Wenn du alle Vorstellungsgespräche absolviert und alle Informationen für ein Beschäftigungsverhältnis ausgetauscht hast, dann naht die endgültige Entscheidung des Arbeitgebers.
Aber auch du selbst musst eine Entscheidung treffen, ob du die potenzielle Stelle überhaupt antreten und beim Arbeitgeber arbeiten willst. Denn im Idealfall kannst du aus einer Vielzahl von Stellen verschiedener Arbeitgeber auswählen.
Und selbst wenn du zuerst eine Absage von einem Arbeitgeber erhältst, ist noch nicht Hopfen und Malz verloren. Dein gesamtes Auftreten während des Bewerbungsverfahrens kann noch zu einem späteren Zeitpunkt zu einem positiven Ergebnis führen.
➤ Triff selbst eine Entscheidung für oder gegen eine Stelle
Wenn du von einer Stelle nicht 100 % überzeugt bist, dann überlege gut, ob du das Arbeitsangebot annimmst. Du darfst dich keinesfalls vom Arbeitgeber oder von Dritten unter Druck setzen lassen.
Allerdings gibt es häufig ökonomische und gesellschaftliche Zwänge, die du als Arbeitnehmer kaum ignorieren kannst. Manchmal musst du auch erst mal einen Job annehmen, von dem du nicht 100 % überzeugt bist, um eben den Lebensunterhalt zu verdienen.
Das große Problem für dich als Bewerber ist, dass du nicht schon vollständig über die tatsächliche Arbeit und das Betriebsklima informiert bist. Denn das erfährst du erst in der täglichen Arbeitspraxis.
Wenn dir eine neu angetretene Stelle dann nicht zusagt, dann kostet es erneut Mühe und Zeit, relativ zeitnah eine andere Stelle zu suchen. Eine Stelle kann sich aber auch als viel positiver erweisen, als du zuerst gedacht hast.
“Jede Entscheidung für eine Stelle kann sich als positiv oder negativ erweisen. Aber das sollte dich nicht daran hindern, zeitnah eine Entscheidung zu treffen.“
Wenn du im Laufe eines Bewerbungsverfahrens merkst, dass eine Stelle dir nicht zusagt, dann sage dem Arbeitgeber so schnell wie möglich ab. So kann dieser sich auf die interessierten Mitbewerber konzentrieren.
Auch wenn du einem Arbeitgeber eine Zusage gibst und andere Bewerbungsverfahren aber noch offen sind, solltest du den anderen Arbeitgebern möglichst sofort absagen. Mit so einer fairen Vorgehensweise gibst du dem Arbeitgeber die Chance, andere geeignete Bewerber zu finden.
➤ Eine Zusage, aber der Wunsch-Arbeitgeber entscheidet sich erst später
Eine gegenseitige Zusage, die jeweils aus voller Überzeugung erfolgt, ist für beide Seiten sehr positiv und häufig der Beginn einer besonders fruchtbaren Zusammenarbeit. Du kannst dich freuen, und diese Freude kannst du dem Arbeitgeber auch mitteilen. Problematisch wird es, wenn du einen Wunsch-Arbeitgeber erkoren hast und dieser sich noch nicht entschieden hat.
Denn im Normalfall bewirbst du dich bei vielen Arbeitgebern um eine neue Stelle. So kann es natürlich vorkommen, dass du von einigen Arbeitgebern schon Zusagen bekommst, während du bei anderen Arbeitgebern noch vor dem ersten Vorstellungsgespräch stehst oder auf Rückmeldungen wartest, zum Beispiel von deinem Wunsch-Arbeitgeber.
Dann müsstest du dem zusagenden Arbeitgeber bezüglich der Vertragsunterschrift etwas hinhalten. So eine Hinhaltetaktik funktioniert aber nicht über Wochen und ist dem Arbeitgeber gegenüber nicht sehr fair. Kommuniziere auf jeden Fall mit dem zusagenden Arbeitgeber und bitte um ein paar Tage Bedenkzeit.
➤ Dir wird eine Absage erteilt
Absagen gehören zum Bewerben dazu. Du kannst eine Absage erhalten, obwohl du für die Stelle auch geeignet wärst. Aber der Arbeitgeber muss sich nun mal für eine Bewerberin entscheiden. So können Details den Ausschlag geben; manchmal lassen sich diese Details auch gar nicht mehr objektivieren.
Deine Enttäuschung über eine Absage ist völlig normal, vor allem wenn es sich beim absagenden Arbeitgeber um deinen Traumarbeitgeber handelt. Vielleicht bist du jedoch auch etwas erleichtert, weil du gar nicht so 100 Prozent vom absagenden Arbeitgeber überzeugt bist.
Wenn du eine schriftliche Absage erhältst, dann kannst du durchaus noch einmal direkt telefonisch nach Absagegründen fragen.
“Absagen gehören zum Bewerben leider dazu, weil die Arbeitgeber die große Auswahl haben und nicht jeder Bewerberin eine Zusage erteilen können.”
Bei jeder Absage solltest du freundlich bleiben; auch wenn du enttäuscht bist. Denn manchmal sieht man sich eben doch zweimal im Leben. So kann es sein, dass du dich zu einem späteren Zeitpunkt auf eine andere Stelle beim Arbeitgeber bewirbst.
Oder der Arbeitgeber kommt von sich aus später auf dich zu, weil beispielsweise der eingestellte Top-Kandidat noch absagt oder während der Probezeit gekündigt wird. Diese erneute Kontaktaufnahme ist allerdings nur dann möglich, wenn du nicht im Negativen auseinandergehst und auch einen positiven letzten Eindruck hinterlässt.
