Absagen verfassen

Wie geht es weiter nach Absagen? Was kann daraus gelernt werden? Lass andere an deinen Erfahrungen teilhaben. Berichte über gute und schlechte Erfahrungen bei der Stellensuche.
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nati_0512
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Registriert: 04.01.2007, 11:09

Absagen verfassen

Beitrag von nati_0512 »

Ich hab da mal ne Frage. Ich muss in meinem Betrieb öfters mal Absagen schreiben.

Wie kann ich diese Absagen schreiben, ohne, dass der Bewerber sich verarscht ober beleidigt fühlt?
Zuletzt geändert von nati_0512 am 04.01.2007, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
Knightley
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Beitrag von Knightley »

Das ganze dürfte wohl ein Zeitproblem sein, wirklich immer eine individuelle Absage zu schreiben und nicht nur Floskeln zu verwenden. Hilfreich wären wohl die Nennung der wahren Gründe, die dann manchmal sogar härter als die üblichen Floskeln sein könnten: "Sie können Ihr theoretisches Wissen schlecht in die praktische Arbeit einfließen lassen.", "Wir können Sie nicht berücksichtigen, da Ihre mangelnde Kommunikationsfähigkeit den Arbeitsprozess in der Abteilung behindert." etc.

Das etwas freundlicher formuliert: "In der Branche XY ist es wichtig, besonders kommunikationsfähig zu sein. Falls Sie in dieser Branche Ihre Zukunft sehen, sollten Sie daran - mittels Kursen - arbeiten. Für Ihre weitere berufliche Zukunft..."

Sicher kann so eine Formulierung auch wütend machen, aber ich fände sie hilfreicher als so manche Floskel - aber eben die Zeit fehlt dafür...
nati_0512
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Beitrag von nati_0512 »

Ja wir sind ein Betrieb der Badewannen und Duschbecken herstellt und wir suchen halt immer Produktionsmitarbeiter.

Und wie kann ich das besser schreiben, dass mit den Bewerbungen zurück schicken...damit ich nicht schreiben muss "hiermit erhalten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen zu unserer Entlastung zurück" ???
Knightley
Bewerbungshelfer
Beiträge: 13502
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Beitrag von Knightley »

Diese Formulierung finde ich sehr schlecht, denn dann denkt man als Bewerber ja, dass man das Unternehmen belastet hat.

Einfach schreiben, dass der Bewerber nicht in die engere Auswahl gekommen ist und dann noch einen nachvollziehbaren Grund, falls das arbeitsrechtlich überhaupt möglich ist.
nati_0512
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Registriert: 04.01.2007, 11:09

Beitrag von nati_0512 »

ja das weiss ich dass ich das nicht schreiben sollte...

ich sollte mal schreiben, dass wir Ihn wegen sachlichen Gründen nicht weiter berücksichtigen können

Kann man das so schreiben, dass es aus sachlichen Gründen nicht geht?


und dann habe ich einfach geschrieben:
"Mit diesem Schreiben senden wir Ihnen Ihre Bewerbungsunterlagen zurück"

Ist das okay?
Sira
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Registriert: 16.08.2006, 10:48

Beitrag von Sira »

*in erhaltenen Absagen wühl*

Nett fand ich:

*Dank für Interesse an Position/Unternehmen/Gespräch

*Bedauern darüber, dass man denjenigen nicht einstellt.

*bewerbungsunterlagen liegen bei...sind beigefügt...

*Wünschen weiterhin viel Erfolg


Und denk an ds neue AGG, falls du tatsächlich Gründe nennen möchtest.
nati_0512
Beiträge: 6
Registriert: 04.01.2007, 11:09

Beitrag von nati_0512 »

und was muss ich dabei beachten? Gibt es irgendwelche Formulierungen oder Gründe die ich nicht einbringen darf? Was sagt denn das AGG dazu?? Welche Richtlinien gibt es vor?
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FRAGEN
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Beitrag von FRAGEN »

Hallo nati0512!

Das AGG bezieht sich nicht auf das "Nennen" sondern die Verwendung bestimmter Auswahlkriterien (unabhängig davon, ob man sie schriftlich "zugibt")... platt gesagt, auf alles, was "sachfremd" diskriminiert. Klassische Beispiele: Absage wegen Geschlecht oder Nationalität...

Wirklich klasse finde ich aber, dass Du Dir schon als Auszubildende selbständig Gedanken über Deine Formulierungen und ihre Wirkungen machst! Die Nennung konkreter Gründe wäre natürlich die Luxus-Version, weil sie dem Bewerber bei seinen weiteren Bemühungen am meisten helfen wird... ist allerdings auch am schwierigsten und zeitintensivsten. Kleine Dinge, mit denen Du allerdings auch in Deiner Position schon helfen kannst:

1) Sorgfältig mit Unterlagen umgehen - sodass man zumindest Teile noch einmal verwenden kann (vor allem die "teuren" wie Fotos, beglaubigte Kopien u. ä.)

2) Bei Deiner Chefin darauf hin wirken, dass die Bewerber in überschaubarer Zeit (ca. 2 Wochen) irgend einer Form von Antwort erhalten... und sei es nur die Aussage, dass die Bewerbung angekommen ist, das Auswahlverfahren allerdings noch dauern wird...
Eauvive
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Registriert: 06.08.2007, 15:01

Beitrag von Eauvive »

Ich muss mal grade ganz dringend davon abraten als Nicht-Jurist auch nur in die Nähe (!!) des AGG zu kommen!

Keine Gründe nennen!

Jedenfalls keine wirklichen.

Das geht ohne juristisch durchgehenden Beistand ernsthaft in die Hose resp. vor Gericht..
Holger
Bewerbungshelfer
Beiträge: 358
Registriert: 28.02.2007, 16:45

Beitrag von Holger »

in überschaubarer Zeit (ca. 2 Wochen) irgend einer Form von Antwort erhalten... und sei es nur die Aussage, dass die Bewerbung angekommen ist, das Auswahlverfahren allerdings noch dauern wird...
ja, damit tust du den Bewerbern einen Riesengefallen.
Ist kein wirklicher Fortschritt (man sagt ja: kleiner Antwortumschlag - keine schlechte Nachricht :wink: ) aber man weis, daß von einem Notiz genommen wurde.
tanja27
Beiträge: 18
Registriert: 21.01.2009, 15:19

Beitrag von tanja27 »

hallo

mit dem AGG haben wir auch zu tun. das ist wirklich schwierig. meine chefin hat einen kurs mitgemacht. wenn ich das alles richtig verstehe, darf man ja nicht einmal mehr "muttersprachlich" schreiben, weil das diskriminierend sein soll.

lg
tanja
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