Bezahlte Freistellung für ein Vorstellungsgespräch?

Fragen zum Bewerbungsgespräch und zum Interview: Welche Kleidung ist am besten? Welche Vorbereitung ist nötig? Welche Fangfragen werden gestellt? Wie bekomme ich meine Aufregung in Griff?
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Claudia
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Registriert: 13.06.2004, 21:02

Bezahlte Freistellung für ein Vorstellungsgespräch?

Beitrag von Claudia »

Hallo ihr Lieben,

die Niederlassung, in der ich arbeite, schließt zum Jahresende und alle Mitarbeiter haben die Kündigung bekommen. Ich habe diese Woche ein paar Vorstellungsgespräche und nun ist die Diskussion entbrannt, ob der Arbeitgeber mich dafür freistellen muss und wenn ja, ob bezahlt oder unbezahlt.

Zu der ersten Frage habe ich einen Artikel gefunden: http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrech ... 10369.html

Laut dem ist der AG durch das BGB zur Freistellung verpflichtet. Der letzte Abschnitt "Haben Sie ihm nach der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist Urlaub gewährt, und hat der Mitarbeiter während dessen ein Vorstellungsgespräch geführt, müssen Sie den dafür aufgewendeten Urlaub ausgleichen. Notfalls auch finanziell." sagt für mich ganz deutlich, dass es sich um bezahlte Freistellung handelt. Mein AG zweifelt aber noch. Habt ihr nicht eine zuverlässige Quelle oder wisst ihr aus Erfahrung, dass ich für Vorstellungsgespräche bezahlt freigestellt werden muss?

Ich wäre wirklich dankbar für eure Meinungen.

LG
Claudi
DarknessMaus
Beiträge: 35
Registriert: 26.07.2004, 13:53

Beitrag von DarknessMaus »

hmmmm.keine Ahnung, würd das jetzt durch den artikel so sehen wie du, aber ich hab echt kein Plan.

Hab son ähnliches Problem: Mache zurzeit ein bezahltes, einjähriges Praktikum, bevor ich meine Ausblidung anfangen möchte. Habe jetzt auch Vorstellungsgespräche. Habe meinen Chef gefragt ob ich dafür ne Fristellung bekomme(is doch "nur" Praktikum), Chef sagt nein, entweder normale Urlaubstage nehmen oder Überstunden abbummeln.
Hab dieses und nächsts Jahr aber nur je einen Tag freien Urlaubsanspruch(der Rest ist wg. Betreibsschließung). Kann ich da nich irgendwas machen?
Hase70
Beiträge: 44
Registriert: 11.09.2004, 14:20

Freistellung bei Vorstellungsgesprächen

Beitrag von Hase70 »

Hallo, habe diesen Artikel hierzu im Internet gefunden. Er ist mehr für Arbeitgeber, aber trotzdem interessant. Ich hoffe, er hilft etwas. -- Zur Not würde ich mich krankmelden. Ist zwar nicht sauber, aber ich muß mich doch vorstellen können, oder? :oops:

Gruß Hase70
izzi15
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Registriert: 05.07.2008, 16:59

Freistellung für Einstellungstest/Vorstellungsgespräch?

Beitrag von izzi15 »

Hallo,
habe schon das halbe Internet durchforstet, aber nicht wirklich was Passendes gefunden.
Muss mich mein Ausbildungsarbeitgeber für Einstellungstest usw. freistellen, wenn ich mich für eine weitere Ausbildung beworben habe?
Hoffe ihr könnt mir helfen...
Knightley
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Beiträge: 13502
Registriert: 16.03.2004, 18:52

Beitrag von Knightley »

Eventuell hilft das schon weiter:
Gemäß § 629 des BGB müssen Sie als Vorgesetzter den Arbeitnehmer hierfür freistellen. Diese Regelung gilt sowohl für befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse, als auch für Ausbildungsverhältnisse, nicht jedoch für Aushilfsarbeitsverhältnisse.
http://www.vnr.de/artikel/Freistellung+ ... Cssen.html
vanissi
Bewerbungshelfer
Beiträge: 606
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Beitrag von vanissi »

mhm rechtl. hört es sich ja an das man frei bekommen muss,nur wie verhält sich dann das verhältnis zw. dem jetzigen ag und dem azubi.

mal angenommen die bewerbungen fallen auf nicht fruchtbaren boden....dann müsste man sich ja mit dem leicht gesäuerten ag abfinden der dann best auch k. gutes zwischenzeugnis ausstellt.
izzi15
Beiträge: 6
Registriert: 05.07.2008, 16:59

Beitrag von izzi15 »

Hmm... oben in dem Zitat heißt es "nach Kündigung". Aber gekündigt bin ich ja noch nicht. Nur mein Ausbildungsvertrag läuft im Januar aus... :?:
vanissi
Bewerbungshelfer
Beiträge: 606
Registriert: 10.07.2007, 20:05

Beitrag von vanissi »

ach so sorry...dan hab ich das falsch gelesen..dachte du würdest dich während der ausbildung noch bewerbung und nicht gegen ende der ausbildung.
Gizzeh
Beiträge: 2
Registriert: 12.07.2017, 00:21

Gesetzliche Freistellung fuer Vorstellungsgespraeche

Beitrag von Gizzeh »

Hallo,

ich bin vor kurzem mit dem Studium fertig geworden und habe nicht sofort etwas passendes als das gefunden, was ich studiert habe. Um meine Lebensunterhaltungskosten decken zu können, arbeite ich derzeit in meinem alten Beruf, den ich vor dem Studium ausgeübt habe. Ich bin in der Probezeit und bewerbe mich natürlich weiterhin, um etwas zu finden was meiner Qualifikation (Studium) entspricht.

Jetzt zum Problem:
Ich bewerbe mich deutschlandweit und muss zu Vorstellunggesprächen auch dementsprechend weit reisen, was viel Zeit in anspruch nimmt. Also mal eben nach der Arbeit zum Vorstellungsgespräch fahren ist in vielen Fällen nicht drin.

-Urlaub nehmen ist auch nur bedingt möglich, da mein Urlaubsanspruch im Moment weniger als 2 Tage ist.

-Überstunden anhäufen/abfeiern ist auch nicht möglich - "Feste Arbeitszeiten, wer länger bleibt hat selber schuld"

Kann man sich für Vorstellungsgespräche ggf. sogar gesetzlich freistellen lassen?
Naja, vielleicht kennt sich ja der ein oder andere aus, oder jemand hatte schonmal die gleiche Situation und kann mir sagen wie er es gelöst hat.
Würde mich über Vorschläge und Anregungen freuen.

Liebe Grüße
Jameson
Beiträge: 145
Registriert: 10.04.2017, 12:22

Re: Gesetzliche Freistellung fuer Vorstellungsgespraeche

Beitrag von Jameson »

Gizzeh hat geschrieben: Kann man sich für Vorstellungsgespräche ggf. sogar gesetzlich freistellen lassen?
Arbeitgeber sind verpflichtet Mitarbeiter für Vorstellungsgespräche bezahlt freizustellen, wenn sie aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber auf Arbeitsplatzsuche sind. Grundlage hierfür ist der §629 BGB, welcher sagt: Nach der Kündigung eines dauernden Dienstverhältnisses hat der Dienstberechtigte dem Verpflichteten auf Verlangen angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Dienstverhältnisses zu gewähren.

Dies ist bei dir aber offenbar nicht gegeben. Bleibt dir also nur dafür deinen Jahresurlaub zu investieren oder aber deinen Arbeitgeber um unbezahlten Urlaub zu bitten. Ob er da mitspielt?
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