Bewerbung beim Öffentlichen Dienst
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Bewerbung beim Öffentlichen Dienst
Welche Chance hat man als externer Bewerber gegenüber internen Bewerber bei Bundesbehörden?
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Welche Chance hat man als externer Bewerber gegenüber internen Bewerber bei Bundesbehörden?
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich habe mich nunmehr 20mal auf verschiedene Stellen bei Bundesbehörden beworben. Leider wurde ich, obwohl ich alle objektiven Voraussetungen erfüllt habe (Sehr guter Hochschulabschluß, Auslandspraktika, Fremdsprachen u.s.w) nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Mittlerweile habe ich erfahren, das bis auf zweimal, immer ein interner Bewerber(bereits in der Behörde arbeitet) die Stelle bekommen hat.
Was läuft da falsch?
Kann mir jemand weiterhelfen? Ich habe mich nunmehr 20mal auf verschiedene Stellen bei Bundesbehörden beworben. Leider wurde ich, obwohl ich alle objektiven Voraussetungen erfüllt habe (Sehr guter Hochschulabschluß, Auslandspraktika, Fremdsprachen u.s.w) nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen.
Mittlerweile habe ich erfahren, das bis auf zweimal, immer ein interner Bewerber(bereits in der Behörde arbeitet) die Stelle bekommen hat.
Was läuft da falsch?
auf welcher Ebene willst du denn einsteigen?
für den höheren Dienst benötigst Du zwingend ein Uni-Dipl (oder höher) FH reicht nicht! ( oder einen Master, dann egal ob Uni oder FH )
wie die spezielle Einweisung auf den Dienstposten abläuft weiss ich leider nicht
für den gehobenen Dienst reicht eine mind. gute Fachhochschulreife (Gesamtschnitt nicht unter 2,5 besser unter 2,0 und insbesonders bei Deutsch, Mathe und Englisch sollte möglichst keine 3 auftauchen), weil sich daran immer 3 Jahre als Anwärter an einer (nichtöffentlichen)FH anschließen
für den mittleren Dienst reicht ein mind guter Realschulabschluss (Deutsch, Mathe, Englisch möglichst keine 3), dann 2Jahre Ausbildung als Anwärter
rückst Du im mittleren Dienst mit Hochschulabschluß an, greift sich jeder Personaler zu recht an den Kopf
im gehobenen Dienst ist das aber durchaus möglich
zudem gibt es noch Altersgrenzen (weis ich jetzt nicht genau, glaube bis 31Jahre) die für Schwerbeschädigte höher liegen (auch keine konkrete Ahnung)
Ich habe das Glück einen Sonderstatus zu besitzen, der die Altersgrenzen für mich ausser Kraft setzt. Daher weiss ich auch die konkreten Grenzen nicht, weil es mich wenig interessiert.
Falls Du dich auf eine konkret ausgeschriebene Stelle bewirbst, die ohne weitere Ausbildung zu besetzen ist, gebe ich dir Recht.
Erst wird intern geschoben weil genug personelle Überhänge bestehen, die nicht so einfach entlassen werden können - Qualifikation erstmal egal, die werden/müssen das halt schaffen. Geht das Ganze doch vor den Baum kommt eventuell ein Externer zum Zug.
Letztes Jahr hatte ich das Gleiche erlebt als ich mich auch eine Stelle als Sachberabeiter (beim Wasserwerk) für Widerspüche bewarb.
Als ich meine Absage telefonisch (weit nach dem angekündigten Rückmeldungstermin) einholte und anschliessend meine Mappe persönlich abgeholt habe, war diese noch nichtmal angerührt! (habe das an einigen Details erkannt)
Wenig später und über 6 Ecken erfuhr ich, dass die Stelle schon vor öffentlicher (proforma) Ausschreibung vergeben war, natürlich intern...
Von gelaufenen Bewerbungsgesprächen wusste natürlich auch niemand etwas...
Es waren bestimmt noch 50 oder mehr Bewerbungen für diese Stelle auf dem Haufen. Nichts als Aufwand wg. blödsinnigen Bestimmungen für alle Beteiligten!
