Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch

Fragen zum Bewerbungsgespräch und zum Interview: Welche Kleidung ist am besten? Welche Vorbereitung ist nötig? Welche Fangfragen werden gestellt? Wie bekomme ich meine Aufregung in Griff?
Markus84
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Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch

Beitrag von Markus84 »

Hi@all,

Hatte die letzten Wochen 2 Vorstellungsgespräche bei einer Firma, die sich letztendlich gegen mich entschieden hat.

Jetzt möchte ich gerne meine Fahrtkosten von der Firma erstattet bekommen, was ja möglich und gesetzlich geregelt ist.
Die Strecke zu dieser Firma waren 45 km, also 90 km Hin und Zurück. Das dann 2-mal, also insgesamt 180 km. Kann ich der Firma Hin- und Rückfahrt berechnen, oder nur die einfache Strecke (also 2*45 km, oder 2*90 km)?
Wie hoch liegt die gesetzliche Kilometerpauschale (0,30€ oder 0,22€)?

Könnte die Firma auch mit dem Argument kommen, dass ich das ja beim Arbeitsamt hätte beantragen sollen? Ist es also egal, ob ich das über das Arbeitsamt mache, oder denn potentiellen Arbeitgeber?

Danke für eure Hilfe!
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Wer einlädt zahlt. :)

Über die Höhe ist nichts gesetzlich festgelegt, wie meistens bei solchen Sachen. Es kommt auf die Angemessenheit an. Orientierung am Bahnticket zweiter Klasse für die Entfernung, max. ca. 30 Cent pro km mit dem PKW. Für beide Vorstellungsgespräche natürlich.
Markus84
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Beitrag von Markus84 »

danke für deine Antwort!

Zählt dann jetzt die Hin- und Rückfahrt, oder nur die einfache Strecke? (also 2*45 km, oder 2*90 km)

In Zahlen: Kann ich 54 € verlangen, oder nur 27 €?


P.S. Die Bahnfahrten hätten alle zusammen ca. 35 € gekostet...
Andala
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Beitrag von Andala »

Bist du mit Zug oder Auto gefahren?
Markus84
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Beitrag von Markus84 »

auto...
WIWIler
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Beitrag von WIWIler »

ich hätte da auch mal ne frage. allerdings muss ich sagen, dass ich eine erstattung nicht erwartet hätte. zudem fühle ich mich irgendwie komisch dabei. immerhin hat man ja was davon, wenn man zu dem gespräch fährt - man investiert ja in seine eigene zukunft. können denn solche angebote (erstattung der fahrtkosten) auch ausgeschlagen werden? oder macht das eher einen schlechten eindruck bei den U
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Wenn du darauf vom arbeitgeber angesprochen wird, dann sollte man das auch annehmen.
planlos81
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Beitrag von planlos81 »

Hallo,

juristisch sieht es wie folgt aus:
Bei Bewerbungsgesprächen, die auf Einladung des Unternehmens erfolgen, stellen die Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch Aufwendungen dar, die von Unternehmen getragen werden müssen. (vgl. § 670 BGB)

Code: Alles auswählen

[b]§ 670
Ersatz von Aufwendungen[/b]

Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet. 
Es sei denn, es wurde im Vorfeld ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Fahrtkosten nicht erstattet werden können. Dann sind sie fein raus.

Wie geht man nun vor:
1.) AG schließt Kosten direkt aus --> kein Anspruch
2.) AG bietet das direkt oder im nachhinein an --> dann sollte man das auch annehmen
3.) Sollte dieser Punkt unausgesprochen bleiben, ist es legetim schriftlich um die Erstattung der ausgelegten Kosten zu bitten. Gesetzlich sind sie dazu verpflichtet, sofern dies nicht im Vorfeld ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Ferdinand
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Was macht man wenn man ungehört bleibt?

Beitrag von Ferdinand »

Nun, will ich das Thema nochmal aufwärmen. Vielleict kann mir ja jemand helfen.

Was macht man, wenn eine höfliche Anfrage diesbezüglich unbeantwortet bleibt? Dazu findet sich im Netz konkret nämlich wenig.

