Eltern mit zum Bewerbungsgespräch
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Mit einem Kredit kann ich nicht rechnen. Weder von meinem Vater, noch von meiner Mutter. Habe sie damals schon angebettelt, als ich weiter weg Praktikum gemacht habe und die Spritkosten nicht mehr tragen konnte. Ich habe nichts bekommen.
Unterhalt zahlt mein Vater schon lange nicht mehr, er war beim Anwalt und dieser meinte, er müsse nicht mal zahlen, weil ich es durch meinen Abbruch einer Berufsfachschule verwirkt hätte. War damals auch beim Anwalt kam aber nicht viel drum rum.
Bei der Bank habe ich bereits einen Dispo, dieser ist aber total erschöpft, da ich keinerlei Einkommen, z. Zt. auch kein Kindergeld, habe und mein Freund auch noch in der Ausbildung ist und wir somit kaum Geld haben...
Ich weiß noch nicht, wie ich es anstelle Kleidung zusammen zu bekommen...
Sein Versprechen damals bei meinem Chef ist glaub ich ungültig...=(
Unterhalt zahlt mein Vater schon lange nicht mehr, er war beim Anwalt und dieser meinte, er müsse nicht mal zahlen, weil ich es durch meinen Abbruch einer Berufsfachschule verwirkt hätte. War damals auch beim Anwalt kam aber nicht viel drum rum.
Bei der Bank habe ich bereits einen Dispo, dieser ist aber total erschöpft, da ich keinerlei Einkommen, z. Zt. auch kein Kindergeld, habe und mein Freund auch noch in der Ausbildung ist und wir somit kaum Geld haben...
Ich weiß noch nicht, wie ich es anstelle Kleidung zusammen zu bekommen...
Sein Versprechen damals bei meinem Chef ist glaub ich ungültig...=(
Sag mal, wenn Du derzeit gar kein Geld hast, dann gehe doch zum Sozialamt. Falls die nicht aufkommen, gibt es ja noch bestimmte Fördergelder (z.B. Ausbildungsbeihilfe). Auf jeden Fall werden die Dir dort sicher sagen können, wo Du irgendwelche Gelder beantragen kannst. Wie siehts denn mit Kindergeld aus? Da Du ja eine Ausbildung anfängst, steht Dir das ja zu - auch jetzt schon!! Ich habe während meiner Ausbildungssuche durchgehend Kindergeld bezogen. Wie sieht es Deiner Familie, Deinen Freundes- und Bekanntenkreis aus. Kann da Dir keiner etwas leihen?
Wann fängt denn die Ausbildung an? Wenn es zum 1. 8. ist, kannst Du ja vorher noch etwas jobben... ich weiß, es ist schwer, so kurzfristig etwas zu finden. Doch lass bloss nicht den Kopf hängen. *mut mach*
Wann fängt denn die Ausbildung an? Wenn es zum 1. 8. ist, kannst Du ja vorher noch etwas jobben... ich weiß, es ist schwer, so kurzfristig etwas zu finden. Doch lass bloss nicht den Kopf hängen. *mut mach*
Sofern du noch keine 25 bist, hast du Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt.ar damals auch beim Anwalt kam aber nicht viel drum rum.
Bei der Bank habe ich bereits einen Dispo, dieser ist aber total erschöpft, da ich keinerlei Einkommen, z. Zt. auch kein Kindergeld, habe und mein Freund auch noch in der Ausbildung ist und wir somit kaum Geld haben...
Dem Anwalt deines Vaters würde ich nicht glauben.
Informier dich mal, deine Eltern ziehen dich bösartig über den Nuckel.
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Wollte ich ja alles schon, aber da ist mir gesagt worden, mein Vater würde zu viel verdienen... Und ich muss schauen, ob ich noch Unterhaltsansprüche habe. Nur weil ich einmal eine Berufsfachschule abgebrochen habe, soll mir nichts mehr zu stehen?