Selbst wenn ein externer Bewerber so eine Stelle abfasst, kann er zu 95%sicher sein einen Zeitvertrag aufgedrückt zu bekommen. Wenn sich dann in dieser Zeit doch noch internes Personal "untergebracht" werden muß war's das dann auch.
für den höheren Dienst benötigst Du zwingend ein Uni-Dipl (oder höher) FH reicht nicht! ( oder einen Master, dann egal ob Uni oder FH )
wie die spezielle Einweisung auf den Dienstposten abläuft weiss ich leider nicht
für den gehobenen Dienst reicht eine mind. gute Fachhochschulreife (Gesamtschnitt nicht unter 2,5 besser unter 2,0 und insbesonders bei Deutsch, Mathe und Englisch sollte möglichst keine 3 auftauchen), weil sich daran immer 3 Jahre als Anwärter an einer (nichtöffentlichen)FH anschließen
für den mittleren Dienst reicht ein mind guter Realschulabschluss (Deutsch, Mathe, Englisch möglichst keine 3), dann 2Jahre Ausbildung als Anwärter
rückst Du im mittleren Dienst mit Hochschulabschluß an, greift sich jeder Personaler zu recht an den Kopf
im gehobenen Dienst ist das aber durchaus möglich
zudem gibt es noch Altersgrenzen (weis ich jetzt nicht genau, glaube bis 31Jahre) die für Schwerbeschädigte höher liegen (auch keine konkrete Ahnung)
Ich habe das Glück einen Sonderstatus zu besitzen, der die Altersgrenzen für mich ausser Kraft setzt. Daher weiss ich auch die konkreten Grenzen nicht, weil es mich wenig interessiert.
Falls Du dich auf eine konkret ausgeschriebene Stelle bewirbst, die ohne weitere Ausbildung zu besetzen ist, gebe ich dir Recht.
Erst wird intern geschoben weil genug personelle Überhänge bestehen, die nicht so einfach entlassen werden können - Qualifikation erstmal egal, die werden/müssen das halt schaffen. Geht das Ganze doch vor den Baum kommt eventuell ein Externer zum Zug.
Letztes Jahr hatte ich das Gleiche erlebt als ich mich auch eine Stelle als Sachberabeiter (beim Wasserwerk) für Widerspüche bewarb.
Als ich meine Absage telefonisch (weit nach dem angekündigten Rückmeldungstermin) einholte und anschliessend meine Mappe persönlich abgeholt habe, war diese noch nichtmal angerührt! (habe das an einigen Details erkannt)
Wenig später und über 6 Ecken erfuhr ich, dass die Stelle schon vor öffentlicher (proforma) Ausschreibung vergeben war, natürlich intern...
Von gelaufenen Bewerbungsgesprächen wusste natürlich auch niemand etwas...
Es waren bestimmt noch 50 oder mehr Bewerbungen für diese Stelle auf dem Haufen. Nichts als Aufwand wg. blödsinnigen Bestimmungen für alle Beteiligten!
Selbst wenn ein externer Bewerber so eine Stelle abfasst, kann er zu 95%sicher sein einen Zeitvertrag aufgedrückt zu bekommen. Wenn sich dann in dieser Zeit doch noch internes Personal "untergebracht" werden muß war's das dann auch.
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Ich gebe Dir recht, dass ganze Verfahren ist böd. Man muss allerdings sagen, dass sich die jeweilige Behörde auf dünnem Eis befindet, den legal sind diese Machenschaften nicht. Im Prinzip müssen alle Bewerber gleich behandelt werden. Wenn Du Indizien findest, dass Du ungerecht gegenüber Mitbewerbern behandet wurdest, besteht die Möglichkeit dagegen zu klagen. Der Arbeitgeber ist dann in Beweispflicht. Was meinst Du, wieviele sich in den Öffentlichen Dienst eingeklagt haben. Ich denke, dass man sich nicht alles gefallen lassen soll. Vorallem nicht mit Arbeitgeber, die von Steuergeldern existieren.
In meinem Fall, ich habe einen sehr guten FH Abschluß, mehrere Auslandspraktika und trotzdem werde ich nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl ich mehr als alle objektiven Einstellungsvoraussetzungen erfülle. Ich habe jetzt noch eine Bewerbung laufen. Falls ich diesmal wieder nicht zu Vorstellungsgespräch eingeladen werde, lasse ich dies von einen Arbeitsrechtler prüfen.
In meinem Fall, ich habe einen sehr guten FH Abschluß, mehrere Auslandspraktika und trotzdem werde ich nicht einmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen, obwohl ich mehr als alle objektiven Einstellungsvoraussetzungen erfülle. Ich habe jetzt noch eine Bewerbung laufen. Falls ich diesmal wieder nicht zu Vorstellungsgespräch eingeladen werde, lasse ich dies von einen Arbeitsrechtler prüfen.
Ok, Du willst als per Seiteneinstieg hinein.
Sinn der öffentlichen Ausschreibung soll ja sein DEN Besten für den Job zu finden und eigentlich nicht nur um einen personellen Überhang aufzunehmen.
Irgendwo gibt es (Achtung Hörensagen) aber wohl auch eine Regelung, nach der intern besetzt werden soll, wenn Eignung usw. gleichwertig mit dem Externen Bewerber ist.