Ich hatte ein Vorstellungsgespräch und musste dafür mit dem Auto ein paar hundert Kilometer fahren. Das Gespräch verlief ok, wenn auch nicht super toll. Auf jeden Fall erhielt ich eine Absage per Mail. Daraufhin bedankte ich mich nochmal für das Gespräch bat höflich mir die angefallenen Fahrtkosten zu ersetzen.

Daraufhin erhielt ich keine Reaktion und so sendete ich wieder eine Mail, diesmal mit dem Hinweis, das anfallende Kosten dem Bewerber nach BGB zu ersetzen sind.

Auch hier gar keine Reaktion. Nun versuchte ich es per Brief und forderte gleichzeitig die Rücksendung meiner Bewerbungsunterlagen, die ich auch zurückerhielt. Bezüglich Fahrtkosten wurde wieder nicht reagiert.
Ich rief also an, wo die Personalverantwortliche mich äußerst schroff abfertigte und mir sagte, dass ich mich nicht wieder bewerben bräuchte und so eine Verpflichtung auf Erstattung gäbe es ja auch überhaupt garnicht. Anschließend legte sie auf.

Bewerben möchte ich mich dort definitiv nicht wieder.

Ich schickte per Mail, anschließend einen entsprechenen Link, wo die Rechtslage erläutert wird. Auch hier wieder keine Reaktion. Um einen gewissen Druck auszuüben, habe ich angekündigt zu Mahnen, sollte ich innerhalb von 3 Tagen keine Antwort erhalten.

So und nun sind wir hier. Mir geht es nicht mehr um das Geld, sondern um's Prinzip. Der Aufwand ist schließlich enorm, wenn man ne ganze Reihe wohlüberlegter Mails, Brief usw. aufsetzt. Überhaupt nicht zu reagieren, finde ich einfach nicht in Ordnung. Und nun bin ich soweit, dass ich die Sache auch nicht einfach auf sich beruhen lassen will.
Ich will die Forderung nun durchsetzen, weiß aber nicht genau wie vorzugehen ist. Einen Zahlungstermin zur Erstattung habe ich bereits im Brief gesetzt (ist natürlich ohne Reaktion geblieben).
Und nun? Wieviele Mahnungen sind nötig?

Soweit meine Kenntnisse reichen, befindet die Firma sich bereits jetzt im Verzug (Zahlungstermin ohne Widerspruch ablaufen lassen). Kann ich also bereits in der ersten Mahnung, Verzugszinsen verlangen und das gerichtliche Mahnverfahren ankündigen, um den Druck auf die Firme zu verschärfen? Ansonsten werd ich wohl noch weitere Briefe ohne Reaktion schreiben müssen.

Schöne Grüße

Ferdi
mareike2
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Registriert: 12.05.2010, 15:29

Reisekosten

Beitrag von mareike2 »

Halli hallo,
es ist zwar jetzt schon wieder ne halbe ewigkeit her, aber darf ich fragen wie deine geschichte geendet hat?? ich bin in einer aehnlichen situation...wurde im maerz zu einem vorstellungsgespraech naehe frankfurt (ich wohne z.zt. in england, daher war eine flugreise unabdingbar) eingeladen. es wurde weder vor noch waehrend des gespraeches eine nichtuebernahme der reisekosten erwaehnt womit sich das unternehmen ja nach paragraf 670bgb dazu verpflichtet diese zu uebernehmen...nach dem erhalt der absage habe ich die reisekosten eingefordert...natuerlich kam keine reaktion auf mein schreiben...nachdem ich bei meinem 3. schreiben angedeutet habe dass ich auch rechtliche schritte einleiten koennte kam eine mail von der person die zum gespraech eingeladen hatte die eigentlich nur darauf hingewiesen hat dass sie ja nichts von einer uebernahme erwaehnt hatte, etc.etc....auf den paragrafen kam sie natuerlich gar nicht zu sprechen...was soll ich nun tun? leider habe ich keine rechtsschutzversicherung und sehe den fall schon als erledigt will es aber doch nicht ganz auf mir sitzen lassen...hat jemand nen tip fuer mich?? any ideas??? waer euch echt dankbar :)

viele gruesse von der insel
Naschkaetzchen
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Beitrag von Naschkaetzchen »

Hallo Ihr Lieben,

wie viel Zeit "darf" nach dem Vorstellungsgespraech und der Absage verstreichen, so dass man Fahrtkosten zurueck einfordern kann?

