Bewerbung in A5 sinnvoll?
Bewerbung in A5 sinnvoll?
Was ist davon zu halten, mal eine Bewerbung im Din A 5 Format zu erstellen und auch in einem DIN A 5 Umschlag zu verschicken (mit allen nötigen Unterlagen)
Das hätte den Vorteil, dass sich die Bewerbung sofort von den anderen unterscheidet und der ganz große Vorteil:
Der Personalmitarbeiter muss den Brief ganz nach oben legen, damit der Stapel mit den Bewerbungen nicht umkippt. Der Brief wird dann wahrscheinlich auch als erstes gelesen.
So eine Bewerbungsmappe komplett in DIN A 5 zu erstellen ist aber recht umständlich und mühsam.
Kann man so was gelegentlich probieren oder ist davon abzuraten (Wird ja doch auch recht klein, alles auf A5 runter zu kopieren und sieht vielleicht doch komisch aus) Ich bin mir da nicht so schlüssig.
Das hätte den Vorteil, dass sich die Bewerbung sofort von den anderen unterscheidet und der ganz große Vorteil:
Der Personalmitarbeiter muss den Brief ganz nach oben legen, damit der Stapel mit den Bewerbungen nicht umkippt. Der Brief wird dann wahrscheinlich auch als erstes gelesen.
So eine Bewerbungsmappe komplett in DIN A 5 zu erstellen ist aber recht umständlich und mühsam.
Kann man so was gelegentlich probieren oder ist davon abzuraten (Wird ja doch auch recht klein, alles auf A5 runter zu kopieren und sieht vielleicht doch komisch aus) Ich bin mir da nicht so schlüssig.
Von Tricks dieser Art gibt es eine ganze Reihe... und letztlich zielen sie alle darauf ab, den Empfänger des Briefs an seiner Arbeit zu hindern bzw. ihm den Willen des Bewerbers aufzwingen zu wollen. Glaubst Du, da hat derjenige, der sich am längeren Hebel sieht, Bock drauf, Denis? Ich kann Chancen nur beipflichten: Das Thema "Papierkorb" ist real...
Papierkorb hört sich so böse an, ich bevorzuge "runde Ablage"
Mal ganz davon abgesehen, dass Papierbewerbungen bei uns kein Thema mehr sind, kann ich mir gut vorstellen, dass kleinere Formate einfach mal schnell unter irgendeinen Stapel untergemüllt sind und damit erstmal für eine ganze Weile verschwinden.
Mal ganz davon abgesehen, dass Papierbewerbungen bei uns kein Thema mehr sind, kann ich mir gut vorstellen, dass kleinere Formate einfach mal schnell unter irgendeinen Stapel untergemüllt sind und damit erstmal für eine ganze Weile verschwinden.
Ein Kompromiss könnte ja dann A3 sein: auffallend und nützlich als Transportunterlage für alle Bewerbungen, alles gut lesbar, passt nicht so einfach in den Papierkorb, eventuell zusätzlich Bewehrung in Bewerbungsmappe einbauen (eine Leder-Bewerbungsmappe kann bspw. nicht so einfach zerrissen werden).
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darf ich mal die frage in den raum werfen:
papierkorb - darf ein unternehmen ganze dossiers, die auf ausgeschriebene stellen (inkl. wunsch nach schriftlichen dossiers) eingesandt wurden, einfach so dem recycling übergeben, wenn sie vom bewerber nix wollen?
(bisher hatte ich die regel "man zeigt dem betrieb seine daten (auf papier) für die bewerbung, und überlässt ihm diese bei anstellung" - stichwort: besitz und eigentum; gilt die noch? war die jemals richtig?)
papierkorb - darf ein unternehmen ganze dossiers, die auf ausgeschriebene stellen (inkl. wunsch nach schriftlichen dossiers) eingesandt wurden, einfach so dem recycling übergeben, wenn sie vom bewerber nix wollen?
(bisher hatte ich die regel "man zeigt dem betrieb seine daten (auf papier) für die bewerbung, und überlässt ihm diese bei anstellung" - stichwort: besitz und eigentum; gilt die noch? war die jemals richtig?)
oh, Besitz und Eigentum: willkommen im Sachenrecht (welches nach meinem damaligen Dozenten in der Praxis so gut wie keine Rolle spielt)!
Im Prinzip hast du schon Recht. Juristisch sehe ich den Eigentumsübergang jetzt nicht. Demnach darf der unmittelbare Besitzer deine Unterlagen nicht der runden Ablage zuführen.
Wenn ich dein Fahrrad verkaufe, was du mir geliehen hast, dann bleibst du immer noch Eigentümer, weil kein Eigentumsübergang stattfinden kann, wenn der Verkäufer kein Eigentum an der Sache hatte. Dann hat man einen Herausgabeanspruch.
Allerdings ist das deutsches Recht und das ist eh anders als in allen anderen Ländern der Welt. Nur wir haben das Abstraktionsprinzip! Von daher kann ich dir nicht sagen, wie das in der Schweiz aussieht.
Im Prinzip hast du schon Recht. Juristisch sehe ich den Eigentumsübergang jetzt nicht. Demnach darf der unmittelbare Besitzer deine Unterlagen nicht der runden Ablage zuführen.
Wenn ich dein Fahrrad verkaufe, was du mir geliehen hast, dann bleibst du immer noch Eigentümer, weil kein Eigentumsübergang stattfinden kann, wenn der Verkäufer kein Eigentum an der Sache hatte. Dann hat man einen Herausgabeanspruch.
Allerdings ist das deutsches Recht und das ist eh anders als in allen anderen Ländern der Welt. Nur wir haben das Abstraktionsprinzip! Von daher kann ich dir nicht sagen, wie das in der Schweiz aussieht.
Durch eine Stellenausschreibung entsteht eine Aufforderung Unterlagen zu zu senden und diese müssen auch wieder zurück gesandt werden. Da kann man sogar per Anwalt agieren.
Initiativbewerbungen dürfen im Müll entsorgt werden.
Gewöhnlich ist es aber so, dass viele Firmen auch Unterlagen im Müll entsorgen, weil sie kein Geld für Rückporto haben. Bei solchen Firmen will aber auch niemand gerne arbeiten
Initiativbewerbungen dürfen im Müll entsorgt werden.
Gewöhnlich ist es aber so, dass viele Firmen auch Unterlagen im Müll entsorgen, weil sie kein Geld für Rückporto haben. Bei solchen Firmen will aber auch niemand gerne arbeiten