Geschäftsführertätigkeit im Familienunternehmen im Lebenslauf
Geschäftsführertätigkeit im Familienunternehmen im Lebenslauf
Hallo,
bin seit Anfang 2014 Geschäftführer der gegründeten GmbH von meinem Vater. Er wollte eine GmbH wegen der Krankenkasse, Renteneinzahlungen usw. da er jetzt "nur" ein Angestellter ist und ich offiziell der Gesellschafter und Geschäftsführer.
Nun ist es aber so, dass ich nicht wirklich der Tätigkeit eines Geschäftsführers nachgehe, das macht weiterhin mein Vater. Wenn er krank ist helfe ich aus, verpacke bei Bestellungen die Sachen im Lager, buche Waren ein und aus, schreibe ab und zu Angebote und Bestätigungen.
Was könnte ich nun in meinen Lebenslauf schreiben? Die Position als Geschäftsführer würde mich während der Ausbildung oder Arbeit nicht behindern.
Gruß
bin seit Anfang 2014 Geschäftführer der gegründeten GmbH von meinem Vater. Er wollte eine GmbH wegen der Krankenkasse, Renteneinzahlungen usw. da er jetzt "nur" ein Angestellter ist und ich offiziell der Gesellschafter und Geschäftsführer.
Nun ist es aber so, dass ich nicht wirklich der Tätigkeit eines Geschäftsführers nachgehe, das macht weiterhin mein Vater. Wenn er krank ist helfe ich aus, verpacke bei Bestellungen die Sachen im Lager, buche Waren ein und aus, schreibe ab und zu Angebote und Bestätigungen.
Was könnte ich nun in meinen Lebenslauf schreiben? Die Position als Geschäftsführer würde mich während der Ausbildung oder Arbeit nicht behindern.
Gruß
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Offenbar bist du von deinem Vater aus Erbschaftsgründen als GF eingesetzt worden, d.h. es handelt sich in erster Linie um eine juristische Formalie, die mit deinem tatsächlichen Arbeitsleben (noch) nichts zu tun hat und eher auf die Zukunft ausgerichtet ist, wenn deine Ausbildung ihren Abschluss gefunden hat?
Insofern hat deine Rolle als GF im Lebenslauf auch nichts zu suchen, da sie keine reale Tätigkeit im väterlichen Unternehmen widerspiegelt. Du bist dort allenfalls Lagerhelfer, Schreibkraft, Mädchen für alles... Alles andere würde zu Irritationen führen. Kein Geschäftsführer bewirbt sich auf einen Ausbildungsplatz.
Insofern hat deine Rolle als GF im Lebenslauf auch nichts zu suchen, da sie keine reale Tätigkeit im väterlichen Unternehmen widerspiegelt. Du bist dort allenfalls Lagerhelfer, Schreibkraft, Mädchen für alles... Alles andere würde zu Irritationen führen. Kein Geschäftsführer bewirbt sich auf einen Ausbildungsplatz.
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Das ist sachlich schlicht falsch. Die Funktion des GF hat nichts mit dem Erbe zu tun. Durch die Überschreibung der Firmenanteile wurde @mSkill zum Gesellschafter. Für das Thema Erbe (juristische Formalie) reicht das aus. Es ist nicht zwingend, dass der Gesellschafter auch die Funktion des GF ausübt.TheGuide hat geschrieben:Offenbar bist du von deinem Vater aus Erbschaftsgründen als GF eingesetzt worden, d.h. es handelt sich in erster Linie um eine juristische Formalie,
Gesellschafter = Eigentümer
Der GF führt das aktive Geschäft und ist rechtlich für die Geschäfte verantwortlich. Er ist auch persönlich haftbar.
Da es sich um eine gehobene betriebliche Funktion handelt, die auch, wenn man sie nur pro forma ausübt, ist diese aufzuführen.TheGuide hat geschrieben:Insofern hat deine Rolle als GF im Lebenslauf auch nichts zu suchen, da sie keine reale Tätigkeit im väterlichen Unternehmen widerspiegelt.
Persönlich kannst diu @mSkill dich als eingetragener Geschäftsführer gar aus dem Geschäft raushalten. Du bist haftbar und gehst im Zweifel, für fehlerhafte Geschäftsentscheidungen (Steuerhinterziehung, Insolvenzverschleppung etc.)in den Knast und nicht dein Vater.