Ich hatte letzen Montag das Gespraech, und am Freitag habe ich die Absage telefonisch mit der Begruendung "mangelnde Bueroerfahrung" bekommen , OBWOHL das Unternehmen vor meiner Ankunft davon wusste.. fuehle mich reingelegt, wozu bin ich dann hingefahren?

LG

Nachtrag:
"Wichtig: Die Abrechnungsmöglichkeit unterliegt der Verjährung, d.h. Ansprüche sind in der Regel verjährt, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Vorstellungsdatum nicht geltend gemacht worden sind." (leider habe ich die Internetseite dazu verloren)
Naschkaetzchen
Beiträge: 10
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schulische ausbildung

Beitrag von Naschkaetzchen »

Hallo an Alle,

kurze Frage, damit ich nicht extra ein neues Thema erstelle.
Ist es auch bei Bewerbungsgespraechen wg schulischer Ausbildung moeglich, die Fahrtkosten zu verlangen?

Denn ich wurde auf ein Gespraech eingeladen und sollte vorbei kommen, usw. Und die Schule ist nun mal 125km (one way) weit weg gewesen. Als ich allerding dort ankam, bekam ich einen Schock, weil ich gemerkt habe, dass die Schule unserioes ist, wollten von mir keine Zeugnisse oder sonstige Unterlagen (also haette ich sonst etwas erzaehlen koennen) .. Durch das Informieren beim Schulministerium kam auch heraus, dass diese Berufe, die nur halbes Jahr "dauern" i.dR. nicht anerkannt werden, da es nicht nach einer "echten Ausbildung" klingt.

So, und die Fahrtkosten waren leider nicht sehr gering, daher moechte ich diese erstattet bekommen, weil ich mir doch irgendwie "verarscht" vorkomme.. bin extra hingefahren und dachte das waere etwas gescheites, dabei war es ein Reinfall, und sie haben es nur aufs Geld abgesehen (uebrigens 1900€ pro sem, knallhart!)

So daraufhin schrieb ich ne nette Email, dass ich gerne die (Pkw-)Fahrtkosten zurueckerstattet bekommen moechte, und dann bekam ich eine sehr bloede email zurueck, die nicht mal der Wahrheit entspricht.

>>> "Sehr geehrte xy,

ich glaube Sie verwechseln hier etwas. Sie waren nicht zu einem Vorstellungsgespräch aufgrund einer Stellenbewerbung oder einer Lehrstelle bei uns sondern als eventuelle Schülerin. Wir haben Sie auch nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen, sondern auf Ihren Wunsch hin mit Ihnen einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbart.
Somit können wir Ihnen leider keine Fahrtkosten erstatten.

Mit freundlichen Grüßen,
xy" <<

1. war es nicht mein Wunsch fuer ein Termin, sondern ich wurde dazu ausdruecklich aufgefordert ein termin mit denen auszumachen, damit weiteres besprochen wird.

2. schulische Ausbildung ist doch Auszubildende und nicht Schuelerin soweit ich weiss, oder?

3. Was kann ich jetzt machen? Habe ich ein Anrecht auf Fahrtkostenerstattung (mind ein Teil), oder garnicht?

Danke vorraus,
liebe gruesse,
Nachkaetzchen
kaschnatze
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fahrtkosten bewerbungsgespräch

Beitrag von kaschnatze »

hallo,
ich hatte im mai 3 bewerbungsgespräche, von denen ich bei allen eine bestätigung erhielt, dass die unternehme mir die fahrtkosten (bahn 2. klasse oder per kilometer-pauschale) erstatten.

da ich von grund auf ein ehrlicher mensch bin, wollte ich die fahrtkosten auf die unternehmen aufteilen (man weiiß ja auch nie, wie die sich untereinander kennen :wink: ) also habe ich die hinfahrt beim ersten unternehmen erstatten wollen und auch erstattet bekommen. das 2. unternehmen habe ich ganz auße vor gelassen. beim 3. unternehmen (das gespräch war am 21.05.) habe ich meine bankdaten für die fahrtkostenerstattung hinterlegt - dort wurde die kilometerpauschale von meinem heimatort bis zur übernachtungsmöglichkeit vor ort berechnet.