Meine Familie verachtet mich, da kann ich schon ma keine Hilfe erwarten. Freunde und Bekannte habe ich zwar, aber die sind selber in Ausbildung oder arbeitslos. Die würden mir zwar 50 Euro oder so leihen, aber das kann ich dann nicht annehmen, wenn sie selber nichts haben.
Meine Familie verachtet mich, da kann ich schon ma keine Hilfe erwarten. Freunde und Bekannte habe ich zwar, aber die sind selber in Ausbildung oder arbeitslos. Die würden mir zwar 50 Euro oder so leihen, aber das kann ich dann nicht annehmen, wenn sie selber nichts haben.
Also, wenn Dein Vater nicht verpflichtet ist, Dir Unterhalt zu zahlen, dann ist es völlig egal wieviel er verdient - denn dann bekommst Du Geld von anderen Seiten, also vom Staat!
Sein Einkommen wird nur in die Berechnung mit hinnein gezogen, wenn er unterhaltsflichtig ist. Da ist doch ein Widerspruch.. insofern.. erkundige Dich bei verschiedenen Ämtern, gehe dort am besten hin. Falls Dein Vater nicht verpflichtet ist, wird irgendeine Stelle für Dich aufkommen.
Sein Einkommen wird nur in die Berechnung mit hinnein gezogen, wenn er unterhaltsflichtig ist. Da ist doch ein Widerspruch.. insofern.. erkundige Dich bei verschiedenen Ämtern, gehe dort am besten hin. Falls Dein Vater nicht verpflichtet ist, wird irgendeine Stelle für Dich aufkommen.
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Hallo,
wenn du schon über 21 Jahre bist, steht dir bis zu Beginn deiner Ausbildungszeit kein Kindergeld zu. Erst dann hast du wieder Anspruch darauf, es muss aber die Einkommensgrenze von 7680 € beachtet werden.
Ich bin auch der Meinung, dass dein Vater unterhaltspflichtig ist bis zum 25. Lebensjahr. Lebst du schon längere Zeit in einer eigenen Wohnung?
Hartz 4 geht wohl auch nicht. Da wird wieder das Einkommen deines Vaters berücksichtigt, denn seit Mitte 2006 bilden unter 25-jährige mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft oder du hast schon vor Februar 2006 in einer eigenen Wohnung gelebt. Dann würde ich es zumindest versuchen.
Ausbildungsbeihilfe gibt es erst mit Ausbildungsbeginn. Soviel ich weiß, wenn du wegen der Ausbildung weiter weg wohnen mußt.
Bleibt dir wohl nur zu jobben.
Vernünftige Keidung muss nicht nicht unbedingt teuer sein.
Kopf hoch
wenn du schon über 21 Jahre bist, steht dir bis zu Beginn deiner Ausbildungszeit kein Kindergeld zu. Erst dann hast du wieder Anspruch darauf, es muss aber die Einkommensgrenze von 7680 € beachtet werden.
Ich bin auch der Meinung, dass dein Vater unterhaltspflichtig ist bis zum 25. Lebensjahr. Lebst du schon längere Zeit in einer eigenen Wohnung?
Hartz 4 geht wohl auch nicht. Da wird wieder das Einkommen deines Vaters berücksichtigt, denn seit Mitte 2006 bilden unter 25-jährige mit den Eltern eine Bedarfsgemeinschaft oder du hast schon vor Februar 2006 in einer eigenen Wohnung gelebt. Dann würde ich es zumindest versuchen.
Ausbildungsbeihilfe gibt es erst mit Ausbildungsbeginn. Soviel ich weiß, wenn du wegen der Ausbildung weiter weg wohnen mußt.
Bleibt dir wohl nur zu jobben.
Vernünftige Keidung muss nicht nicht unbedingt teuer sein.
Kopf hoch
verstehst du den Widerspruch?Wollte ich ja alles schon, aber da ist mir gesagt worden, mein Vater würde zu viel verdienen...
