Bewerbung nach fristloser Kündigung in derselben Fakultät
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Bewerbung nach fristloser Kündigung in derselben Fakultät
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich hoffe, es kann mir Jemand hier mit meiner Situation weiterhelfen. Ich bin noch sehr jung (19) und habe an einer Universität wenige Monate als studentische Hilfskraft gearbeitet. Vor ein paar Monaten wurde ich dort fristlos gekündigt, weil ich einen großen Fehler gemacht habe. Ich bereue alles, was geschehen ist, sehr und schäme mich unendlich dafür. Mit meinem Chef habe ich einen Aufhebungsvertrag geschlossen, um zumindest das Datum auf den 30. zu bekommen und nach außen hin den Schein zu wahren, dass ich selbst gegangen bin. Auch in meiner Personalakte oder im Personalsystem der Fakultät wollte er keinen Vermerk machen, dass etwas vorgefallen ist.
Nun wurde mir an derselben Fakultät (also ein anderer Chef, aber derselben Fachrichtung) aufgrund meiner guten Noten schnell wieder eine Beschäftigung als studentische Aushilfe angeboten. Ich würde mich dort gerne bewerben, aber ich weiß nicht, wie ich mit meiner Vorbeschäftigung umgehen soll.
Ich habe nur 6 Monate dort gearbeitet und mir wurde die Ausstellung eines Zeugnisses verweigert. Ich würde diese Tätigkeit gerne in meinem Lebenslauf unterschlagen und noch einmal "neu anfangen". Mir scheint die Zeit zu kurz und ich habe Angst, dass man bei meinem alten Chef anruft und in Erfahrung bringt, was geschehen ist. Unsere Uni ist wirklich ein Dorf und die Chefs kennen sich alle.
Weiterhin laufen diese Beschäftigungsverhältnisse alle über dieselbe Personalverwaltung und dieselbe Sachbearbeiterin und ich habe Angst, dass diese etwas "ausplaudern". Also von meinem Aufhebungsvertrag und der Tatsache, dass ich vorher schon mal bei Jemandem an der Uni gearbeitet habe.
Ich habe wirklich keine Erfahrung mit dem Arbeitsmarkt und der Funktionsweise solcher Personalverwaltungen und hoffe, dass mir Jemand von euch einen Rat geben kann, wie ich mich nun verhalten soll?
Ich überlege im Moment eher, mich nicht zu bewerben und erstmal Gras über die Sache wachsen zu lassen. Aber andererseits möchte ich mich auch nicht unterkriegen lassen...
Danke schon mal für alle Antworten!
ich hoffe, es kann mir Jemand hier mit meiner Situation weiterhelfen. Ich bin noch sehr jung (19) und habe an einer Universität wenige Monate als studentische Hilfskraft gearbeitet. Vor ein paar Monaten wurde ich dort fristlos gekündigt, weil ich einen großen Fehler gemacht habe. Ich bereue alles, was geschehen ist, sehr und schäme mich unendlich dafür. Mit meinem Chef habe ich einen Aufhebungsvertrag geschlossen, um zumindest das Datum auf den 30. zu bekommen und nach außen hin den Schein zu wahren, dass ich selbst gegangen bin. Auch in meiner Personalakte oder im Personalsystem der Fakultät wollte er keinen Vermerk machen, dass etwas vorgefallen ist.
Nun wurde mir an derselben Fakultät (also ein anderer Chef, aber derselben Fachrichtung) aufgrund meiner guten Noten schnell wieder eine Beschäftigung als studentische Aushilfe angeboten. Ich würde mich dort gerne bewerben, aber ich weiß nicht, wie ich mit meiner Vorbeschäftigung umgehen soll.
Ich habe nur 6 Monate dort gearbeitet und mir wurde die Ausstellung eines Zeugnisses verweigert. Ich würde diese Tätigkeit gerne in meinem Lebenslauf unterschlagen und noch einmal "neu anfangen". Mir scheint die Zeit zu kurz und ich habe Angst, dass man bei meinem alten Chef anruft und in Erfahrung bringt, was geschehen ist. Unsere Uni ist wirklich ein Dorf und die Chefs kennen sich alle.
