Fahrtkosten nicht in Einladung erwähnt, aber telefonisch...
Fahrtkosten nicht in Einladung erwähnt, aber telefonisch...
Ein freundliches "Hallo" @all,
da ich mir in meinem Fall recht unsicher bin, wie die Lage nun aussieht, würde ich euch gerne um eure Erfahrungen oder Hilfe bitten.
Die Geschichte ist folgende:
Ich bewerbe mich auf eine Assistenzstelle in Stadt A (da ich dort hinziehen möchte), bekomme an einem Donnerstag Nachmittag die Einladung per E-Mail für den darauffolgenden Montag in Stadt A. So weit so gut. Da ich derzeit aber im Ausland (Stadt B) bin und sozusagen einen Montag darauf sowieso nach Stadt A ziehe, denke ich, ich ruf mal an und frage, ob wir das Interview die Woche darauf machen können, wenn ich eh in Stadt A wohne.
Ich erwähne am Telefon natürlich, dass ich zurzeit noch in Stadt B bin (600 km von Stadt A entfernt) und sowieso die Woche darauf umziehe. Aber gut, meine Interviewerin, wird mir von der Assistentin erzählt, ginge aber 3 Wochen in den Urlaub, deswegen muss es diesen Montag sein.
Da eine Reise mit der Bahn im Fernverkehr natürlich nicht billig ist, frage ich törichterweise nach, wie das mit der Fahrtkostenerstattung aussehe, da in der Einladungsmail kein Wort darüber steht. Sie fragt nochmal nach, ich solle eine Stunde später anrufen.
Gesagt, getan. Natürlich übernehmen sie keine Fahrtkosten. Ich, unter Zeitdruck, da das Gespräch ja schon 4 Tage später stattfinden soll, sage trotzdem dem Termin zu (war schließlich meine 1. Einladung).
Ehrlich gesagt, habe ich mir in dem Moment eben gedacht, wenn das zu einer Absage werden sollte, sie haben mir ja nicht schriftlich die Fahrtkosten abgelehnt.
Sie taten dies im Nachhinein auch nicht mehr per E-Mail oder sonstwie.
So, nun fahre ich also dieses Wochenende dahin (habe bei meinem Freund übernachtet). Das Gespräch an sich war ein Witz. Sie fragt mich zu meinen speziellen Berührungspunkten mit dem Thema in meinem bisherigen Leben. Ich erzähl ihr das gleiche, was im Lebenslauf und Anschreiben steht (Kenntnisse aus dem Studium sind dort genau aufgeführt) und erfahre, dass sie eigentlich jemanden suchen, der theoretisch den anderen Mitarbeiter, die schon jahrelange Erfahrung in dem Gebiet haben, auch Fragen beantworten kann. Wir haben nun festgestellt, dass ich das wohl nicht könnte mit den 2 Semestern an Wissen.
Ich hab mich nur im Nachhinein geärgert, dass sie genau das auch in einem Telefoninterview hätte fragen können, wenn sie doch weiß, dass ich extra 600 km fahre und einen Arbeitstag opfere (und somit 220,00 € Lohn). Ich dachte ja eher, diese Assistentenstelle wäre eine Position, wo ich endlich den Einstieg ins Thema finde... Pustekuchen.
Na ja, ich habe nun eine E-Mail mit Berufung auf § 670 BGB geschrieben und meine Fahrtkosten (knapp über 200 Euro) zurückverlangt.
Natürlich kam die Antwort, dass ihre Kolleginnen das "ausdrücklich" vorher ausgeschlossen hätten und ich mich daraufhin trotzdem entschieden habe, zu kommen.
Da ich nun immer lese, es muss ausdrücklich in der Einladung ausgeschlossen sein, aber noch nichts dazu gefunden habe, wie es aussieht, wenn es später nach der Einladung erst am Telefon nach eigenem Nachfragen ausgeschlossen wird, würde ich gerne wissen, ob ihr wisst, was ich tun kann.
Die 200 Euro gedanklich einfach abschreiben?
War ja ein Risiko, trotzdem dorthin zu fahren. Oder auf die schriftliche Einladung pochen und den telefonischen Ausschluss ignorieren?