Angeblich ist dein Vater nicht unterhaltspflichtig, dann würde alles, was du beantragst auch elternunabhängig berechnet werden.
Da dein vater herangezogen wird (und auch noch zuviel verdient), geht daraus ganz klar hervor, dass er unterhaltspflchtig ist.
Die Unterhaltspflicht gilt bis du deinen ersten qualifzierenden Berufsabschluss hast.
Stimmt, es steht dir was zu.sommerwind hat geschrieben:Und ich muss schauen, ob ich noch Unterhaltsansprüche habe. Nur weil ich einmal eine Berufsfachschule abgebrochen habe, soll mir nichts mehr zu stehen?
Egal von wem, es steht dir der Mindestbedarf für ALG2-Empfänger zu.
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- Bewerbungshelfer
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Hey, hab ich gestern beim Stöbern in einem anderen Chat gefunden. Vielleicht bringt es dich weiter.
Frage: "Mein Sohn ist 25 Jahre alt und hat keinen Schulabschluss. Er brach bereits drei Lehrstellen ab. Wir haben seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr. Nun muss er eine schulische Maßnahme antreten und das Arbeitsamt fordert von mir Unterhaltszahlungen, da er ALG II-Empfänger ist. Muss ich den Unterhalt zahlen? Wenn ja, wie lange?"
Antwort: Wenn Ihr Sohn derzeit keinerlei Bemühungen mehr unternimmt, eine Ausbildungsstelle zu bekommen und in der Vergangenheit bereits grundlos mehrere Lehrstellen abgebrochen hat, besteht kein Unterhaltsanspruch mehr. Daher kann auch das Arbeitsamt von Ihnen nichts verlangen.
Frage: "Was kann ich machen, dass mein vater unterhalt zahlt? muss ich ihn verklagen?"
Antwort: Solange kein vollstreckbarer Unterhaltstitel besteht und der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, muss zum Zwecke der Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung ein solcher geschaffen werden. Dies kann entweder bei minderjährigen Kindern kostenfrei über das Jugendamt versucht werden oder aber es muss geklagt werden."
Grundsätzlich endet die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern mit deren Volljährigkeit. Darüber hinaus besteht ein Unterhaltsanspruch immer dann, wenn das volljährige Kind für eine Erstausbildung bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit Ausbildungsunterhalt geltend macht.
Frage: "Mein Sohn ist 25 Jahre alt und hat keinen Schulabschluss. Er brach bereits drei Lehrstellen ab. Wir haben seit einigen Jahren keinen Kontakt mehr. Nun muss er eine schulische Maßnahme antreten und das Arbeitsamt fordert von mir Unterhaltszahlungen, da er ALG II-Empfänger ist. Muss ich den Unterhalt zahlen? Wenn ja, wie lange?"
Antwort: Wenn Ihr Sohn derzeit keinerlei Bemühungen mehr unternimmt, eine Ausbildungsstelle zu bekommen und in der Vergangenheit bereits grundlos mehrere Lehrstellen abgebrochen hat, besteht kein Unterhaltsanspruch mehr. Daher kann auch das Arbeitsamt von Ihnen nichts verlangen.
Frage: "Was kann ich machen, dass mein vater unterhalt zahlt? muss ich ihn verklagen?"
Antwort: Solange kein vollstreckbarer Unterhaltstitel besteht und der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, muss zum Zwecke der Möglichkeit einer Zwangsvollstreckung ein solcher geschaffen werden. Dies kann entweder bei minderjährigen Kindern kostenfrei über das Jugendamt versucht werden oder aber es muss geklagt werden."
Grundsätzlich endet die Unterhaltsverpflichtung gegenüber Kindern mit deren Volljährigkeit. Darüber hinaus besteht ein Unterhaltsanspruch immer dann, wenn das volljährige Kind für eine Erstausbildung bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit Ausbildungsunterhalt geltend macht.