Weiterhin laufen diese Beschäftigungsverhältnisse alle über dieselbe Personalverwaltung und dieselbe Sachbearbeiterin und ich habe Angst, dass diese etwas "ausplaudern". Also von meinem Aufhebungsvertrag und der Tatsache, dass ich vorher schon mal bei Jemandem an der Uni gearbeitet habe.
Ich habe wirklich keine Erfahrung mit dem Arbeitsmarkt und der Funktionsweise solcher Personalverwaltungen und hoffe, dass mir Jemand von euch einen Rat geben kann, wie ich mich nun verhalten soll?
Ich überlege im Moment eher, mich nicht zu bewerben und erstmal Gras über die Sache wachsen zu lassen. Aber andererseits möchte ich mich auch nicht unterkriegen lassen...
Danke schon mal für alle Antworten!
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Unbedingt offen damit umgehen. Am Ende kommt es so oder so raus, da kannst du sicher sein.
Es kommt halt etwas drauf an "was du getan hast". Du musst es hier natürlich nicht erzählen, aber es bleiben dir eigentlich nur 2 Möglichkeiten.
1. Du kannst dich bewerben, müsstest aber spätestens bei VG den Vorfall von dir aus ansprechen und klar darlegen (evt. sogar vorher)
oder
2. Du redest mit deinem ehemaligen Chef und bittest ihn um erstens Diskretion und zweitens möglicherweise ein gutes Wort einzulegen? Das hat aber nur chancen, wenn a) dein Verstoss absolut nichts mit deinen Arbeitsfähigkeiten zu tun hatte und b) du Sie vollkommen überzeugen kannst, dass so etwas nie und nimmer wieder vorkommen würde.
Persönlich würde ich zu ersterem Raten, da ich im 2. wenig Chancen sehe, so wie du es beschrieben hast. In welchem Verhältnis seit ihr denn auseinander?
So oder so wird es vermutlich rauskommen und thematisiert werden. Wenn du die Stelle wirklich willst, gilt Ehrlichkeit und um eine 2. Chance bitten. Aber eine Garantie, dass das klappen wird, kann dir niemand geben.
Es kommt halt etwas drauf an "was du getan hast". Du musst es hier natürlich nicht erzählen, aber es bleiben dir eigentlich nur 2 Möglichkeiten.
1. Du kannst dich bewerben, müsstest aber spätestens bei VG den Vorfall von dir aus ansprechen und klar darlegen (evt. sogar vorher)
oder
2. Du redest mit deinem ehemaligen Chef und bittest ihn um erstens Diskretion und zweitens möglicherweise ein gutes Wort einzulegen? Das hat aber nur chancen, wenn a) dein Verstoss absolut nichts mit deinen Arbeitsfähigkeiten zu tun hatte und b) du Sie vollkommen überzeugen kannst, dass so etwas nie und nimmer wieder vorkommen würde.
Persönlich würde ich zu ersterem Raten, da ich im 2. wenig Chancen sehe, so wie du es beschrieben hast. In welchem Verhältnis seit ihr denn auseinander?
So oder so wird es vermutlich rauskommen und thematisiert werden. Wenn du die Stelle wirklich willst, gilt Ehrlichkeit und um eine 2. Chance bitten. Aber eine Garantie, dass das klappen wird, kann dir niemand geben.
Re: Bewerbung nach fristloser Kündigung in derselben Fakultä
Kannst du die Situation einmal genauer erklären? Auf den ersten Blick hören diese beiden Sätze sich für mich etwas widersprüchlich an. Was heisst in diesem Zusammenhang denn "angeboten"? Wer hat das getan und wie kam das? Und welche Rolle soll eine (formell nachgereichte?) "Bewerbung" jetzt noch spielen?Trinchen123 hat geschrieben:Nun wurde mir an derselben Fakultät [...] schnell wieder eine Beschäftigung als studentische Aushilfe angeboten. Ich würde mich dort gerne bewerben
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Ich tendiere momentan auch sehr dazu, offen mit der Situation umzugehen, da ich gut erklären kann, weshalb so etwas nie wieder passieren wird. Der Vorfall hatte überhaupt nichts mit der Qualität meiner Arbeit zu tun und war auch nicht rechtswidrig (kein Diebstahl etc.). Es ist eher so, dass ich mich durch Unwissenheit und Naivität unprofessionell verhalten und somit den Ruf meines Chefs geschädigt habe. Ein Grund für eine fristlose Kündigung wäre das wohl eher nicht gewesen, so wie ich das nun nach eigenen Recherchen herausgefunden habe.
