Hallöchen
ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und will mich beim Gericht als Justizbeschäftigte bewerben, bin mir aber unsicher, ob ich die Bewerbung so lassen kann, bzw. soll. In der Stellenanzeige stand lediglich drin, dass die Voraussetzung eine abgeschlosse Ausbildung als ReFA-Angestellte und mindestens 200 Anschläge in der Minute sind. Freue mich über euer Feedback. Liebe Grüße und allen einen schönen Tag
Sehr geehrte Damen und Herren,
danke für das nette und informative Telefonat mit Herrn .... vom heutigen Vormittag. Ich freue mich, wenn ich bei Ihnen, anhand meiner Unterlagen, einen positiven Eindruck hinterlassen kann.
Meine vorletzte Tätigkeit war als Rechtsanwaltfachangestellte in einer Kanzlei in xxxx. Deren Schwerpunkt lag im Versicherungs- und Verkehrsrecht. Dabei konnte ich bereits meine organisatorischen Fähigkeiten und meine Flexibilität unter Beweis stellen, z.B. beim Vereinbaren von Terminen mit Mandanten oder beim Einstellen auf die Anliegen unterschiedlicher Mandanten. Sorgfalt und Verschwiegenheit waren, insbesondere, gefordert beim Einhalten der Fristen und Gerichtsterminen und beim Umgang mit personenbezogenen Daten. Ich profitiere auch von meinen Fähigkeiten, in jeder Situation den Überblick zu behalten und die erforderlichen Prioritäten zu setzen. Ebenso verfüge ich über ein gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen. Desweiteren gehörte das Schreiben von Schriftsätzen nach Diktat ebenfalls zu meinen Aufgaben. Hierbei erreiche ich aktuell 220 Anschläge in der Minute. Pünktlichkeit, Präzision und Zuverlässigkeit runden mein Profil ab.
Durch die Bereitschaft, mein Wissen stets zu erweitern habe ich, im Mai diesen Jahres, einen Kurs „Zeit- und Selbstmanagement“ erfolgreich mit einem Zertifikat beendet. Aktuell mache ich einen Englischkurs zum Erweitern und Festigen meines Wortschatzes und der Grammatik. Mein Ziel ist es hierbei, den Kenntnisstand B2 der englischen Sprache zu erreichen. Dieser Kurs endet ebenfalls mit einem Zertifikat.
Ein kurzfristiger Arbeitsbeginn sowie eventuelle Probearbeitstage stellen für mich kein Problem dar. Zeitliche Flexibilität liegt im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 16.30 Uhr.
Über Ihre Einladung zum Vorstellungsgespräch und der damit verbundenen Möglichkeit, Teil Ihres Teams zu werden, freue ich mich.
ᐅ Bewerbung als Justizbeschäftigte
Re: Bewerbung als Justizbeschäftigte
Also hast du Zweifel daran? Das Telefonat war das tatsächlich heute oder hast du noch vor, es zu führen?
Steht im Lebenslauf.Meine vorletzte Tätigkeit war als Rechtsanwaltfachangestellte in einer Kanzlei in xxxx.
Bewirbst du dich oder deinen vorletzten Arbeitgeber?Deren Schwerpunkt lag im Versicherungs- und Verkehrsrecht.
Dabei stellte ich... (Wobei natürlich, wenn du die beiden vorherigen Sätze streichst, dabei als Anschlusswort erstmal obsolet ist.)Dabei konnte ich bereits meine organisatorischen Fähigkeiten und meine Flexibilität unter Beweis stellen
Wiederholung.z.B. beim Vereinbaren von Terminen mit Mandanten oder beim Einstellen auf die Anliegen unterschiedlicher Mandanten.
Sorgfalt und Verschwiegenheit waren, insbesondere, gefordert beim Einhalten der Fristen und Gerichtsterminen und beim Umgang mit personenbezogenen Daten.
Den Satz muss man zweimal lesen. Er ist zwar formal korrekt aber eben nicht leserfreundlich.
Durch bitte nur mit Verben der Bewegung.Durch die Bereitschaft, mein Wissen stets zu erweitern habe ich, im Mai diesen Jahres, einen Kurs „Zeit- und Selbstmanagement“ erfolgreich mit einem Zertifikat beendet.
Ein kurzfristiger Arbeitsbeginn sowie eventuelle Probearbeitstage stellen für mich kein Problem dar.
Das drück mal positiver aus.
Das ist kein guter Satz.Zeitliche Flexibilität liegt im Zeitraum zwischen 7.30 Uhr und 16.30 Uhr.