letztendlich habe ich mich für die erste firma entschieden und den letzten 2 unternehmen abgesagt.

kann ich jetzt noch mit der fahrtkostenerstattung der 3. firma rechnen? es ist jetzt auch schon 4 wochen her und ich müsste lügen, wenn ich sagen würde, das geld wäre mir egal. denn ich bin studentin.
oder ist die firma jetzt, da ich abgesagt bzw. "meine bewerbung zurückgezogen" habe, nicht mehr verpflichtet mir das geld zu überweisen?

vielen dank schonmal im voraus.
Rhodus
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Beitrag von Rhodus »

Hallo kaschnatze,

der Anspruch auf erstattung hat nichts damit zu tun, ob anschließend auch ein Vertrag zustande kommt oder nicht.

Da die Zahlunsmoral in Unternehmen sehr unterschiedlich ist, ist ein Zeitraum von vier wochen nun nicht zwingend besorgniserregend. Deshalb würde ich eine kurze Erinnerungsmail an das Unternehmen senden, mit der Bitte, doch die Überweisung kurzfristig vorzunehmen, da für einen Studenten (wobei du bist ja offensichtlich keiner mehr, da ja ein gespräch zum Abschluss geführt hat) auch ein paar euros viel Geld sind.

Viele Grüße aus Duisburg
kaschnatze
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Beitrag von kaschnatze »

hallo andreas,

danke für diesen tipp. es handelt sich um ein pflichtpraktikum innerhalb meines studiums ;)

nagut, ich werde noch eine woche warten und dann eine erinnerung losschicken. das unternehmen ist auch 900 km von meiner heimat entfernt, sodass es ein doch höherer Betrag werden könnte.

viele grüße!
Assistentin
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Beitrag von Assistentin »

Ich finde die Idee gut, dass du in einer Woche per Email nachfassen willst. Das würde ich auch so machen. In größeren Unternehmen gibt es oft nur 2 Buchungsläufe pro Monat für bestimmte Zahlungen, und wenn dann auch noch die Sachbearbeiterin in Teilzeit arbeitet und alle Vorgänge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, dann kann schnell ein Monat vergehen. (So läuft das zumindest bei uns.)
kaschnatze
Beiträge: 3
Registriert: 18.06.2012, 18:30

Beitrag von kaschnatze »

hallo,

am 22.06.2012 wurde das geld für die vorstellungskosten überwiesen. ich habe also keine mail schreiben müssen.

vielen dank nochmal!

kaschnatze
Zerschmetterling
Bewerbungshelfer
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Fahrtkosten Vorstellungsgespräche

Beitrag von Zerschmetterling »

Hallo,

mich würde mal interessieren, wir Ihr das so mit den Fahrtkosten bei VG handhabt. Eigentlich sollten diese ja von dem Unternehmen gezahlt werden, das einlädt. Wenn dieses aber ausschließt, dass es die Fahrtkosten übernimmt (z. B. in der Mail, in der der Termin für das VG bestätigt wird), ist das rechtens. Tut sie das nicht, müsste sie die Fahrtkosten übernehmen.

Sprecht Ihr so was an? Aktuell bewerbe ich mich im näheren Umkreis (ca. 40 km einfache Strecke), fahre meist mit dem Auto und so viele Gespräche hatte ich noch nicht. Aber es läppert sich eben doch. Kann/sollte man im Nachhinein beim Unternehmen um die Fahrtkostenerstattung bieten? Bei einer Zusage würde ich das nicht thematisieren, aber bei einer Absage?

Danke :wink:
ichbindabei
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Arbeitsamt

Beitrag von ichbindabei »

Ich lasse mir grundsätzlich die Fahrtkosten nur vom Arbeitsamt bezahlen. Klappt wunderbar - die haben bisher immer gezahlt auch wenn es wenige Kilometer sind.