Wir haben uns im Guten getrennt, also es gab keinen Streit. Ich habe mich entschuldigt und den Fehler eingeräumt.
Die neue Stelle wurde mir in dem Sinne angeboten als dass man nur einer begrenzten Zahl von Personen eine Nachricht zukommen lassen hat, dass die Stelle frei ist mit dem Wunsch, dass man sich doch bitte bewerben möge. Ich wurde also persönlich zu einer Bewerbung aufgefordert.
Wir haben uns im Guten getrennt, also es gab keinen Streit. Ich habe mich entschuldigt und den Fehler eingeräumt.
Die neue Stelle wurde mir in dem Sinne angeboten als dass man nur einer begrenzten Zahl von Personen eine Nachricht zukommen lassen hat, dass die Stelle frei ist mit dem Wunsch, dass man sich doch bitte bewerben möge. Ich wurde also persönlich zu einer Bewerbung aufgefordert.
Dann würde ich auch genau das tun: Auf diese Aufforderung antworten und ganz normal schreiben, was Du halt so kannst und willst. Alles andere ist nicht Deine Sache. Ich würde überhaupt nicht darüber nachdenken, wer wohl wem was wann warum erzählt. Der wollte Deine Bewerbung - und bekommt sie. Alles andere wird sich zeigen...
Ich habe nur 6 Monate dort gearbeitet und mir wurde die Ausstellung eines Zeugnisses verweigert.
Egal warum es zu einem Aufhebungsvertrag gekommen ist: ein AG darf dir ein Arbeitszeugnis nicht einfach verweigern. Du hättest dir bspw. ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen lassen können, ohne Bewertung der Leistungen und des Verhaltens.
Weiterhin laufen diese Beschäftigungsverhältnisse alle über dieselbe Personalverwaltung und dieselbe Sachbearbeiterin und ich habe Angst, dass diese etwas "ausplaudern".
Ja, das könnte durchaus passieren. Außerdem bist du auch nicht über das Arbeitsverhältnis dieser Chefs informiert. Ggf. haben die sich schon über deinen Fall unterhalten.
Ich überlege im Moment eher, mich nicht zu bewerben und erstmal Gras über die Sache wachsen zu lassen. Aber andererseits möchte ich mich auch nicht unterkriegen lassen...
Nun, du bist hauptberuflich Student. Das ist am wichtigsten. Darüber hinaus kannst du dir doch anderweitig Aushilfs-Beschäftigungen aktiv suchen und ausüben.
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Also bei fristloser Kündigung habe ich auch sofort an Diebstahl gedacht. Ich finde, die ganze Situation ist relativ schwer zu durchschauen, besonders für einen Außenstehenden.
Je nachdem, was der Fehler war, könntest du offensiv damit umgehen und es bei deinem neuen Chef ansprechen, bevor es zu einem neuen Aebeitsverhältnis kommt.
Du kannst auch abwarten, ob es von alleine rauskommt, das könnte dann uU etwas peinlich werden.
Vielleicht findest du aber beim Ansprechen auch raus, dass dein neuer Chef das schon weiß.
Keine Ahnung, es gibt wirklich viele Möglichkeiten und ohne die Situation im Detail zu kennen, kann man wohl wirklich nicht gut was raten.
Je nachdem, was der Fehler war, könntest du offensiv damit umgehen und es bei deinem neuen Chef ansprechen, bevor es zu einem neuen Aebeitsverhältnis kommt.
Du kannst auch abwarten, ob es von alleine rauskommt, das könnte dann uU etwas peinlich werden.
Vielleicht findest du aber beim Ansprechen auch raus, dass dein neuer Chef das schon weiß.
Keine Ahnung, es gibt wirklich viele Möglichkeiten und ohne die Situation im Detail zu kennen, kann man wohl wirklich nicht gut was raten.