Der Grund für die Konstellation ist nicht das Erbe sondern das Thema Sozialversicherung. Vermutlich war dein Vater privat versichert und hat sich nun unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von die einstellen lassen um in die GKV zurückkehren zu können.
Da er privatvermutlich eine geringe Altersvorsorge aufgebaut hat versucht er jetzt über die Anstellung zumindest noch einen gesetzlichen Grundstock zu erwerben. Deshalb hat Vermögenswerte (Firma) auf dich übertragen und dich als GF eingesetzt.
Deine Position als GF ist daher als echte Tätigkeit zu sehen und wird dir bei Bewrerbungen auch entsprechend Probleme bereiten.
mSkill hat doch geschrieben, dass er de facto nur auf dem Papier Geschäftsführer ist und diese Tätigkeit gar nicht ausübt. Er wird wohl darauf vertrauen können, dass sein Vater ihn nicht ins Gefängnis bringt, indem er zum Schaden seines Sohnes krumme Dinger dreht. Ich bleibe daher dabei - die Tätigkeit wird nicht ausgeübt sondern steht nur auf dem Papier, also kommt sie auch nicht in den Lebenslauf. Warum da juristisch getrickst wird, ist dabei am Ende doch egal. Solange die Solidargemeinschaft keinen Schaden davon trägt (Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit) sehe ich da auch keinen Anlass, das zu verurteilen.
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Das gibt es nicht. Entweder er ist Geschäftsführer oder er ist es nicht. Da er es ist kann er es aus dem Lebenslauf auch nicht herauslassen. Dass er seine Aufagabe nicht wahrnimmt und darauf vetraut, dass sein Vater keinen Mist baut ist seine Sache.TheGuide hat geschrieben:mSkill hat doch geschrieben, dass er de facto nur auf dem Papier Geschäftsführer ist und diese Tätigkeit gar nicht ausübt.
Wenn er es gar nicht erwähnt währe es ein Fehler.
Ein Kompromiss wäre eine entsprechende Formulierung im Anschreiben um das Ganze abzuschwächen.
Ich bin seit XX.XXXX Mitglied der Geschäftsführung im elterlichen Unternehmen, übe diese Funktion aber nicht im operativen Geschäft aus. Da persönlich kein Interesse an der XYZ Branche habe möchte ich mich umorientieren. Mein Vater kümmert sich auch weiterhin um das Tagesgeschäft. Daher hat diese rein formelle Aufgabe keinen Einfluss auf die angestebte Aufgabe.
Wenn man das Ganze so oder so ähnlich formuliert legen die KArten offen auf dem Tisch und man kommt nicht in Erklärungsnot wenn es später, durch Zufall rauskommen würde.
Ein komplettes Verschweigen könnte zu einem Vertrauesbruch mit dem zukünftigen AG führen.
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also, ich schließe mich guide an,
m skill ist evtl. kfm mitarbeiter aber kein GF.
im lebenslauf würde das schon als anmaßung rüberkommen.
sollte die geschichte rauskommen kann skill erklären das es nur auf dem papier war.
wichtig für skill :
wenn du eine ausbildung beginnst solltest du aber deine "Nebenbeschäftigung" auf jedem fall angeben.
erkläre deinem ausb.betrieb das du schon mal deinem vater wenn er krank ist hilfst.
ansonsten pass auf was du alles unterschreibst. als gf hast du ne menge pflichten. und unwissenheit schützt vor strafe nicht.
ist das alles offiziell ??? schwarzarbeit ??? alles versteuert ??? beihilfe zum sozialversicherungsbetrug ??? konkursverschleppung ???
ich hab keine ahnung was du für verträge geschlossen hast aber ich würde mich da mal dringend informieren.
das motto - wird schon gut gehen - geht schneller in die hose als du gucken kannst
hat uli hönes auch gedacht und der ist cleverer als du !!
ich will dir keine angst machen - und auch nichts böses deinem vater unterstellen aber du wärst nicht der erste der einem familienmitglied einen "Gefallen" tun will und fürchterlich auf die schnauze fällt.
m skill ist evtl. kfm mitarbeiter aber kein GF.
im lebenslauf würde das schon als anmaßung rüberkommen.
sollte die geschichte rauskommen kann skill erklären das es nur auf dem papier war.
