Hi
habe seit Dezember mein Bachelor in Elektrotechnik und bin mich fleißig am Bewerben. Nun hat mir eine Personalvermittlung eine Stelle verschlaft, die mir aber gar nicht zusagt. Die Stelle soll nächste Woche beginnen. Wie kann ich absagen (Email, Telefon?) kann ich überhaupt noch so kurzfristig absagen? Oder könnte das noch etwas raus zögern, damit ich eventuell andere Stellenangebote bekomme (bis jetzt nur 3 Absagen und sonst keine Rückmeldungen bekommen bzw. sind noch in Bearbeitung).
Wäre nett, wenn mir einer helfen könnte.
Jobangebot ablehnen Email/Telefon oder rauszögern?
Hallo maoam,
ich bin ein Freund klarer Aussagen, klarer Verhalten. Wenn ich eine stelle nicht haben will, weil ich mich dort nicht wohl fühle, dann nehme ich sie nicht an. Denn in einer solchen Position kann ich nicht meine maximale leistung abrufen. Unzufriedenheit, Querelen sind vorprogrammiert.
Und in einem Lebenslauf macht es sich nun einmal auch nicht so gut, wenn sich mehrere kurzfristige Stellen dort häufen.
Letztlich ist es auch ein Trugschluss, wenn man eine Stelle wider besseren wissens annimmt. Ich habe einmal ein Angebot angenommen, wohl wissend, dass es nicht die richtige Position war. Die Überlegung war, durch die Stelle neue Optionen zu bekommen, um so an eine Stelle zu kommen, die mir mehr zusagen würde. Keine vier Monate später begannen in dieser Positionen die Querelen, keine acht Monate später war die position Geschichte, ohne dass sich die angedachten Optionen auch nur ansatzweise realisiert hatten.
An deiner stelle würde ich auf Grund des ausbleibenden Erfolges einmal meine bewerbungsunterlagen optimieren lassen, mich auf die Stellen bewerben, die mir zusagen und dem Personalvermittler absagen.
da nur sprechenden Menschen geholfen werden kann, solltest Du sofort telefonisch absagen. Denn wenn Du anfangen würdest, zu tricksen, in der Hoffnung, eine andere Bewerbung könnte ....., kannst Du nicht erwarten, dass Dir das Glück zulächeln wird.
Viele grüße aus Duisburg
ich bin ein Freund klarer Aussagen, klarer Verhalten. Wenn ich eine stelle nicht haben will, weil ich mich dort nicht wohl fühle, dann nehme ich sie nicht an. Denn in einer solchen Position kann ich nicht meine maximale leistung abrufen. Unzufriedenheit, Querelen sind vorprogrammiert.
Und in einem Lebenslauf macht es sich nun einmal auch nicht so gut, wenn sich mehrere kurzfristige Stellen dort häufen.
Letztlich ist es auch ein Trugschluss, wenn man eine Stelle wider besseren wissens annimmt. Ich habe einmal ein Angebot angenommen, wohl wissend, dass es nicht die richtige Position war. Die Überlegung war, durch die Stelle neue Optionen zu bekommen, um so an eine Stelle zu kommen, die mir mehr zusagen würde. Keine vier Monate später begannen in dieser Positionen die Querelen, keine acht Monate später war die position Geschichte, ohne dass sich die angedachten Optionen auch nur ansatzweise realisiert hatten.
An deiner stelle würde ich auf Grund des ausbleibenden Erfolges einmal meine bewerbungsunterlagen optimieren lassen, mich auf die Stellen bewerben, die mir zusagen und dem Personalvermittler absagen.
da nur sprechenden Menschen geholfen werden kann, solltest Du sofort telefonisch absagen. Denn wenn Du anfangen würdest, zu tricksen, in der Hoffnung, eine andere Bewerbung könnte ....., kannst Du nicht erwarten, dass Dir das Glück zulächeln wird.
Viele grüße aus Duisburg
Hallo
vielen dank für die Rückmeldung.
Habe gerade per E-Mail erhalten das ich nicht über die Personalfirma eingestellt werde sondern über die "richtig" Firma. Habe direkt auch mein Vertrag bekommen
Jetzt hab ich noch 2 kleine Fragen:
Müssen in Vertrag bei Wochenendzuschlag, Nachtschichtzuschlag und ich in Auslandszuschlag im Vertrag drinstehen oder ist das irgendwie gesetztliches Geregelt?
Und ist mit Reisekostenabrechnung die Pendlerpauschale gemein?
vielen dank für die Rückmeldung.
Habe gerade per E-Mail erhalten das ich nicht über die Personalfirma eingestellt werde sondern über die "richtig" Firma. Habe direkt auch mein Vertrag bekommen
Jetzt hab ich noch 2 kleine Fragen:
Müssen in Vertrag bei Wochenendzuschlag, Nachtschichtzuschlag und ich in Auslandszuschlag im Vertrag drinstehen oder ist das irgendwie gesetztliches Geregelt?
Und ist mit Reisekostenabrechnung die Pendlerpauschale gemein?
Hallo maoam,
also rechtliche Fragen kann verbindlich nur ein Rechtsanwalt beantworten. Bei Antworten hier im Forum zu enem solchen Komplex musst Du immer mit "menschlichen Antworten rechnen, die nichts mit der tatsächlichen Rechtslage zu tun haben.
In Deutschland gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. es steht den Vertragsparteien grundsätzlich frei, zu regeln, was sie wollen. Das bedeutet, sie können auch vom GHesetz abweichende Regelungen treffen.
Was die Zuschläge betrifft, dürfte das grundsätzlich den Vertragsparteien frei gestellt sein. Eine Ausnahme könnte hier allenfalls durch das Tarifvertragsrecht eingeführt worden sein. Vom bauchgefühl her sage ich, wenn nichts im vertrag steht, gibt es auch keinen Anspruch auf die zuschläge.
Was die Reisekosten betrifft, handelt es sich ja bereits vom Wortlaut her um etwas anderes, als bei der Pendlerpauschale. Ersteres bezieht sich auf Geschäftsreisen vom arbeitsort zu Geschäftspartnern, etc, während letzteres die Wegstrecke Wohnort - Arbeitsort bezeichnet.
Viele Grüße aus Duisburg
ps: Allerdings dachte ich, Du wolltst dort gar nicht arbeite?
also rechtliche Fragen kann verbindlich nur ein Rechtsanwalt beantworten. Bei Antworten hier im Forum zu enem solchen Komplex musst Du immer mit "menschlichen Antworten rechnen, die nichts mit der tatsächlichen Rechtslage zu tun haben.
In Deutschland gilt grundsätzlich die Vertragsfreiheit. es steht den Vertragsparteien grundsätzlich frei, zu regeln, was sie wollen. Das bedeutet, sie können auch vom GHesetz abweichende Regelungen treffen.
Was die Zuschläge betrifft, dürfte das grundsätzlich den Vertragsparteien frei gestellt sein. Eine Ausnahme könnte hier allenfalls durch das Tarifvertragsrecht eingeführt worden sein. Vom bauchgefühl her sage ich, wenn nichts im vertrag steht, gibt es auch keinen Anspruch auf die zuschläge.
Was die Reisekosten betrifft, handelt es sich ja bereits vom Wortlaut her um etwas anderes, als bei der Pendlerpauschale. Ersteres bezieht sich auf Geschäftsreisen vom arbeitsort zu Geschäftspartnern, etc, während letzteres die Wegstrecke Wohnort - Arbeitsort bezeichnet.
Viele Grüße aus Duisburg
ps: Allerdings dachte ich, Du wolltst dort gar nicht arbeite?