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War damals als ich auf die FOS bin schon auf sämtlichen Ämtern: AA, JA, Landratsamt (Bafög), Sozialamt... und keiner, wirklich wahr keiner konnte bzw. wollte mir helfen. Gut das JA hat die Lohnbescheinigung meiner Eltern hergebracht, weil die sich geweigert haben, mir Auskunft zu erteilen, aber das wars. AA meinte mein Vater würde zu viel verdienen und ich sollte meine Unterhaltsansprüche beim Anwalt klären lassen ( kam ja wie gesagt nichts dabei raus) und das Bafögamt ebenfalls das gleiche. Und gestern war ich wieder beim AA zwecks BAB und da wurde mir das gleiche gesagt: Ich muss "checken", ob meine Eltern noch Unterhaltspflichtig sind.
Was soll ich da machen? Hab tierisch Angst, dass ich raus fliege, weil ich nicht richtig gekleidet bin... =(
P.S.: Um eine Lehrstelle habe ich mich reglich bemüht, kann ich behaupten. 300 Bewerbungen...
Was soll ich da machen? Hab tierisch Angst, dass ich raus fliege, weil ich nicht richtig gekleidet bin... =(
P.S.: Um eine Lehrstelle habe ich mich reglich bemüht, kann ich behaupten. 300 Bewerbungen...
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Also, die Eltern einer Freundin haben die Unterlagen auch nicht raus gerückt. Sie hat das dann beim Bafögamt so angegeben, also dass die Eltern sich weigern, ihre Gehaltsangaben zu machen und sich weigern Unterhalt zu zahlen. Sie hat dann beim Bafögamt das Geld vorgestreckt bekommen. Dann hat sich das Bafägamt bzw. das Studentenwerk weiter mit den Eltern rum gequält. So kannst Du bei den Ämtern auch auftreten, also Du sagst, dass Du kein Geld von Deinem Vater bekommst, nicht weißt wie Du für Deinen Lebensunterhalt aufkommen sollst.. dann kriegst Du auf jeden Fall Geld! Die streiten sich dann weiter mit Deinem Vater. Doch Du musst halt bestimmt auftreten, also sagen dass Du ALLES versucht hast, um das mit Deinen Vater zu klären, doch nicht weiter kommst. Dann werden die sich drum kümmern!!!
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Also angeblich soll ich es ab August wieder (mit Nachzahlung) bekommen. Vorher bekam es mein Vater überwiesen und ich war der Meinung, da er als Beamter dafür einen Ortszuschlag bekam (und es auch immer Probleme mit dem Beantragen und Überweisen gab), dass ihm dieser nicht zu steht etc etc. Deswegen habe ich jetzt zum 3x einen Antrag gestellt, dass es auf mein Konto kommt. 2x wurde es abgelehnt, da ich beweisen musste, dass er keinen Unterhalt bezahlt und Kontoauszüge nicht akzeptiert wurden. Damals habe ich 6 Monate (!!!) lang kein Kindergeld bekommen!
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Hallo,
also meine Ausbildung verläuft mehr als bescheiden...
Keiner erklärt mir was, keiner hat Zeit für mich und heute hat mein Ausbilder auch noch zu mir gesagt (wortwörtlich), dass ich die FRESSE halten soll...
Hab noch nicht mal meinen Lehrvertrag ausgehändigt gekriegt. Weiß gar nicht, wo der "rum eiert".
Hätte ich wohl doch PTA machen sollen...
Was meint ihr, muss man sich so etwas gefallen lassen?
also meine Ausbildung verläuft mehr als bescheiden...
Keiner erklärt mir was, keiner hat Zeit für mich und heute hat mein Ausbilder auch noch zu mir gesagt (wortwörtlich), dass ich die FRESSE halten soll...
Hab noch nicht mal meinen Lehrvertrag ausgehändigt gekriegt. Weiß gar nicht, wo der "rum eiert".
Hätte ich wohl doch PTA machen sollen...
Was meint ihr, muss man sich so etwas gefallen lassen?