wichtig für skill :
wenn du eine ausbildung beginnst solltest du aber deine "Nebenbeschäftigung" auf jedem fall angeben.
erkläre deinem ausb.betrieb das du schon mal deinem vater wenn er krank ist hilfst.
ansonsten pass auf was du alles unterschreibst. als gf hast du ne menge pflichten. und unwissenheit schützt vor strafe nicht.
ist das alles offiziell ??? schwarzarbeit ??? alles versteuert ??? beihilfe zum sozialversicherungsbetrug ??? konkursverschleppung ???
ich hab keine ahnung was du für verträge geschlossen hast aber ich würde mich da mal dringend informieren.
das motto - wird schon gut gehen - geht schneller in die hose als du gucken kannst
hat uli hönes auch gedacht und der ist cleverer als du !!
ich will dir keine angst machen - und auch nichts böses deinem vater unterstellen aber du wärst nicht der erste der einem familienmitglied einen "Gefallen" tun will und fürchterlich auf die schnauze fällt.
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Geschäftsführer ist er dann, wenn er im Handelsregister als solcher eingetragen ist. Wenn dies der Fall ist und davon würde ich ausgehen hat er alle Rechte und Pflichten eines GF, egal ob er die Position aktiv ausübt oder das jemand anderes macht.dicker Zeh hat geschrieben: m skill ist evtl. kfm mitarbeiter aber kein GF.
im lebenslauf würde das schon als anmaßung rüberkommen.
sollte die geschichte rauskommen kann skill erklären das es nur auf dem papier war.
Für die Position eines Geschäftsführers gibt es nun mal eine eindeutige Definition und an der bracht man nicht rumdeuteln.
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Interessanter Fall, wenn ich das mal so anmerken darf.
Faktisch, und da gebe ich nordlaender absolut recht, ist er nun mal Geschäftsführer. Somit muss er das wohl im Lebenslauf aufführen. Da er aber nicht den Pflichten eines Geschäftsführers nachkommt, und da gebe ich den anderen recht, muss er wohl ganz schön weit ausholen im Lebenslauf, um die Sachlage zu schildern. Die einfachste Lösung ist wohl der Vorschlag von nordlaender: "Ich bin seit XX.XXXX Mitglied der Geschäftsführung im elterlichen Unternehmen, übe diese Funktion aber nicht im operativen Geschäft aus."
Faktisch, und da gebe ich nordlaender absolut recht, ist er nun mal Geschäftsführer. Somit muss er das wohl im Lebenslauf aufführen. Da er aber nicht den Pflichten eines Geschäftsführers nachkommt, und da gebe ich den anderen recht, muss er wohl ganz schön weit ausholen im Lebenslauf, um die Sachlage zu schildern. Die einfachste Lösung ist wohl der Vorschlag von nordlaender: "Ich bin seit XX.XXXX Mitglied der Geschäftsführung im elterlichen Unternehmen, übe diese Funktion aber nicht im operativen Geschäft aus."
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sorry leute,
juristisch mögt ihr ja recht haben. aber erbsen werden nun mal nicht im lebenslauf gezählt.
wenn da ein 18 jähriger bursche, meinetwegen ohne kfm. ausbildung im elterl. betrieb als gf fungiert (mehr strohmann als sonst was) macht der sich doch lächerlich wenn er das in seinen LL schreibt.
also sollte mskill einfach die zeit in seinen lebensl. aufnehmen und als berufsbezeichnung : kfm. mitarbeiter im elterlichen betrieb
wo seht ihr denn überhaupt die probleme ??? das ist doch keinen lüge und 3 mal näher an der wahrheit als eure vorschläge. und je mehr erklärungen der in seinen LL aufnimmt und je mehr der um den heißen brei eiert desto unglaubwürdiger wird doch das ganze.
juristisch mögt ihr ja recht haben. aber erbsen werden nun mal nicht im lebenslauf gezählt.
wenn da ein 18 jähriger bursche, meinetwegen ohne kfm. ausbildung im elterl. betrieb als gf fungiert (mehr strohmann als sonst was) macht der sich doch lächerlich wenn er das in seinen LL schreibt.
also sollte mskill einfach die zeit in seinen lebensl. aufnehmen und als berufsbezeichnung : kfm. mitarbeiter im elterlichen betrieb
wo seht ihr denn überhaupt die probleme ??? das ist doch keinen lüge und 3 mal näher an der wahrheit als eure vorschläge. und je mehr erklärungen der in seinen LL aufnimmt und je mehr der um den heißen brei eiert desto unglaubwürdiger wird doch das ganze.