Man muß sich beim Unternehmen nur quittieren lassen, dass man auch wirklich da war und dafür habe ich jetzt auch schon meine Vorlage. Ach ja und vorher ankündigen beim Amt, dass man ein Gespräch hat, das ist wichtig.

Bei einem Arbeitgeber habe ich das noch nie konkret angesprochen, weil man sich die Antwort eh denken kann.

Lg
Zerschmetterling
Bewerbungshelfer
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Registriert: 14.01.2015, 13:40

Beitrag von Zerschmetterling »

Bei mir ist die Grenze bei der AfA 10 €, das erreiche ich meist nicht.

Ich mache es jetzt so: wenn das Unternehmen nicht schon direkt sagt, wie das abläuft mit den Fahrtkosten, schreibe ich eine freundliche Mail, in der ich um die Erstattung der Kosten auf mein Konto bitte. Das hat beim letzten Mal einwandfrei geklappt.

Heute hatte ich ein Gespräch, wo direkt in der Einladung stand, wie man die Fahrtkosten erstattet bekommt, mit einem Formular zum Einreichen.
couchpotatoe
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Registriert: 08.06.2006, 15:56

Erstattung Fahrtkosten für Vorstellungsgespräch

Beitrag von couchpotatoe »

Hallo in die Runde,
momentan schiebe ich Frust ohne Ende. Verzeiht mir also bitte, wenn mein Ton ein wenig schärfer wird.
Die Sache ist die: Vor gut zwei Monaten hatte ich ein Vorstellungsgespräch. Ich habe ja schon gewisse Erfahrungen mit all den Formalitäten, die damit einher gehen. Gut vier Tage vorher war ich bei der ARGE mit der schriftlichen Einladung und wollte mir eine Fahrkarte ausstellen lassen. Bei der hiesigen ARGE gab es da gerade eine Umstrukturierung und persönliche Gespräche gibt es nur noch für alles was die Miete betrifft. Alles andere muss von der Empfangsdame erledigt werden. Diese erledigte ein paar Telefonate, dann bekam ich die Auskunft, dass ich erst mal in Vorleistung gehen sollte und hinterher alles formlos einreichen. Ich freute mich sogar, dass offensichtlich der Formularberg abgebaut wurde und tat wie geheißen. Doch drei Tage, nachdem ich den Brief persönlich im Briefkasten der ARGE eingeworfen hatte, erhielt ich einen Anruf/ eine Rüge von dem ARGE Mitarbeiter, der für mich zuständig ist. Warum ich mich denn nicht VOR dem Gespräch gemeldet und das richtige Formular geholt hätte. Reichlich irritiert klärte ich das auf. Im PC der ARGE war nicht mal vermerkt worden, dass ich da war. :evil: Er schickte mir das Formular, ich reichte es ein.... und seitdem NICHTS mehr. Ich habe noch KEINEN EINZIGEN CENT zurück bekommen, trotz mehrfacher Nachfrage per Brief. Mails können zu leicht in den SPAM Ordner verschoben werden. :twisted:
Also was soll ich jetzt machen? Wie bekomme ich mein Geld zurück?!
War evtl. schon mal jemand in dieser LAge und kann mir sagen, wie er/sie zu seinem/ihrem Geld kam?
Ganz viele Grüße und herzlichen Dank schon jetzt,
Couchpotatoe
JodlerFred
Beiträge: 9
Registriert: 10.10.2015, 11:31

Beitrag von JodlerFred »

Vllt. ist deine Arge noch in der Umstrukturierung "gefangen", und kann sich nicht mehr um ihre eigentlichen Aufgaben ggü. ihren "Kunden" kümmern, außer an diesen ihren Frust über falsche Vorgänge abzulassen?
Mach dir alles mit terminlichen Notizen gerichtsfest und verfasse ein Anschreiben an das örtliche Soz.Gericht, und lasse deinem Arge-Menschen davon vorher eine Kopie zukommen!
Mit etwas Glück wird der dann so schnell aktiv, dass sich der Gang zum Soz.-Gericht gänzlich erledigt hat!
Wie man dir - so du denen, nur mit amtlichem Druck ist dem Apparat beizukommen.
JodlerFred
Beiträge: 9
Registriert: 10.10.2015, 11:31

Beitrag von JodlerFred »

Was bekommt man so im Durchschnitt an Kosten für ein VG pro km:
- mit dem Pkw,
- der Deutschen Bahn > öffentl. Verkehrsmittel oder per Pedes mit dem Rad?
Steuerlich gesehen ist das wohl mit 30 Cent per km Pkw und 5 Cent per Rad, nur wie mit öffentl. und übers Amt geregelt?