Ganz ehrlich, von einer Firma, die die Eltern einer Volljährigen Bewerberin/Bewerber kennen lernen möchte, hätte ich die Finger gelassen. DAs ist absolut antiquiert. Versuch einen neue Ausbildung zu finden denn dort wirst du sicher auf keinen grünen Zweig kommen.
Thema Unterhalt. Ich hatte damals mein Studium abgebrochen und meine Eltern waren mir trotzdem noch weiterhin zu Unterhalt verpflichtet, weil jeder mal einmal eine Fehlentscheidung treffen kann. Hab ich schriftlich vom Gericht.
Warum scheust du dich so davor, wenn ichs richtig gelsen haben, evt. BAB zu beantragen? Das deine Eltern ihren Verdienst offen legen müssen, sollte dir egal sein. Bei mir hat sich damals das BAB darum gekümmert, ebenso als ich noch studierte das BAFÖG Amt. Ich mußte nur beweisen, das ich die Unterlagen an meinen Vater verschickt habe.
Allerdings hatte ich, kann entscheidend sein, einen Unterhaltstitel und den solltest du dir evt. doch noch besorgen, wenn du noch berechtigt bist. Geh zu einem guten FAmilienanwalt und lass dich beraten. Da du kein einkommen hast, wird i. d. R. Prozesskostenhilfe beantragt. Ansonsten bieten auch viele Amtsgerichte kostenlose Beratungstermine an.
Hatz 4 hätte keine Scheu das zu beantragen, auch wenn meine Eltern ihre Gehälter offen legen müßten.
Thema Unterhalt. Ich hatte damals mein Studium abgebrochen und meine Eltern waren mir trotzdem noch weiterhin zu Unterhalt verpflichtet, weil jeder mal einmal eine Fehlentscheidung treffen kann. Hab ich schriftlich vom Gericht.
Warum scheust du dich so davor, wenn ichs richtig gelsen haben, evt. BAB zu beantragen? Das deine Eltern ihren Verdienst offen legen müssen, sollte dir egal sein. Bei mir hat sich damals das BAB darum gekümmert, ebenso als ich noch studierte das BAFÖG Amt. Ich mußte nur beweisen, das ich die Unterlagen an meinen Vater verschickt habe.
Allerdings hatte ich, kann entscheidend sein, einen Unterhaltstitel und den solltest du dir evt. doch noch besorgen, wenn du noch berechtigt bist. Geh zu einem guten FAmilienanwalt und lass dich beraten. Da du kein einkommen hast, wird i. d. R. Prozesskostenhilfe beantragt. Ansonsten bieten auch viele Amtsgerichte kostenlose Beratungstermine an.
Hatz 4 hätte keine Scheu das zu beantragen, auch wenn meine Eltern ihre Gehälter offen legen müßten.
Automobilkauffrau läuft, wie alle kaufmännischen Ausbildungsberufe, über die IHK.
Wende dich an die. Man glaubt nicht, wie hilfsbereit die sind und was die alles erreichen können. Für Probleme während des Ausbildung gibt es genau dort Anlaufstellen, die vermitteln oder auch mahnend gegenüber dem Betrieb einschreiten können.
Und sei es nur, dass der Ausbildungsbetrieb das nicht mit dem nächsten macht, sobald du weg bist.
Gruß
Eauvive
Wende dich an die. Man glaubt nicht, wie hilfsbereit die sind und was die alles erreichen können. Für Probleme während des Ausbildung gibt es genau dort Anlaufstellen, die vermitteln oder auch mahnend gegenüber dem Betrieb einschreiten können.
Und sei es nur, dass der Ausbildungsbetrieb das nicht mit dem nächsten macht, sobald du weg bist.
Gruß
Eauvive
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Hallo,
naja habe ja ziemlich verzweifelt eine Lehrstelle gesucht...Fand es am Anfang auch komisch, dass mein Vater mit musste, aber dann wars mir egal. Aber im Nachhinein weiß ich, dass sie mich nur genommen haben, weil mein Vater neulich ein Auto dort gekauft hat und sie wahrscheinlich die Hoffnung haben, er kauft noch eines...