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Ich danke euch trotzdem für Eure Antworten! Im Nachhinein kommt mir der Grund für meinen Rausschmiss ein wenig lächerlich und gesucht vor. Ich habe mich damals so geschämt, dass ich dachte, ich hätte die größte Katastrophe aller Zeiten verzapft, aber in Wahrheit war es eher eine Kleinigkeit, die keine wirklichen Folgen hatte.
Von so etwas wie Diebstahl oder Veruntreuung oder Beleidigung bin ich SEHR weit entfernt gewesen.
Ich werde die Bewerbung jetzt einfach abschicken und mich im Vorstellungsgespräch erklären. Falls ich vorher eine Absage bekomme, dann ist es ebenso.
Eine Frage habe ich aber noch: Wenn die Frage nach meiner Vorbeschäftigung kommt, also so ganz allgemein, soll ich dann gleich mit der Tür ins Haus fallen? Wo soll ich dann anfangen? Ich kann ja nicht einfach von meinen Tätigkeiten erzählen...
Von so etwas wie Diebstahl oder Veruntreuung oder Beleidigung bin ich SEHR weit entfernt gewesen.
Ich werde die Bewerbung jetzt einfach abschicken und mich im Vorstellungsgespräch erklären. Falls ich vorher eine Absage bekomme, dann ist es ebenso.
Eine Frage habe ich aber noch: Wenn die Frage nach meiner Vorbeschäftigung kommt, also so ganz allgemein, soll ich dann gleich mit der Tür ins Haus fallen? Wo soll ich dann anfangen? Ich kann ja nicht einfach von meinen Tätigkeiten erzählen...
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Irgendwie widerspricht sich das doch.
Wie das dann eine "Kleinigkeit" sein soll, verstehe ich beim besten Willen nicht. Kann sein, dass man das so empfindet, dass doch kein großer Schaden entstanden ist, aber das sieht der Geschädigte bestimmt anders.
Falls deine (fristlose) Kündigung durch den AG also rechtmäßig war, wie du hier sagst, dann ist es bestimmt keine Kleinigkeit gewesen. Ich verstehe, dass du aus deinem Fehler gelernt hast und ihn nicht wieder begehen würdest, aber mit den Konsequenzen musst du schon leben.
Trinchen123 hat geschrieben:Aber ich werde meine Vorbeschäftigung nicht verschweigen können. Irgendwann kommt das raus, ganz sicher, und dann kann ich definitiv fristlos gekündigt werden :/
Irgendwie verstehe ich das alles nicht. Die Liste der Gründe, warum ein Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden kann, ist extrem kurz. So gut wie immer setzt eine fristlose Kündigung ein gesetzwidriges Verhalten voraus. Man muss den Arbeitgeber schon schädigen, sei es durch Diebstahl, Betrug, Beleidung oder körperliche Gewalt. Dazu zählt beispielsweise Datenklau oder auch Betrug bei der Arbeitszeiterfassung. Und se.xuelle Belästigung. Neuerdings gibt's wohl auch Fälle, in denen sehr fremdenfeindliche Aussagen, die bewiesen werden können, zu fristlosen Kündigungen führen.Trinchen123 hat geschrieben: Ich danke euch trotzdem für Eure Antworten! Im Nachhinein kommt mir der Grund für meinen Rausschmiss ein wenig lächerlich und gesucht vor. Ich habe mich damals so geschämt, dass ich dachte, ich hätte die größte Katastrophe aller Zeiten verzapft, aber in Wahrheit war es eher eine Kleinigkeit, die keine wirklichen Folgen hatte.
Von so etwas wie Diebstahl oder Veruntreuung oder Beleidigung bin ich SEHR weit entfernt gewesen.
Wie das dann eine "Kleinigkeit" sein soll, verstehe ich beim besten Willen nicht. Kann sein, dass man das so empfindet, dass doch kein großer Schaden entstanden ist, aber das sieht der Geschädigte bestimmt anders.
Falls deine (fristlose) Kündigung durch den AG also rechtmäßig war, wie du hier sagst, dann ist es bestimmt keine Kleinigkeit gewesen. Ich verstehe, dass du aus deinem Fehler gelernt hast und ihn nicht wieder begehen würdest, aber mit den Konsequenzen musst du schon leben.
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