Hallo zusammen,
mir fehlt leider ein Arbeitszeugnis vom vorletzten Arbeitegeber, wo ich 8 Monate beschäftigt war. (Meine Meinung nach gab es dort keine negativen Vorfälle) Ich bin nach Beendigung 2 wochen später in ein neues Arbeitsverhältnis, was dann 1 Jahr befristet war.
Ich hatte mehrmals per Mail, persönlich, telefonisch das Zeugnis angefordert. Leider wohl zu spät (hatte ne Ausschlussfrist im Vertrag). Auch mein Anwalt hatte den AG 3 mal aufgefordert zu reagieren, was aber nie geschah. Alle Versuche von mir und dem anwalt an das Zeugnis zu kommen wurden ignoriert. Ich denke es ist jetzt hoffnungslos überhaupt dieses Zeugnis jemals noch zu bekommen.
Jetzt mache bei der Bewerbung an Stelle des fehlenden Zeugnisses ein Blatt mit Infos zum AG, mit Bemerkung dass ich trotz mehrmaliger Anforderung bis heute leider kein Zeugnis erhalten habe.
Wenn ich auf diese Lücke im VG nicht angesprochen werde, ist es klug von sich aus das Thema anzusprechen und noch mal kurz zu bekräftigen, dass es keine negativen Vorfälle gab und man eigentlich im guten sich getrennt hat, weil einem die Branche nicht lag?
Danke
schönen Gruß
"ichbindabei"
Fehlendes Zeugnis im Vorstellungsgespräch erklären?
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Das mit der "mit Bemerkung dass ich trotz mehrmaliger Anforderung bis heute leider kein Zeugnis erhalten habe" würde ich lieber sein lassen. Das wirkt so, also ob du dich negativ über deinen alten Arbeitgeber äußerst. Das kommt nicht gut an - auch wenn es gerechtfertig wäre.
Warum hat dein Anwalt denn das Zeugnis nicht eingeklagt? Hattest du das Zeugnis erstmals nicht innerhalb der Ausschlussfrist angefordert?
Warum hat dein Anwalt denn das Zeugnis nicht eingeklagt? Hattest du das Zeugnis erstmals nicht innerhalb der Ausschlussfrist angefordert?
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Die Ausschlussfrist betrug 3 Monate. Innerhalb dieser Zeit hatte ich ihn 2 mal persönlich drauf angesprochen und er sagte immer " ja machen wir fertig...." also ich habe nichts schriftliches in der Hand. Angeschrieben und telefoniert hatte ich dann erst wieder nach 5 Monaten, weil ich ja selbst schon wieder ne andere Vollzeitarbeitsstelle hatte, ist das blöderweise dann auf der Strecke geblieben.
Mein Anwalt sagt, aufgrund der Ausschlussfrist haben wir beim Gericht auch keine Chance das einzuklagen. Und da wägt sich mein AG sicherlich auf der sicheren Seite, deswegen reagierte er vielleicht auch einfach nie.
Wenn ich das Zeugnis weglasse, kreidet man mir aber sicherlich an, dass ich mich gar nicht erst gekümmert habe oder noch schlimmer, dass es zu Auseinandersetzungen kam und das Zeugnis mies ausgefallen ist.
Also wie macht man das am geschicktesten???
Mein Anwalt sagt, aufgrund der Ausschlussfrist haben wir beim Gericht auch keine Chance das einzuklagen. Und da wägt sich mein AG sicherlich auf der sicheren Seite, deswegen reagierte er vielleicht auch einfach nie.
Wenn ich das Zeugnis weglasse, kreidet man mir aber sicherlich an, dass ich mich gar nicht erst gekümmert habe oder noch schlimmer, dass es zu Auseinandersetzungen kam und das Zeugnis mies ausgefallen ist.
Also wie macht man das am geschicktesten???
Hi,
also da ich - als Arbeitsrechtslaie- ungläubig das mit der Ausschlussfrist und den offensichtlich vergeblichen Bemühungen
deines Anwalts (versteh ich nicht ganz, warum der Anwalt das nicht hinbekommen hat..aber egal) gelesen habe,
hab ich mal neugierdehalber kurz gegoogelt.
http://www.agentur-fuer-arbeitszeugniss ... s#Anspruch
dabei besonders dies: 1c) Wie lange habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?
Das "stetiges Bemühen" dürfte evtl. nachweisbar sein?
Will nicht großartig Hoffnung machen..und der Sinn einer Ausschlussfrist bezüglich des Arbeitszeugnis versteh ich eh nicht
also da ich - als Arbeitsrechtslaie- ungläubig das mit der Ausschlussfrist und den offensichtlich vergeblichen Bemühungen
deines Anwalts (versteh ich nicht ganz, warum der Anwalt das nicht hinbekommen hat..aber egal) gelesen habe,
hab ich mal neugierdehalber kurz gegoogelt.
http://www.agentur-fuer-arbeitszeugniss ... s#Anspruch
dabei besonders dies: 1c) Wie lange habe ich Anspruch auf ein Zeugnis?
Das "stetiges Bemühen" dürfte evtl. nachweisbar sein?
Will nicht großartig Hoffnung machen..und der Sinn einer Ausschlussfrist bezüglich des Arbeitszeugnis versteh ich eh nicht
hmm..naja..als Erklärung vielleicht:Also wie macht man das am geschicktesten???
und hast das nachhaken vergessen und auch nicht mehr an die vertragliche Frist gedachtweil ich ja selbst schon wieder ne andere Vollzeitarbeitsstelle hatte..
quasi dies nochmal zu betonen würd ich nicht machen..Reaktion auf deine Erklärung abwartennoch mal kurz zu bekräftigen, dass es keine negativen Vorfälle gab