Hallo,
ich bin jetzt bald im dritten Lehrjahr und ich glaube das ich bald entlassen werde weil mein Chef mit meiner Arbeit nicht zufrieden ist.
Ich weiß das man Auszubildende nicht so leicht gekündigt bekommt, aber mit einer Abmahnung die ja dann erstmal kommen muss ist das für einen Chef ja nicht so schwer etwas zu machen damit er einen Grund hat einen zu entlassen, leider.
Von daher ist meine Frage was besser wäre, erstmal zu kündigen (wegen dem Lebenslauf ) oder gekündigt zu werden damit ich nicht 3 Monate auf Arbeitslosengeld warten muss.
Wenn man gekündigt wird, in wie weit wird das dann eigentlich alles festgehalten ?
Ich meine mein Chef kann ja dann sonst was für Gründe aufschreiben und ich muss mir beim nächsten Vorstellungsgespräch gute Gedanken machen wie ich die Sachen erkläre.
Es wäre nett wenn ihr mir helfen könntet bezüglich dieser Fragen, weil ich niemanden kenne der mir sowas spezifisches beantworten kann.
Vielen dank schon mal.
PS: Durch eure Hilfe damals im Forum hab ich übrigens die Ausbildung bekommen
Besser kündigen oder gekündigt werden ?
- whiterabbit
- Beiträge: 3
- Registriert: 28.07.2010, 15:41
Das solltest du dir alles noch mal überlegen. Ein reguläres und erfolgreiches Ende der Ausbildung ist schon abzusehen. Ein Arbeitgeber kann nicht einfach wahllos Gründe zusammensuchen, um Azubis loszuwerden. Dafür gibt es Kriterien.
Kündigungsgründe dürfen auch nicht in einem Arbeitszeugnis genannt werden. Unabhängig davon würdest du aber später in Erklärungsnöte geraten.
Wenn ihr euch einig seid, dann könntet ihr auch einen Aufhebungsvertrag des Ausbildungsverhältnisses unterzeichnen.
Kündigungsgründe dürfen auch nicht in einem Arbeitszeugnis genannt werden. Unabhängig davon würdest du aber später in Erklärungsnöte geraten.
Wenn ihr euch einig seid, dann könntet ihr auch einen Aufhebungsvertrag des Ausbildungsverhältnisses unterzeichnen.
- whiterabbit
- Beiträge: 3
- Registriert: 28.07.2010, 15:41
Achso, das ist natürlich auch eine Möglichkeit, ich wusste garnicht das es sowas gibt.
Was würde das dann bedeuten ? Das die Ausbildung auf Papier nie stattgefunden hat oder wie ?
Ich habe ja zwei Jahre gearbeitet ( also wegen Arbeitsamt und so ), war ja auch auf der Berufsschule.
Oder was versteht man darunter ?
Wegen den Gründen:
Er brauch ja nur eine Abmahnung stellen und dann kann er beim nächsten Grund kündigen, und je nachdem wie er jemanden Verantwortung überträgt, äußert sich ja ein Fehler den man macht mehr als z.b ein falsches Angebot machen oder sonstiges.
Soll heissen wenn ich eine große Aufgabe bekomme dann wäre der FEhler (Kündigungsgrund) ja bestimmt auch gerechtfertigter für ihn dann.
Was würde das dann bedeuten ? Das die Ausbildung auf Papier nie stattgefunden hat oder wie ?
Ich habe ja zwei Jahre gearbeitet ( also wegen Arbeitsamt und so ), war ja auch auf der Berufsschule.
Oder was versteht man darunter ?
Wegen den Gründen:
Er brauch ja nur eine Abmahnung stellen und dann kann er beim nächsten Grund kündigen, und je nachdem wie er jemanden Verantwortung überträgt, äußert sich ja ein Fehler den man macht mehr als z.b ein falsches Angebot machen oder sonstiges.
Soll heissen wenn ich eine große Aufgabe bekomme dann wäre der FEhler (Kündigungsgrund) ja bestimmt auch gerechtfertigter für ihn dann.
Das bedeutet nur, dass die Ausbildung vorzeitig beendet wird.
Hier gibt es ein paar weitere Ratschläge: http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/on ... kuendigun/
Hier gibt es ein paar weitere Ratschläge: http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/on ... kuendigun/
- whiterabbit
- Beiträge: 3
- Registriert: 28.07.2010, 15:41
Vielen Dank für deinen Link, habe mir das alles durchgelesen.
Das bedeutet ein Aufhebungsvertrag ist quasi ein gegenseitiges Übereinstimmen darauf das die Ausbildung aufgehoben wird, was bedeutet ich kann danach wo anders die Ausbildung machen oder ich gehe Studieren, Nebenjob, Arbeitslosengeld etc...
Und bei der Kündigung muss ich schon krasse Vorwürfe bringen ( genauso umgekehrt ), was dann bei späteren Vorstellungsgesprächen unnötige Fragen bedeutet.
Wobei bedeutet das bei einem Aufhebungsvertrag nicht auch ?
Also der Arbeitgeber weiß ja das ein Aufhebungsvertrag sozusagen eine gegenseitige Kündigung ist.
Das bedeutet ein Aufhebungsvertrag ist quasi ein gegenseitiges Übereinstimmen darauf das die Ausbildung aufgehoben wird, was bedeutet ich kann danach wo anders die Ausbildung machen oder ich gehe Studieren, Nebenjob, Arbeitslosengeld etc...
Und bei der Kündigung muss ich schon krasse Vorwürfe bringen ( genauso umgekehrt ), was dann bei späteren Vorstellungsgesprächen unnötige Fragen bedeutet.
Wobei bedeutet das bei einem Aufhebungsvertrag nicht auch ?
Also der Arbeitgeber weiß ja das ein Aufhebungsvertrag sozusagen eine gegenseitige Kündigung ist.