Interessant finde ich ja auch den Gedanken, dass diese große Firma (über mehrere Standorte verteilt) "generell keine Vorstellungskosten erstattet", aber nicht mal den Standardsatz in die Einladung einbauen kann. Möchte nicht wissen, wie viele Leute da noch drauf reinfallen.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!
Lieben Gruß,
Feli
P.S.: Wenn es das falsche Forum ist, bitte ins richtige verschieben.
da ich mir in meinem Fall recht unsicher bin, wie die Lage nun aussieht, würde ich euch gerne um eure Erfahrungen oder Hilfe bitten.
Die Geschichte ist folgende:
Ich bewerbe mich auf eine Assistenzstelle in Stadt A (da ich dort hinziehen möchte), bekomme an einem Donnerstag Nachmittag die Einladung per E-Mail für den darauffolgenden Montag in Stadt A. So weit so gut. Da ich derzeit aber im Ausland (Stadt B) bin und sozusagen einen Montag darauf sowieso nach Stadt A ziehe, denke ich, ich ruf mal an und frage, ob wir das Interview die Woche darauf machen können, wenn ich eh in Stadt A wohne.
Ich erwähne am Telefon natürlich, dass ich zurzeit noch in Stadt B bin (600 km von Stadt A entfernt) und sowieso die Woche darauf umziehe. Aber gut, meine Interviewerin, wird mir von der Assistentin erzählt, ginge aber 3 Wochen in den Urlaub, deswegen muss es diesen Montag sein.
Da eine Reise mit der Bahn im Fernverkehr natürlich nicht billig ist, frage ich törichterweise nach, wie das mit der Fahrtkostenerstattung aussehe, da in der Einladungsmail kein Wort darüber steht. Sie fragt nochmal nach, ich solle eine Stunde später anrufen.
Gesagt, getan. Natürlich übernehmen sie keine Fahrtkosten. Ich, unter Zeitdruck, da das Gespräch ja schon 4 Tage später stattfinden soll, sage trotzdem dem Termin zu (war schließlich meine 1. Einladung).
Ehrlich gesagt, habe ich mir in dem Moment eben gedacht, wenn das zu einer Absage werden sollte, sie haben mir ja nicht schriftlich die Fahrtkosten abgelehnt.
Sie taten dies im Nachhinein auch nicht mehr per E-Mail oder sonstwie.
So, nun fahre ich also dieses Wochenende dahin (habe bei meinem Freund übernachtet). Das Gespräch an sich war ein Witz. Sie fragt mich zu meinen speziellen Berührungspunkten mit dem Thema in meinem bisherigen Leben. Ich erzähl ihr das gleiche, was im Lebenslauf und Anschreiben steht (Kenntnisse aus dem Studium sind dort genau aufgeführt) und erfahre, dass sie eigentlich jemanden suchen, der theoretisch den anderen Mitarbeiter, die schon jahrelange Erfahrung in dem Gebiet haben, auch Fragen beantworten kann. Wir haben nun festgestellt, dass ich das wohl nicht könnte mit den 2 Semestern an Wissen.
Ich hab mich nur im Nachhinein geärgert, dass sie genau das auch in einem Telefoninterview hätte fragen können, wenn sie doch weiß, dass ich extra 600 km fahre und einen Arbeitstag opfere (und somit 220,00 € Lohn). Ich dachte ja eher, diese Assistentenstelle wäre eine Position, wo ich endlich den Einstieg ins Thema finde... Pustekuchen.
Na ja, ich habe nun eine E-Mail mit Berufung auf § 670 BGB geschrieben und meine Fahrtkosten (knapp über 200 Euro) zurückverlangt.
Natürlich kam die Antwort, dass ihre Kolleginnen das "ausdrücklich" vorher ausgeschlossen hätten und ich mich daraufhin trotzdem entschieden habe, zu kommen.
Da ich nun immer lese, es muss ausdrücklich in der Einladung ausgeschlossen sein, aber noch nichts dazu gefunden habe, wie es aussieht, wenn es später nach der Einladung erst am Telefon nach eigenem Nachfragen ausgeschlossen wird, würde ich gerne wissen, ob ihr wisst, was ich tun kann.
Die 200 Euro gedanklich einfach abschreiben?
War ja ein Risiko, trotzdem dorthin zu fahren. Oder auf die schriftliche Einladung pochen und den telefonischen Ausschluss ignorieren?