Ich würde in diesem Fall vom Ergebnis aus denken... und das wäre für mich zunächst einmal die unmittelbare Wirkung auf den Leser... und damit auf die Wahrscheinlichkeit einer Einladung. Ich sehe leider keinerlei Szenario, in dem diese "Geschäftsführung" eines angehenden Azubis (!) einen positiven Eindruck machen könnte:
Entweder er übt diesen hochanspruchsvollen Job tatsächlich aus - dann ist er jetzt schon in absolut jeglicher Hinsicht WEIT über die Grenzen jeglichen Lehrlingsdaseins hinaus... oder er hat sich in ein hochgradig halbseidenes Konstrukt hineinziehen lassen, was erstens ein schlechtes Licht auf seinen Charakter und sein persönliches Umfeld wirft und ihm zweitens sehr schnell aus heiterem Himmel massiven Ärger einbringen kann. Und wer weiss, auf welche Ideen der "Geschäftsführer" kommt, wenn plötzlich Steuerfahndung, Inkasso-Firmen oder andere unangenehme Leute mit grossen Forderungen bei ihm zuhause auf der Matte stehen? Sooooo unwahrscheinlich klingt das nicht, wenn ein gestandener Unternehmer plötzlich auf die Idee kommt, sich als Angestellter seines jugendlichen Sohns ins Trockene zu bringen. Wer würde das tun, wenn der Laden läuft... und was wäre der Grund für einen Arbeitgeber, sich ohne Not derartige Unsicherheitsfaktoren an Land zu ziehen?
Wohlgemerkt: Ich sage nicht, dass irgendetwas davon so sein muss... sondern gebe nur Gedankengänge wieder, die sich demjenigen aufdrängen werden, der die Bewerbung eines "Geschäftsführers" um eine Ausbildung erhält. Alles in Allem würde ich diese Selbständigkeit nicht erwähnen... und unabhängig davon auch im realen Leben gucken, dass ich möglichst schnell da raus komme. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Vater das nicht versteht. Mit seiner Lebenserfahrung muss er doch noch viel besser wissen als Du, in welche Schwierigkeiten er Dich mit seinem Geniestreich in eigener Sache hinein reitet...
Entweder er übt diesen hochanspruchsvollen Job tatsächlich aus - dann ist er jetzt schon in absolut jeglicher Hinsicht WEIT über die Grenzen jeglichen Lehrlingsdaseins hinaus... oder er hat sich in ein hochgradig halbseidenes Konstrukt hineinziehen lassen, was erstens ein schlechtes Licht auf seinen Charakter und sein persönliches Umfeld wirft und ihm zweitens sehr schnell aus heiterem Himmel massiven Ärger einbringen kann. Und wer weiss, auf welche Ideen der "Geschäftsführer" kommt, wenn plötzlich Steuerfahndung, Inkasso-Firmen oder andere unangenehme Leute mit grossen Forderungen bei ihm zuhause auf der Matte stehen? Sooooo unwahrscheinlich klingt das nicht, wenn ein gestandener Unternehmer plötzlich auf die Idee kommt, sich als Angestellter seines jugendlichen Sohns ins Trockene zu bringen. Wer würde das tun, wenn der Laden läuft... und was wäre der Grund für einen Arbeitgeber, sich ohne Not derartige Unsicherheitsfaktoren an Land zu ziehen?
Wohlgemerkt: Ich sage nicht, dass irgendetwas davon so sein muss... sondern gebe nur Gedankengänge wieder, die sich demjenigen aufdrängen werden, der die Bewerbung eines "Geschäftsführers" um eine Ausbildung erhält. Alles in Allem würde ich diese Selbständigkeit nicht erwähnen... und unabhängig davon auch im realen Leben gucken, dass ich möglichst schnell da raus komme. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Dein Vater das nicht versteht. Mit seiner Lebenserfahrung muss er doch noch viel besser wissen als Du, in welche Schwierigkeiten er Dich mit seinem Geniestreich in eigener Sache hinein reitet...
