durch den Ausbildungbetrieb, der zu dieser Zeit massiv Personalabbau betrieb. Ist das so ok, oder wird das als Abwälzen der Schuld auf andere angesehen? Gleiche Frage bez. der aktuellen Arbeitslosigkeit: ist die Begründung so i.O., wie sie im LL steht?
Grüße
Dexter