Aber wenn sich der Arbeitgeber querstellt, dann wird es schwierig, aber dieser hat das nicht alleine zu entscheiden, wie oben hervorgeht, bist du als Azubi antragsberechtigt.
Du solltest mal den zuständigen Ausbildungsberater bei IHK/HWK konsultieren, der kann dir sagen, wie es üblich und was zu beachten ist.
Eine weitere Information:
vnr.de/b2b/personal/ausbildung/ausbildung-verkuerzen-es-gibt-auch-grenzen.htmlEs gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Ausbildung zu verkürzen. Dabei spielt vor allem die Qualifikation der Auszubildenden eine Rolle. Abiturienten lernen zum Beispiel bis zu einem Jahr kürzer. Aber auch ein Berufsgrundbildungsjahr, welches viele Azubis vor ihrer Ausbildung absolviert haben, führt zu einer Verkürzung - beispielsweise zu einer Streichung des 1. Ausbildungsjahres.
Und eine volle Ausbildung ist ja mehr Wert als ein Berufsgrundbildungsjahr. Diese Verkürzung hätte man aber besser vorher vereinbaren müssen.
Das vorzeitige Anmelden zur Prüfung ginge auch später, aber wie geschrieben, muss der Arbeitgeber in einer gewissen Weise auch mitspielen.