➤ Dir wird abgesagt, aber du bekommst eine andere Stelle angeboten
Mit einer Absage kannst du auch gleichzeitig eine Zusage bekommen – so paradox das klingen mag. Aber gerade größere Arbeitgeber haben einen hohen Personalbedarf durch die normale Fluktuation oder auch durch organisatorische Erweiterungen oder Umstrukturierungen.
Wenn dem Personalentscheider dein Leistungsprofil zusagt und dich als Fachkraft unbedingt an den Arbeitgeber binden will, dann wird dieser manchmal intern nach geeigneten Stellen für dich recherchieren.
Es kann auch sein, dass du für die ausgeschriebene Stelle über- oder unterqualifiziert bist und dir eine andere deinen Qualifikationen entsprechende Stelle angeboten wird.
“Von manchen Arbeitgebern bekommst du nach einer Absage auch eine alternative Stelle angeboten. Aber du solltest dann erst mal überlegen, ob du diese Stelle wirklich haben willst.“
Auf jeden Fall solltest du um Bedenkzeit bitten, wenn dir so eine Alternative überraschend angeboten wird. Von Arbeitgeberseite sollte so eine Bedenkzeit keinerlei Problem darstellen.
Besonders wenn die Anforderungen und die Aufgaben der angebotenen Stelle sich stark von der gewünschten Stelle unterscheiden, solltest du um ein weiteres Gespräch bitten. Denn wenn von dir etwas verlangt wird, was du nicht kannst oder möchtest, dann fällst du später beim Arbeitsbeginn aus allen Wolken.
➤ Absage, aber Arbeitgeber möchte Bewerbungsunterlagen behalten
Darüber hinaus kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber zwar aktuell keine alternativen Stellen anbieten kann, aber in absehbarer Zukunft vergleichbare Stellen zu besetzen sind, sodass er gerne deine Bewerbungsunterlagen für mögliche Vakanzen behalten möchte.
Wenn du nicht anderweitig zusagst und der Arbeitgeber für dich grundsätzlich infrage kommt, dann kannst du auf jeden Fall zustimmen, dass deine Bewerbungsunterlagen behalten werden. Das ist zwar keine Garantie für eine spätere Einstellung, aber wenn der Arbeitgeber ein interessantes Arbeitsangebot anzubieten hat, dann kannst du dir dieses ohne Verpflichtung anhören.
“Wenn du dem Arbeitgeber erlaubst, deine Bewerbungsunterlagen einzubehalten und dich in der Bewerberdatenbank zu führen, dann sicherst du dir damit Joboptionen in der näheren Zukunft.”
Zudem kannst du dich zu einem späteren Zeitpunkt auch leichter auf die einbehaltenen Bewerbungsunterlagen und den zugehörigen Ansprechpartner beziehen, wenn du initiativ eine geeignete Stelle bei diesem Arbeitgeber gefunden hast.
In einigen Fällen springt der Bewerber, der den Vorzug vor dir erhalten hat, auch kurzfristig ab oder kündigt schon während der Probezeit. Dann wird man dich unter Umständen schnell kontaktieren und dir doch die gewünschte Stelle antragen.
➤ Wann Zusage oder Absage nach Vorstellungsgespräch?
Wann du eine Zusage oder eine Absage nach einem Vorstellungsgespräch erhältst, ist nicht pauschal beantwortbar. Manchmal erhältst du schon am Tag eines Vorstellungsgesprächs eine Entscheidung. In anderen Fällen kann es Monate dauern, bevor du eine Absage oder Zusage bekommst.
“Warte nicht nur sehnsüchtig auf die Antwort des einen Arbeitgebers. Du musst gleichzeitig deine weiteren Bewerbungsverfahren verfolgen, um die beste Auswahl an Arbeitgebern zu haben.”
Je anspruchsvoller die Anforderungen und je komplexer die Aufgaben, desto länger dauert der gesamte Entscheidungsprozess. Ein Nebenjob wird schneller vergeben als eine Stelle für einen Abteilungsleiter.
Wichtig ist dabei immer die Kommunikation des Arbeitgebers. Ein gut organisierter Arbeitgeber sollte dich regelmäßig und rechtzeitig informieren und mit dir in Kontakt bleiben; auch wenn die Entscheidung über Zusage oder Absage länger dauert.
➤ Was ist schneller: Zusage oder Absage?
Im Durchschnitt erhältst du eine Absage schneller als eine Zusage. Wenn ein Arbeitgeber mehrere Bewerbungen für eine Stelle erhält, dann wird er nämlich erst die nicht geeigneten Bewerber aussortieren. Diese erhalten dann alle eine Absage, bevor eine endgültige Zusage an eine Bewerberin erteilt wird.
Aber zerbrich dir über den genauen Zeitraum nicht unnötig den Kopf. Denn der genaue Zeitraum hängt von vielen Faktoren ab und ist letztendlich individuell.
➤ Zum guten Schluss
Du wartest sehnsüchtig auf eine Zusage. Aber auch Absagen gehören zum Bewerben dazu. Du musst vor allem selbst eine Entscheidung treffen, wo du arbeiten möchtest. Mit einem Vorstellungsgespräch gewinnst du schließlich viele Informationen über den Arbeitgeber.
Wenn du ein Jobangebot erhältst, dann prüfe es umfassend. Nicht alles ist Gold, was glänzt. Wenn du dagegen eine Jobabsage erhältst, dann muss das nicht das endgültige Aus bei diesem Arbeitgeber sein. In der näheren Zukunft hast du noch Chancen auf einen Job dort. Daher kommuniziere auch in diesem Fall konstruktiv und freundlich.