Interessant finde ich ja auch den Gedanken, dass diese große Firma (über mehrere Standorte verteilt) "generell keine Vorstellungskosten erstattet", aber nicht mal den Standardsatz in die Einladung einbauen kann. Möchte nicht wissen, wie viele Leute da noch drauf reinfallen.
Ich danke euch schon mal für eure Hilfe!
Lieben Gruß,
Feli
P.S.: Wenn es das falsche Forum ist, bitte ins richtige verschieben.
Hallo,
hier vertritt ein Anwalt folgende Meinung:
Ob sich dann so ein Streit lohnt, ist eine andere Frage.
Im Rahmen der Steuererklärung besteht ja noch die Möglichkeit, die Bewerbungskosten als Werbungskosten abzusetzen. Dann holt man sich ggf. wenigstens einen Teil zurück.
hier vertritt ein Anwalt folgende Meinung:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2011- ... ungskostenWeil die meisten Unternehmen die Kosten übernehmen, rate ich Ihnen dazu, dem Kandidaten auf jeden Fall schriftlich mitzuteilen, dass Sie die Kosten nicht erstatten. Eine mündliche Aussage allein könnte im Streitfall nicht ausreichend sein.
Ob sich dann so ein Streit lohnt, ist eine andere Frage.
Im Rahmen der Steuererklärung besteht ja noch die Möglichkeit, die Bewerbungskosten als Werbungskosten abzusetzen. Dann holt man sich ggf. wenigstens einen Teil zurück.
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- Beiträge: 12
- Registriert: 18.07.2012, 23:59
Hi ihr beiden,
danke für die schnellen Antworten! =)
Nun ist natürlich für mich eher die Frage, wie ich ihr gegenüber das durchsetzen/schriftlich formulieren und begründen soll, schließlich wissen wir beide ja, dass sie das im Nachhinein, aber vor dem VG, telefonisch ausgeschlossen hat.
Ich kann ja jetzt schlecht sagen, davon habe ich nie was gehört. Oder kann ich ihr damit kommen, es gelte allgemein, dass sie spätestens mit der schriftlichen Einladung die Fahrtkosten ausgeschlossen haben muss? A la "Wenn du nicht rechtzeitig dran denkst, ist das deine eigene Schuld"?
Darum gehts mir im Endeffekt ja... gilt dies wirklich so allgemein?
Danke euch!
Lieben Gruß
Feli
danke für die schnellen Antworten! =)
Nun ist natürlich für mich eher die Frage, wie ich ihr gegenüber das durchsetzen/schriftlich formulieren und begründen soll, schließlich wissen wir beide ja, dass sie das im Nachhinein, aber vor dem VG, telefonisch ausgeschlossen hat.
Ich kann ja jetzt schlecht sagen, davon habe ich nie was gehört. Oder kann ich ihr damit kommen, es gelte allgemein, dass sie spätestens mit der schriftlichen Einladung die Fahrtkosten ausgeschlossen haben muss? A la "Wenn du nicht rechtzeitig dran denkst, ist das deine eigene Schuld"?
Darum gehts mir im Endeffekt ja... gilt dies wirklich so allgemein?
Danke euch!
Lieben Gruß
Feli
Hallo Claudi und Chancen,
danke für eure Antworten. Eben wegen meiner Unsicherheit hab ich vorsichtshalber hier nochmal nachgefragt. Denn nirgendwo findet man eine spezifische Angabe, ob ein Ausschluss nach der Einladung auch noch gilt.
Ich höre nächstes Mal hoffentlich besser auf mein Bauchgefühl, wenn eine Firma solch hohe Fahrtkosten nicht in ihre eventuell zukünftigen Mitarbeiter investieren möchte.
Lieben Gruß
Feli
danke für eure Antworten. Eben wegen meiner Unsicherheit hab ich vorsichtshalber hier nochmal nachgefragt. Denn nirgendwo findet man eine spezifische Angabe, ob ein Ausschluss nach der Einladung auch noch gilt.
Ich höre nächstes Mal hoffentlich besser auf mein Bauchgefühl, wenn eine Firma solch hohe Fahrtkosten nicht in ihre eventuell zukünftigen Mitarbeiter investieren möchte.
Lieben Gruß
Feli