Da mach dir mal keine Sorgen. Selbst wenn das ginge (wogegen der Datenschutz steht) wäre das ein irrsinniger Aufwand.
Allerdings: Du darfst nicht lügen!
➡ Ausbildung abgebrochen ➡ wie schreib ich den Lebenslauf ✔
Noch ist gar nichts Lüge. Du darfst im LL verschweigen, dass du drei Monate eine Gesundheitspflegerausbildung gemacht hast. Wenn dich aber jemand etwas fragt, darfst du beispeilsweise nicht dementieren, dass du bereits eine Ausbildung begonnen hast. Eine Lüge ist ein Vertrauensmissbrauch und kann zur Kündigung führen.
Okay, das ist wichtig zu wissen.
Aber ist das eine übliche Frage? Im Bewerbungsgespräch, aus heiterem Himmel? Mein Plan war es nicht, die 3 Monate als Arbeitszeit bei damaligem Arbeitgeber anzugeben, weil es schlicht nicht üblich für diesen wäre. Eine Lücke lasse ich natürlich ebenfalls nicht bestehen.
Aber ist das eine übliche Frage? Im Bewerbungsgespräch, aus heiterem Himmel? Mein Plan war es nicht, die 3 Monate als Arbeitszeit bei damaligem Arbeitgeber anzugeben, weil es schlicht nicht üblich für diesen wäre. Eine Lücke lasse ich natürlich ebenfalls nicht bestehen.
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