Das mit BAB kann ich ja nur machen, so bald ich einen Lehrvertrag in Händen halte, aber ich weiß bis heute nicht, wo der abgeblieben ist. Entweder noch in der Hauptstelle meines Ausbildungsbetriebes oder bei der IHK. (Keiner weiß was...) Kann momentan noch gar nichts beantragen.
Ist halt schade, dass es so läuft. Wusste, dass Lehrjahre keine Herrenjahre sind, aber das man deswegen sich so beschimpfen lassen muss. Macht mich schon fertig und auch traurig, mag schon gar nicht mehr aufstehen. Keiner lächelt mich an, keiner hat Zeit für mich und alles mache ich falsch
naja habe ja ziemlich verzweifelt eine Lehrstelle gesucht...Fand es am Anfang auch komisch, dass mein Vater mit musste, aber dann wars mir egal. Aber im Nachhinein weiß ich, dass sie mich nur genommen haben, weil mein Vater neulich ein Auto dort gekauft hat und sie wahrscheinlich die Hoffnung haben, er kauft noch eines...
Das mit BAB kann ich ja nur machen, so bald ich einen Lehrvertrag in Händen halte, aber ich weiß bis heute nicht, wo der abgeblieben ist. Entweder noch in der Hauptstelle meines Ausbildungsbetriebes oder bei der IHK. (Keiner weiß was...) Kann momentan noch gar nichts beantragen.
Ist halt schade, dass es so läuft. Wusste, dass Lehrjahre keine Herrenjahre sind, aber das man deswegen sich so beschimpfen lassen muss. Macht mich schon fertig und auch traurig, mag schon gar nicht mehr aufstehen. Keiner lächelt mich an, keiner hat Zeit für mich und alles mache ich falsch
Wenn du noch dort hin gehst, lass dich krank schreiben, wenn du davon wirklich krank wirst oder schon leicht depressiv bist.
Während meiner Ausbildung war eine andere Azubine auch in einem ähnlichen Betrieb untergekommen und sie war kurz davor ihre Ausbildung sein zu lassen. Wir haben unseren Chef ziemlich in die Enge getrieben und er hat es möglich gemacht, sie in unseren Betrieb zu holen. Sie blühte auf und ihr ging es psychisch wieder viel viel besser.
Ansonsten frag mal bei der Caritas etc an. Dort kannst du ein paar Gesprächsstunden bekommen um zu lernen mit der Situation umzugehen und sie geben dir auch Tipps, welche Möglichkeiten du jetzt sonst noch hast.
Während meiner Ausbildung war eine andere Azubine auch in einem ähnlichen Betrieb untergekommen und sie war kurz davor ihre Ausbildung sein zu lassen. Wir haben unseren Chef ziemlich in die Enge getrieben und er hat es möglich gemacht, sie in unseren Betrieb zu holen. Sie blühte auf und ihr ging es psychisch wieder viel viel besser.
Ansonsten frag mal bei der Caritas etc an. Dort kannst du ein paar Gesprächsstunden bekommen um zu lernen mit der Situation umzugehen und sie geben dir auch Tipps, welche Möglichkeiten du jetzt sonst noch hast.
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Jetzt muss ich mich nach einer neuen Bleibe umsehen. Habe es heute einfach nicht geschafft da noch mal hinzugehen...Bei mir kommt ja noch dazu, dass ich keinerlei Kontakt zu meinen Eltern etc.. habe, was mich dazu auch noch fertig macht.
Naja jetzt hat mein Freund Schluss gemacht und ich muss sehen, wo ich hin kann. Das ist echt alles Mist.
Naja jetzt hat mein Freund Schluss gemacht und ich muss sehen, wo ich hin kann. Das ist echt alles Mist.