Anschreiben für berufliche Neuorientierung

Informationen und Fragen zum Bewerbungsablauf, zu einzelnen Elementen der Bewerbungsmappe und zu individuellen Formulierungen. Wie soll eine Bewerbungsmappe aufgebaut sein? Welche Fakten gehören in ein Anschreiben? Welche Formulierungen sollten unbedingt vermieden werden?
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Eyeball Paul
Beiträge: 2
Registriert: 18.07.2015, 14:03

Anschreiben für berufliche Neuorientierung

Beitrag von Eyeball Paul »

Hallo an Alle! :)

Wir möchten für meine Partnerin eine Bewerbung schreiben und wissen nicht so recht wie wir das Anschreiben verfassen sollen. Sie hat 2 Ausbildungen, die erste zur medizinisch Fachangestellten, die zweite zur Pflegefachkraft und nun möchte sie sich zu einer Sachbearbeiterin im Pass/Meldewesen bewerben. Den Anforderungen der Stellenausschreibung entspricht sie nicht wirklich, aber einen Versuch ist es wert.

Hat jemand von euch ein paar Tips/Ideen wie man diesen Jobwechsel gut "verkaufen" kann? Danke schonmal...
Cybarb
Beiträge: 112
Registriert: 29.02.2016, 10:54

Re: Anschreiben für berufliche Neuorientierung

Beitrag von Cybarb »

Hallo,

um ehrlich zu sein: Für mich klingt das nach einem aussichtslosen Versuch. Ich habe mal nach einer Stellenausschreibung für dieses Berufsbild gegoogelt, und dort werden u. a. folgende Anforderungen genannt:
  • Verwaltungsfachangestellte*r, Verwaltungswirt*in, Beschäftigte*r mit erfolgreich abgeschlossener Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA) (ehem. Angestelltenlehrgang I) oder
  • Finanzwirt*in, Justizfachangestellte*r, Notarfachangestellte*r, Rechtsanwaltsfachangestellte*r, Sozialversicherungsfachangestellte*r, Steuerfachangestellte*r oder
  • Kaufmann*Kauffrau für Büromanagement im öffentlichen Dienst oder
  • Beschäftigte*r mit einer abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung und Erfahrung als Sachbearbeiter*in in einem Bürgerbüro/Bürgeramt
Hinter diesen Berufsbezeichnungen stecken teilweise derart spezifische Kompetenzen und Fachkenntnisse, so dass ich mich frage, wie eine MFA und Pflegefachkraft hier mit Bewerbern mithalten möchte, welche eines der genannten Profile aufweist.

Man kann es folgendermaßen versuchen:
  • wirklich starke, glaubwürdige, spezifische Motivation, genau diesen Beruf ausüben zu wollen
  • hundertprozentige, belegbare Erfüllung der anderen, nicht so spezifischen Anforderungen
  • glaubwürdige Darstellung von Lernfähigkeit und Bereitschaft, sich die erforderlichen Kompetenzen anzueignen
Klar, man hört immer mal von erfolgreichen Quereinstiegen, und vielleicht fehlt mir auch einfach ein wenig die Vorstellungskraft bzw. der Optimismus. Aber ich sehe hier keine Chance, sobald auch nur wenige Bewerber auftauchen, die formal besser auf die Stelle passen.

Wenn du magst, kopiere gerne mal die genaue Stellenausschreibung und ein Anschreiben hier rein.

Gruß
Cyb
Eyeball Paul
Beiträge: 2
Registriert: 18.07.2015, 14:03

Re: Anschreiben für berufliche Neuorientierung

Beitrag von Eyeball Paul »

Danke für deine Antwort.

Das hier stand in der Stellenausschreibung...
Ihr Profil:
• Bewerberinnen und Bewerber verfügen über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte(r), alternativ erfolgreicher Abschluss des Beschäftigtenlehrganges I (BI). Fundierte Kenntnisse in den Bereichen Pass- und Melderecht sowie Wahlen und sonstige Kenntnisse im Bereich des Ordnungsamtes sind wünschenswert. Ein sicherer Umgang mit den Standard-Office-Programmen wird vorausgesetzt.

Wir erwarten:
• schnelle und sichere Anwendung der o.g. Fachkenntnisse
• Fähigkeit zur Organisation und Strukturierung von Arbeitsprozessen
• Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Eigeninitiative
• Bereitschaft zur regelmäßigen Weiterbildung
• Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten auch an Abendstunden und Wochenenden
• Führerschein (Fahrerlaubnis der Klasse B)

Unser Angebot:
• Wir bieten eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit.
• Wir sind eine moderne, bürgernahe und engagierte Verwaltung und geben Ihnen die Möglichkeit, sich und Ihre Ideen in einem angenehmen Arbeitsumfeld zu verwirklichen. • Wir bieten einen Vollzeitarbeitsplatz und flexible Arbeitszeiten im Rahmen der gegebenen Gleitzeitregelung.
Die Ausbildung zur med. Fachangestellten beinhaltete damals 50% am Patienten (praktisch) und die anderen 50% der ganze schreib-/ organisatorische Kram. Sie kennt die, die in Rente geht, von ihr kam auch der Tip sich zu bewerben. Ob die da allerdings irgendwelchen Einfluss drauf hat, wage ich mich zu bezweifeln.
Cybarb
Beiträge: 112
Registriert: 29.02.2016, 10:54

Re: Anschreiben für berufliche Neuorientierung

Beitrag von Cybarb »

Erstaunlich! Die von dir gepostete Stellenausschreibung weicht tatsächlich deutlich von dem ab, was ich gefunden hatte.

Ich lese die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte zwar immer noch als recht hohe Hürde, die deine Partnerin nehmen müsste, allerdings erscheint sie mir niedriger als ursprünglich von mir angenommen. Interessant wäre, was sich hinter der dort genannten Alternative, dem "Beschäftigtenlehrgang I", verbirgt. Allein die Nennung einer solchen Alternative relativiert für mich nämlich die Notwendigkeit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.

Und noch was: Wenn deine Partnerin einen ausdrücklichen Tipp der bisherigen Stelleninhaberin bekam, dann sollte sie diesen Tipp natürlich ernst nehmen! Denn diese Person weiß ganz genau, wie der Job im Tagesgeschäft aussieht, was man dafür können muss usw. Und wenn sie weiß, dass deine Partnerin die Anforderungen zwar auf dem Papier nicht erfüllt, sie ihr aber trotzdem diesen Tipp gibt - na, dann: bewerben!

Deine Partnerin sollte dann auch im Anschreiben Bezug auf den Tipp der Stelleninhaberin nehmen, sofern a) sie beide ein gutes Verhältnis zueinander haben und sie von ihr die Zustimmung dazu erhalten hat (wovon ich mal ausgehe) sowie b) die Stelleninhaberin ein gutes Standing in der Verwaltung hat (das müsst ihr einschätzen). Aber bitte nicht im Sinne von "Ich bewerbe mich, weil Frau A. mir das nahegelegt hat", sondern schon eleganter. (Wie gesagt, gerne mal einen Entwurf hier einstellen, natürlich verfremdet, also ohne Klarnamen.)
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