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- Bewerbungshelfer
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- Der junge Mitarbeiter verschweigt eine Nebentätigkeit. Selbst wenn er diese jetzt in den Bewerbungsunterlegen weg läßt muss er dies bei Vertragsunterschrift oder in der Probezeit nachmelden. Der AG wird ihm die Tätigkeit vermuitlich nicht verweigern können da sie das Beschäftigungsverhältnis nicht beeinflußt. Je später er es erfährt, je größer ist der Bruch des Vertrauensverhältnisses.dicker Zeh hat geschrieben: wo seht ihr denn überhaupt die probleme ???
Sollte der Betrieb nach 1-2 JAhren durch Zufall von der Situation erfahren kann dies zu einem Problem werden und dieses Risiko würde ich nichtb eingehen wollen.
EIn frühzeitiges Angeben der Situation halte ich aber nicht für so problematisch. PAssend verkauft kann der Bewerber darau einen Vorteil schlagen.
- Verantwortungsbewustsein
- Eigeninitiative
- Unternehmerisches Denken und Handeln
- Kundenorientierung
mSkill sollte das zu seinem Vorteil nutzen und nicht nur die Risiken sehen.
Ich komme aus einer ländlichen Gegend und hier ist es nicht unüblich das Kinder von LAndwirten oder HAndwerkern eine Ausbildung machen und nebenbei auch im elterlichen Betrieb helfen.
Diese Bewerber werden i.R. sogar gerne genommen, da Sie Eigenschaften haben die ein 0815 Bewerber nicht hat. Dies muss mSkill nur passend verkaufen.
Unser Nachbarssohn lernt Koch und hilft gelegendlich noch im Elterlichen Betzrieb (Heizung Sanitär). Er ist von Klein auf in der Werkstatt groß geworden und hat von klein auf kundenorientiertes Denken gelernt da er seinen Vater auch an Wochenenden im Betrieb vorgefunden hat.
Der Ausbildungsbetrieb hat ihn gern genommen und wird ihn sicherlich auch behalten wollen, da für diesen Mitarbeiter Dinge (Wochenendarbeit, schlechte Arbeitszeiten) weniger ein Problem sind als für viele andere. Dem Nachbarsjungen war das bei seiner Berufswahl sicherlich bewuster als z.B. dem Sohn eines Finanzbeamten.
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Oder er hat sich beim falschen Betrieb beworben. MAnche werden so denken andere werden das eher positiv sehen, sofern es passend argumetiert un rübergebrachtb wird.FRAGEN hat geschrieben: Entweder er übt diesen hochanspruchsvollen Job tatsächlich aus - dann ist er jetzt schon in absolut jeglicher Hinsicht WEIT über die Grenzen jeglichen Lehrlingsdaseins hinaus... oder er hat sich in ein hochgradig halbseidenes Konstrukt hineinziehen lassen, was erstens ein schlechtes Licht auf seinen Charakter und sein persönliches Umfeld wirft und ihm zweitens sehr schnell aus heiterem Himmel massiven Ärger einbringen kann. .
Davon mal abgesehen, ich habe, während des Studiums, aus ähnlichen Gründen, an einem solchen Konstrukt mitgewirkt.
Für meine Bewerbungsphase gegen Ende des Studiums war das aber wieder beendet, so dass ich das Problem nicht mehr hatte.
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Was eine falsche Angabe wäre und Tatasachen / Kenntnisse vorgeben würde die vermutlich nicht vorliegen. Dies würde insbesondere Gelten wenn er sich um eine kaufmännische Ausbildung berwerben würde.dicker Zeh hat geschrieben: es geht doch nur noch um das "wie"
und da bleib ich bei der aussage : kufm. Mitarbeiter im elterlichen betrieb (meinetwegen mit dem zusatz - nebenjob oder in Teilzeit)
Die Wahrheit muss halt "nur" passend verkauft werden. Wie schon, oben ausgeführt, wird das GAnze beim passenden Empfänger kaum auf Unverständnis stoßen und auch keinen negativen Beigeschmack haben. Außerdem werden durch das Aufzeigen der Realität keine Kenntnisse vorgetäuscht oder zwingend sugeriert, da es für einen GF keine zwingende Qualifikationsmatrix oder zwingende Vorkenntnisse gibt.