Und wie setzt man eine Kostennote beim dem sich selbst verprellten, nun nicht mehr zukünftigen AG für das VG und die Arbeitsprobe durch?
1. Akt > formloser Brief mit Kostennote aufgeschlüsselt auf beide Vorgänge > keine Reaktion,
2. Akt > nach Fristablauf im ersten Brief dann die erste und gleichzeitig letzte Mahnung per Einschreiben Einwurf.
Da kam doch promt ein erboster Anruf vom, nun nicht mehr zukünftigen AG, er hätte beim Amt bzgl. mir nachgefragt und erfahren, dass ich dazu eine Kostenerstattung dort beantragt hätte.
Wie besche_rt sind die dort bei der ARGO oder AfA eigentl., sowas preiszugeben?
Jetzt ist die zweite Frist ohne Ergebnis verstrichen, da wird wohl nun das gerichtl. Mahnverfahren eingeleitet werden müssen?
Angekündigt war es schon, nur wenn man jetzt kneift, kann man sich da auch gleich für die Zukunft die Kugel geben.
Bei dem betreffenden AG wäre das sowieso nichts wirkl. dauerhaftes geworden, beweist ja schon dessen Reaktion im Nachgang.
Was da noch so für Märchen im dem letzten Telefonat, und erst an Drohungen per RA einschalten kamen, einfach nur kindisch manche großkopferten sogenannten AG!
nordlaender
Bewerbungshelfer
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Registriert: 04.12.2008, 22:16

Beitrag von nordlaender »

Bei einer Absage würde ich das eher thematisieren.

Ich persönlich spreche das bei Summen <50 EUR gar nicht mehr an. Bei Beträgen die darüber hinausgehen wurde es bisher immer vom AG automatisch angesprochen.
Das Ganze muß man aber auch in Relation zur Stelle und dem damit verbundenen Gehalt sehen. Es ist ein Unterschied ob man sich auf eine Stelle mit einem JAhresgehalt <30>60.000 EUR bewirbt. Bei erst genanntem kann man die persöliche Grenze sicher auch tiefer ( 20 EUR ) setzen.
JodlerFred
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Registriert: 10.10.2015, 11:31

Beitrag von JodlerFred »

Es geht ja gerade darum das Problem über den Sachverhalt thematisch zu lösen.
Es gibt Regionen in Deutschland, da meinen die Herrschaften Arbeitgeber sie sind der Gott auf Erden und der macht die Gesetze und wäre damit der Herr über jeden Erdenwurm.
Wenn ich jetzt noch weiter in Details gehe wird das eine nerver ending Story.
Dass Geschäftsleute, in Form von sogenannten Arbeitgebern, welche eigentl. nur Subunternehmer sind, und dabei auch noch trickreich agieren, laufend den längeren Hebel praktizieren, ist es kein Wunder wohin diese Gesellschaft verkommt.
Dafür git es aber dann einen § 670 im BGB > Ersatz von Aufwendungen, und der ist eindeutig.
Das Thema war erst Letztens wieder mal Public in einem anderen Forum, aber leider scheinen so div. AG im Klein- oder handwerklichen Bereich über jedes Gesetz erhaben zu sein.
Jetzt kommt die volle Breitseite per Mahnverfahren! Noch dazu weil der AG sich auch noch telefonisch darüber erbost, und selbst seinen Rechtsbeistand angedroht hat.
Veräppeln, oder wie zur Sklavenhalterzeit behandeln muß man sich ja nun auch nicht von solchen Ges_cks lassen!
Die Frage war eigentl. nach der regulären Höhe der Aufwandsersatzkosten.
Aber trotzdem danke für deine Meinung.
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