Freistellung in Bewerbung erwähnen? Welchen Eintrittstermin?

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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Elphie29
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Freistellung in Bewerbung erwähnen? Welchen Eintrittstermin?

Beitrag von Elphie29 »

Ein ganz liebes Hallo an alle,

ich hatte mich in der Vergangenheit hier schonmal registriert, habe jedoch meine Account Daten verschludert daher musst ich mich neu registrierten ;)

Ich bin mir gerade in einer Frage sehr unsicher und brüchte da einen Rat da ich im Netz irgendwie nicht fündig wurde (ich hoffe ich bin mit meinem Beitrag hier richtig?)

Mir wurde Anfang Juli aufgrund interner Umstrukturierungen gekündigt, ich bin bis Ende September freigestellt.
Ich bin natürlich schon dabei mich zu bewerben, bin mir aber bei folgenden Punkten unsicher:

- Soll ich die Freistellung und / oder die Kündigung erwähnen?
- Was soll ich bezüglich des Eintrittstermins angeben? Offiziell bin ich ja ab dem 01.10.16 verfügbar, nachdem ich aber freigstellt bin könnte ich ja auch schon früher eine andere Stelle beginnen (wenn dem so sein sollte dann wäre ein Aufhebungsvertrag kein Problem da habe ich mich schon erkundigt).

Ich weiß da ehrlich gesagt nicht so richtig wie ich handeln soll, habe zwei verschiedene Meinungen aus meinem Freundes/Bekanntenkreis und bin nun etwas verwirrt :shock:

Vorab vielen Dank für eure Meinungen und einen schönen Sonntag noch :)

Liebe Grüße

E.
BlackDiamond
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Beitrag von BlackDiamond »

Dass du sofort verfügbar bist, könnte ein Vorteil gegenüber anderen Bewerbern sein, deshalb würde ich das schon im Anschreiben erwähnen. Es reicht ja, wenn du schreibst, dass du aufgrund interner Umstrukturierungsmäßnahmen gekündigt wurdest und deshalb kurzfristig zur Verfügung stehst.
Elphie29
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Beitrag von Elphie29 »

Vielen Dank für die Antwort :)

Das habe ich mir zuerst auch überlegt..aber dann kam mir der Gedanke dass das dann vielleicht so rüber kommen könnte dass meine hauptsächliche Motivation ist möglichst schnell einen neuen Job zu finden. :? Aber da gibt es sicher auch unterschiedliche Meinungen....mein Freund beispielsweise ist der Meinung dass ich die Kündigung im Anschreiben gar nicht erwähnen soll und man das immer noch im VG klären kann.

Bezüglich des Eintrittsdatums habe ich mir gedacht dass ich im Anschreiben erstmal das offizielle Datum zu dem ich tatsächlich anfangen kann (also der 01.10.16 in dem Fall)angebe, wenn es dann zu einem VG kommt (und da wird das Thema sicherlich nochmals aufgegriffen werden) kann ich ja dann nochmals erwähnen dass ich aufgrund der Freistellung auch früher beginnen könnte.
BlackDiamond
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Beitrag von BlackDiamond »

Elphie29 hat geschrieben:Vielen Dank für die Antwort :)

Das habe ich mir zuerst auch überlegt..aber dann kam mir der Gedanke dass das dann vielleicht so rüber kommen könnte dass meine hauptsächliche Motivation ist möglichst schnell einen neuen Job zu finden. :? Aber da gibt es sicher auch unterschiedliche Meinungen....mein Freund beispielsweise ist der Meinung dass ich die Kündigung im Anschreiben gar nicht erwähnen soll und man das immer noch im VG klären kann.

Bezüglich des Eintrittsdatums habe ich mir gedacht dass ich im Anschreiben erstmal das offizielle Datum zu dem ich tatsächlich anfangen kann (also der 01.10.16 in dem Fall)angebe, wenn es dann zu einem VG kommt (und da wird das Thema sicherlich nochmals aufgegriffen werden) kann ich ja dann nochmals erwähnen dass ich aufgrund der Freistellung auch früher beginnen könnte.
Klar, kannst du auch so machen. Allerdings - die Idee, bestimmte Themen erst im VG anzusprechen, ist nur dann erfolgreich, wenn es auch zu einem VG kommt. Das hängt natürlich von deinen Qualfikationen ab. Wenn du diesen Vorteil der schnelleren Verfügbarkeit nicht in die Waagschale werfen musst, um eingeladen zu werden, umso besser.
Elphie29
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Beitrag von Elphie29 »

