Aufhebungsvertrag + Freistellung im Anschreiben beichten?

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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chiffre
Beiträge: 8
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Aufhebungsvertrag + Freistellung im Anschreiben beichten?

Beitrag von chiffre »

Hallo,
zuerst möchte ich mich für Eure Hilfe bedanken. Ich weiß Euren Rat zu schätzen!

Ich bin momentan total ratlos. :?:
Nach einer Fortbildung habe ich mir einen Job gesucht. Leider ist das Betriebsklima in der neuen Firma alles anders als gut gewesen.
Diese Firma habe ich nach einem Jahr aufgrund Mobbings in Streit mit meinem Chef verlassen (Aufhebungsvertrag mit Freistellung).

Wie soll ich im Bewerbungsschreiben am besten formulieren: "in meiner jetzigen Stellung" oder "in meiner letzten Stellung"?

Wie kann ich begründen, warum ich mich um eine neue (gleiche) Position bewerbe?

Soll ich den Aufhebungsvertrag u. die Freistellung im Bewerbungsschreiben oder im Vorstellungsgespräch erwähnen?

Und wie kann ich in einem Vorstellungsgespräch erklären, warum ich meine letzte Firma verlassen habe, ohne, dass es nachteilig für mich wirkt? Ich weiß bereits, dass ich mich nicht schlecht über die Firma äußern soll.

Im Zeugnis wird der AG mit Sicherheit "im gegenseitigen einvernehmen" angeben. Kann ich mich dagegen wehren?

Ich weiß, es sind viele Fragen... :oops:

Ich bedanke mich nochmals sehr für Eure Rückmeldungen.

Viele Grüße

Chiffre
Zuletzt geändert von chiffre am 03.10.2013, 09:11, insgesamt 2-mal geändert.
Romanum
Bewerbungshelfer
Beiträge: 8983
Registriert: 12.09.2008, 19:20

Beitrag von Romanum »

Hallo,

du machst dir vielleicht etwas viele Gedanken über die Erklärung. Ein neuer AG wird dich aufgrund deiner Qualifikationen einstellen wollen. Deshalb ist auch

Ich weiß bereits, dass ich mich nicht schlecht über die Firma äußern soll.


nicht ganz richtig. Denn warum sollte der Bewerber die Konsequenzen tragen, wenn ein AG nicht gut war? Bei Fragen nach dem Grund des Ausscheidens könnte man so vorgehen, dass man erzählt, was einem für das alltägliche Arbeiten wichtig ist, und angibt, dass es beim letzten AG nicht so war. So weiß der neue AG dann auch gleich, wie du diesbzgl. tickst.

Sonst mal noch zum Anschreiben: https://www.bewerbung-forum.de/anschreiben.html
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mia699
Beiträge: 154
Registriert: 02.05.2013, 15:22

Beitrag von mia699 »

habe auch bei meinem letzten AG gekündigt.
im anschreiben sagte ich auch nur, dass ich bis xy bei xy als xy beschäftigt war. ich war einen monat sozusagen freigestellt, da ich noch so viele plusstunden abbauen musste.
im dienstzeugnis stand eh, dass ich auf eigenen wunsch gegangen bin.
men neuer AG hat mich im VG natürlich gefragt.
ich habe gesagt, was sache ist ohne unnötig ausfallend zu werden. AGs haben es zwar nicht gern, wenn man schlecht über den alten chef/die alte firma spricht, aber jeder ist auch klug genug, um zu wissen, dass das leben kein ponyhof ist.
ich ging, weil ich mit meiner cholerischen kollegin nicht mehr klar kam und es in der firma leider keine auswegmöglichkeiten gab (versetzung, anderes aufgabengebiet)...

mach dir nicht so viele sorgen. geh nicht zu sehr ins detail, vermeide unnötige schimpfereien, bleib ruhig und sachlich, dann geht das schon gut :)
lg
chiffre
Beiträge: 8
Registriert: 26.07.2013, 14:39

Beitrag von chiffre »

Vielen Dank für Eure Rückmeldung!

Ich bin bis 30.09. Mitarbeiter bei dieser Firma angestellt aber bereits freigestellt.
Im Bewerbungsschreiben kann ich nicht schreiben, dass ich ungekündigt bin, oder?
Man hat beim Bewerben eine schlechtere Verhandlungsposition, wenn man bereits gekündigt wurde.

Andererseits wäre das eine Lüge...
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TheGuide
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12803
Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

Konzentriere dich auf das was du kannst und wo du es gelernt hast, nicht auf die Probleme mit deinem Nocharbeitgeber. Wer zwingt dich denn im Bewerbungsschreiben darauf einzugehen? Warum schlafende Hunde wecken?
Norbert
Beiträge: 80
Registriert: 16.08.2009, 15:06

Beitrag von Norbert »

Erstmal herzlichen Glückwunsch zu zwei Monate Freistellung!
Ich denke, es ist das Beste, was dir passieren konnte :-)
Welche Kündigungsfrist hättest du denn gehabt?
chiffre hat geschrieben:
Ich bin bis 30.09. Mitarbeiter bei dieser Firma angestellt aber bereits freigestellt.
Im Bewerbungsschreiben kann ich nicht schreiben, dass ich ungekündigt bin, oder?
Nein, du kannst nicht schreiben, dass du ungekündigt bist.
Formuliere es doch positiv:
Schreibe doch, dass du aktuell bei Firma xy angestellt bist.

An deiner Stelle würde ich weder im Anschreiben noch im Vorstellungsgespräch erwähnen, dass du freigestellt bist.
Vermeide auch die Wörter ungekündigt bzw. gekündigt sowie freigestellt.
Du bist aktuell bei dieser Firma angestellt!
Jango4711
Beiträge: 7
Registriert: 23.02.2012, 07:22

Bewerbung aufgrund Umstrukturierung/Aufhebungsvertrag

Beitrag von Jango4711 »

Hallo Zusammen,

aufgrund einer Umstrukturierung in unserem Unternehmen, werden eine große Anzahl von Mitarbeiter entlassen. Da in meiner Abteilung auch eine Stelle gestrichen wird und ich aufgrund der Sozialwahl betroffen bin, werde ich mich mangels Alternativen nach 2,5 Jahren mit meinem Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Nun möchte ich mich umgehend nach einer neuen Stelle umschauen.

Ich tue mir sehr schwer, die richtigen Worte bzgl. meines Schrittes (nach 2,5 Jahren erneut zu wechseln) zu finden.

Ich habe 2012 meinen Ausbildungsbetrieb nach 7 Jahren verlassen, da ich meinen Fachwirt gemacht hatte und den nächsten Schritt gehen wollte.

Kann man in der Bewerbung die Umstrukturierung ansprechen? Hat jemand evtl. eine Idee?

Danke und VG
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TheGuide
Bewerbungshelfer
Beiträge: 12803
Registriert: 12.07.2013, 12:44

Beitrag von TheGuide »

In dem Zeugnis wird ja sicher auch deutlich, dass du aus betriebsbedingten Gründen und nicht aufgrund mangelnder Arbeitsleistung gekündigt wurdest. Daher sehe ich kein Problem, das auch so zu benennen. Allerdings solltest du das ganze von dem neuen Job her angehen und Vergangenheit und Gegenwart nicht überbetonen.
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