Das setzt jedoch voraus, dass man auch Externe bewertet d.h. nicht nur nach Zeugnis/Abschluss-Lage, sondern auch im Gespräch.
Solltest Du klagen, ist bei Nachweis eines schuldhaften Versämnisses bzw. einer absichtlichen Nichtbeachtung bis zu 3 Monatsgehälter drin (selbst wenn du nach objektiver Prüfung nicht genommen worden wärst, wenn die Wahl höchstwahrscheinlich auf Dich als Besten gefallen wäre, dann noch mehr)
Ich betone: alles ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt und habe mir das auch nur angelesen und laienhaft abgeleitet
Also zum Anwalt und mal den Nachweis der objetiven Entscheidungsfindung einfordern lassen.
Mir ging es erst kürzlich ähnlich. Einladung zum Test, ich bin mir sicher sehr gut abgeschnitten zu haben - aber keine Einladung zum Gespräch!
Auf meinen Anruf hin, hat das Bübchen (Mitte 20) welches beim Test dabei war etwas das zittern in der Stimme bekommen, als ich seine Objektivität in Frage stellte und mir vorbehielt die Testergebnisse einsehen zu wollen
Etwas später kam offiziell die Absage. Der Wortlaut war sehr vage formuliert um nur keinen Angriffspunkt zu geben, also nicht etwa "Aufgrund ihrer Ergebnisse...." usw.
Da habe ich auch kurz überlegt zu klagen, aber die Nerven wollte ich nicht investieren.
Davon wird wahrscheinlich auch ausgegangen: Das 99,5% der so veräppelten aus Unkenntnis, Geldmangel, Nervenschwäche oder sonstigen Gründen nicht klagen wird. Aber das trifft nicht nur auf den öffentlichen Dienst zu.
Sinn der öffentlichen Ausschreibung soll ja sein DEN Besten für den Job zu finden und eigentlich nicht nur um einen personellen Überhang aufzunehmen.
Irgendwo gibt es (Achtung Hörensagen) aber wohl auch eine Regelung, nach der intern besetzt werden soll, wenn Eignung usw. gleichwertig mit dem Externen Bewerber ist.
Das setzt jedoch voraus, dass man auch Externe bewertet d.h. nicht nur nach Zeugnis/Abschluss-Lage, sondern auch im Gespräch.
Solltest Du klagen, ist bei Nachweis eines schuldhaften Versämnisses bzw. einer absichtlichen Nichtbeachtung bis zu 3 Monatsgehälter drin (selbst wenn du nach objektiver Prüfung nicht genommen worden wärst, wenn die Wahl höchstwahrscheinlich auf Dich als Besten gefallen wäre, dann noch mehr)
Ich betone: alles ohne Gewähr, ich bin kein Anwalt und habe mir das auch nur angelesen und laienhaft abgeleitet
Also zum Anwalt und mal den Nachweis der objetiven Entscheidungsfindung einfordern lassen.
Mir ging es erst kürzlich ähnlich. Einladung zum Test, ich bin mir sicher sehr gut abgeschnitten zu haben - aber keine Einladung zum Gespräch!
Auf meinen Anruf hin, hat das Bübchen (Mitte 20) welches beim Test dabei war etwas das zittern in der Stimme bekommen, als ich seine Objektivität in Frage stellte und mir vorbehielt die Testergebnisse einsehen zu wollen
Etwas später kam offiziell die Absage. Der Wortlaut war sehr vage formuliert um nur keinen Angriffspunkt zu geben, also nicht etwa "Aufgrund ihrer Ergebnisse...." usw.
Da habe ich auch kurz überlegt zu klagen, aber die Nerven wollte ich nicht investieren.
Davon wird wahrscheinlich auch ausgegangen: Das 99,5% der so veräppelten aus Unkenntnis, Geldmangel, Nervenschwäche oder sonstigen Gründen nicht klagen wird. Aber das trifft nicht nur auf den öffentlichen Dienst zu.
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Das was Du gehört hast ist kein Gerücht. Ich habe dies schon von verschiedenen Seiten gehört. Fakt ist, man sollte, solange man eine Rechtschutzversicherung hat, einen Anwalt kontaktieren. Das Problem ist, wenn Du Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Auswahlverfahren hast, musst Du Indizien nachweisen. Anschließend ist der Arbeitgeber in der Beweispflicht. Und da fängt das Problem für den Arbeitgeber an.
Re: Bewerbung beim Öffentlichen Dienst
bei gleicher qualifikation leider keine da dann keine neuanstellung vorliegt sondern eine versetzung. das ist rechtlich abgesichert und muss laut dienstvereinbarung sogar so sein. die anwaltskosten kannst du dir sparen.Neuberliner hat geschrieben:Welche Chance hat man als externer Bewerber gegenüber internen Bewerber bei Bundesbehörden?