Klar, WENN es denn zu einem VG kommen sollte naürlich, sollte nicht so klingen dass ich davon ausgehe dass das dee Fall sein wird, hab mir nur im Vorfeld schon ein paar Gedanken gemacht. 8)
BlackDiamond
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Beitrag von BlackDiamond »

Vielleicht hatte ich mich auch unklar ausgedrückt. Ich meinte, dass ich ja nicht beurteilen kann, wie gefragt du bzw. das, was du machst, generell am Arbeitsmarkt bist. Wenn du voraussichtlich auf deine Bewerbungen einen guten Rücklauf haben wirst, also auf jeden Fall eingeladen wirst, kannst du die Information über den Vorzug, schnell anfangen zu können, natürlich auf das eventuelle Vorstellungsgespräch vertagen. Es wäre nur schade, wenn diese Rechnung nicht aufginge, weil du nicht so häufig eingeladen wirst. Das hat ja nicht unbedingt immer nur was mit eigener Qualifikation, sondern auch damit zu tun, in welcher Branche und welcher Gegend man tätig ist. Jetzt ist halt beispielsweise im Süden gerade Urlaubszeit und es werden wenige Jobs angeboten. Das geht erst Mitte September wieder los und dann ist dein Vorteil, vor dem 1.10. verfügbar zu sein, keiner mehr.

Hoffe, das war jetzt besser verständlich. :wink:
cre
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Beitrag von cre »

Wird denn in der Bewerbung explizit nach dem frühstmöglichen Eintrittstermin gefragt? Wenn nicht, lass es raus.

Fakt ist, dass es ohne zu wissen worauf du dich bewirbst relativ schwer ist zu sagen wie du das verpacken sollst.
Wenn du der Meinung bist das hier wirklich händeringend jemand gesucht wird, der am besten schon gestern anfangen soll, kannst du das einbauen.
Sonst würde ich es beim 1.10 lassen, bzw. maximal den 15.09 (nächster, gesetzlich möglicher Kündigungstermin für dich)

Außerdem wäre es evtl. auch ganz gut einfach bis zum 30.09 freigestellt zu sein. (bevor mich jemand falsch versteht, natürlich solltest du dann schon möglichst einen neuen Job haben) aber im Arbeitsleben mal durchatmen zu können ist auch wichtig und bis dahin kriegst du ja noch dein volles Gehalt, wenn ich das richtig verstanden habe. Das ein Aufhebungsvertrag kein Problem ist, ist schon klar. Dein derzeitiger AG will ja auch sparen.
Elphie29
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Beitrag von Elphie29 »

@Black Diamon: ok ich habs tatsächlich falsch verstanden, sorry :oops:

@cre: Auf die Stelle auf die ich mich aktuell bewerben möchte wurde nach dem Eintrittsdatum gefragt ja. Wenn das in einer Stellenausschreibung nicht gefordert wird lasse ich das auch weg (genauso wie mit Gehaltsvorstellungen).

Ich bewebe mich auf eine Stelle im kaufmännischen Bereich, ob die wirklich dringend jemanden brauchen ist schwer zu sagen da die Firma ein anderes Unternehmen aufgekauft hat und daher aktuell viele Leute gesucht werden.

Es stimmt dass es derzeit sehr mau aussieht mit passenden Stellen, vor allem weil ich nicht wieder etwas machen will was mir keinen Spaß gemacht hat (war jetzt nicht beim letzten Job der Fall aber bei dem davor).
Ich denke dass der 15.09. ein ganz gutes Datum ist was den Einstieg betrifft. Falls es zum VG kommt dann würde ich erwähnen dass ein früherer Einstieg auch möglich ist.
BlackDiamond
Bewerbungshelfer
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Beitrag von BlackDiamond »

[quote="Elphie29]Ich bewebe mich auf eine Stelle im kaufmännischen Bereich, ob die wirklich dringend jemanden brauchen ist schwer zu sagen da die Firma ein anderes Unternehmen aufgekauft hat und daher aktuell viele Leute gesucht werden.

[/quote]

Dann ist doch nicht schwer, sondern eher einfach zu sagen, dass man bessere Chancen hat, eingeladen zu werden, wenn man bald verfügbar ist. Ich würde an deiner Stelle diesen Vorzug nicht ungenutzt lassen, um die Chancen zu erhöhen, eingeladen zu werden, aber das musst du wissen.
Elphie29
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Beitrag von Elphie29 »

Vielen Dank nochmal an alle für eure Antworten. Ich habe bei der Firma zu der ich die besagte Bewerbung verschickt habe nun ein VG nächste Woche :D (habe im Anschreiben übrigens als Eintrittsdatum den 15.09. angegeben).
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